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Banken haften für Schäden bei Phishing-Attacken

Klingenstädter

Well-Known Member
<span>Banken haften für Schäden bei Phishing-Attacken</span>



Von Friederike Ott



Hiobsbotschaft für die Bankenbranche: Laut einem Urteil haften die Institute, wenn Kundendaten unerlaubt abgefangen werden. Bisher entschieden die Gerichte in solchen Fällen meist zugunsten der Banken.




Mehr...(spiegel)



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Finde ich gut. Jetzt sind die Banken ja quasi gezwungen, den Kunden die neuesten und sichersten System zur Verfügung zu stellen (ITAN, HBCI mit Chipkarte...).
 
Find ich Super. Da kann ich mir ja jetzt sicher sein, dass ich kein Phisingopfer werde. Bzw. wenn ich eins werde, kann ich mir sicher sein, das mein Geld dann nicht "verschwindet".



Grade weil ich am Anfang Zweifel hatte, dass Online-Banking sicher ist und ich das getrost machen kann bin ich jetzt froh, dass ich mit diesem Urteil kaum noch etwas zu befürchten habe.
 
Ich finde es nicht gut. Die Banken sind im eigenen Interesse bedacht, das Online-Banking sicher zu halten (weg mit dem Kunden vom Schalter), da versuchen sie in meinen Augen schon, alles aktuell zu halten.

Wer jetzt noch auf Phishing reinfällt ist dumm und selbst schuld, jeder hat schon davon gehört und weiss, dass Daten net "einfach so" von der Bank abgefragt werden....




Bisher hatten Gerichte gefälschte Online-Überweisungen wie Fälle von EC-Kartenmissbrauch behandelt - schuld war stets der Kunde. Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte das Landgericht Köln entsprechend geurteilt: Ein Bankkunde habe bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten. Dazu gehöre eine aktuelle Virenschutzsoftware, eine Firewall und regelmäßige Updates des Betriebssystems. Andernfalls müsse er den Schaden, der durch Phishing entsteht, selbst tragen (Az: 9S195/07).


Finde ich richtig. Muss die Bank dafür sorgen, dass ein Kunde sicher im Netz unterwegs ist? Also ne Bank muss ja schon viel aushalten, aber das ist etwas, was in meinen Augen zu weit geht.




Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Überweisung nachweislich nicht vom Kunden stammte. Weder er noch seine Ehefrau hatten den Betrag angewiesen. "Das Fälschungsrisiko des Überweisungsauftrags trägt die Bank", heißt es in der Gerichtsentscheidung.


Dieser Teil ist Schwachsinn. Die Kundin loggt sich mit ihrer eigenen PIN ein und "unterschreibt" mit ihren TANs ihre Überweisungen - da muss die Bank davon ausgehen, dass die Überweisung vom Kunden kommt. Wenn eine per Hand ausgefüllte Überweisung vorliegt, kann die Bank ja auch nicht bei jeder Unterschrift nen Gutachter holen, um die Echtheit zu überprüfen.....



Edit:

@ Sascha



Genau deshalb find ich das Urteil Schwachsinn. Jetzt denkt jeder, wenn was passiert, die Bank zahlts ja und man sorgt selbst nicht mehr für ausreichende Sicherheit. Na dann gute Nacht, Bankenwelt.
 
geil jetzt kann ich mir ja mein eigenes geld phishen und krieg es auch noch bezahlt
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so schnell wird geld verdoppelt^^
 
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