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Antrag auf Satzungsänderung - Art. 10.1 - Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung

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Hallo zusammen!



Die letzten Jahreshauptversammlungen haben gezeigt, dass der Zeitpunkt der Versammlung (zwischen dem 15.10. und 15.12.) nicht optimal ist.



Da der mögliche Zeitraum gerade in schweren Jahren oft bis zum letzten Tag ausgeschöpft wird, sind den Mitgliedern auf Grund der anstehenden Transferphase und Rückrundenvorbereitung die Hände gebunden. Auch wenn mit den Amtsantritten von Dr. Ohlinger und Stefan Kuntz die schlechten Jahre in weite Ferne gerückt scheinen, sollte man den Ablauf der vergangenen Jahreshauptversammlung stets als mahnendes Beispiel in Erinnerung behalten.



Um die Entscheidungsmöglichkeiten der Mitglieder zu verbessern strebe ich daher eine Verlegung der Jahreshauptversammlung an das Saisonende an.



Da ein Antrag auf Satzungsänderung bis zum 30.08. gestellt werden muss, werde ich dies in den nächsten Wochen tun. Als möglichen Zeitraum für die Jahreshauptversammlung stelle ich mir dabei 15.05. bis 15.07. vor.



Bevor ich in den Antrag stelle, möchte ich mir aber zunächst einen Überblick über die Stimmung bei den Mitgliedern verschaffen um abschätzen zu können, ob ein solcher Antrag überhaupt Chancen hätte.



Also: Eure Meinungen bitte! Idealerweise von stimmberechtigten Mitgliedern.
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Auf eine friedliche Mitgliederversammlung



Marc, Mitgliedsnummer 13754
 
@teufeltifoso

dein zeitraum ist leider unmöglich, da würde die satzungsänderung nichts bringen, denn in diesem zeitraum eine sitzung durchzuführen würde den ganzen verein verändern, etwas später müsste es schon sein
 
Die letzten Jahreshauptversammlungen haben gezeigt, dass der Zeitpunkt der Versammlung (zwischen dem 15.10. und 15.12.) nicht optimal ist.
Da ein Antrag auf Satzungsänderung bis zum 30.08. gestellt werden muss, werde ich dies in den nächsten Wochen tun. Als möglichen Zeitraum für die Jahreshauptversammlung stelle ich mir dabei 15.05. bis 15.07. vor.
Das Datum im Dezember war ja eben gerade deshalb schlecht, weil ein abberufener, nicht entlasteter Aufsichtsrat bedeutet, dass der Verein in der Transferphase nichts machen kann.



Das Problem wird ja nicht dadurch gelöst, dass man die Sitzung auf kurz vor der Sommer-Transferphase schiebt, wenn Mitte Mai einmal ein Aufsichtsrat nicht entlastet würde, dann könnte im Sommer nichts oder fast nichts mehr laufen mit Transfers.



Daher macht als Stichtag nur Sinn ab einen Tag nach Schluß der Transferperiode (egal ob Sommer oder Winter).
 
Ich will dir das auch noch kurz begründen, warum eine Satzungsänderung wie du sie vorschlägst gar nicht möglich ist.

Es ist richtig, dass in Artikel 10.1 der Vereinssatzung der Zeitpunkt geregelt ist, zu welchem der Verein eine Mitgliederversammlung abzuhalten hat. Dieser Zeitraum ist aktuell der 15.10 bis 15.12 eines jeden Jahres, wobei dies nicht einmal zwingend ist.

Um jetzt eine Ablehnung deines Antrags zu begründen müsste man noch einen kleinen Schwenk machen auf Art 10. Absatz 2, welcher die Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung betrifft.

Hier hast du unter Punkt a) die Rede des Vorstands mit der Präsentation des Jahresabschlusses, auch der Punkt
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Bericht des Aufsichtsrates und c) Bericht der Rechnungsprüfer spielt auf den Jahrsabschluss an.

Der Jahresabschluss erfolgt nach Satzung des 1. FCK zum 30.06. eines jeden Jahren. Dieser Jahresabschluss ist im Prinzip der einzig sinnvolle, da zum 1.7. eine neue Saison beginnt, was Transfers angeht, was Arbeitsverträge und Sponsorenverträge angeht.

Eine von dir vorgeschlagene Satzungsänderung mit einer JHV im Mai würde dieses System komplett zu nichte machen.

Im übrigen müsstest du für diesen Antrage, wie du ihn stellst, auch Artikel 1 Absatz 3 der Satzung (behandelt das Geschäftsjahr) ändern.

Auch dein spätester Zeitraum 15.07 wird in keinster Weise genügen, denn der Jahresabschluss muss erstellt werden und durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft werden, was innerhalb von 14 Tagen bei einer solchen Größe ein ziemlich schwieriges und kostspieliges unterfagen werden würde.



Von daher gilt, erst die Satzung lesen und zwar von vorne bis hinten und dann irgendwelche Vorschläge einbringen, bevor man sich "lächerlich" macht, auch wenn der Vorschlag an sich gut gemeint ist und ins richtige Ziel führt.



Jetzt mal eine Beispiel von mir, wie man es anstellen könnte/sollte.

Du gibst einem neuen Aufsichtsrat 2 Wochen Eingewöhnungszeit und sagst sie sollen zu Mitte Dezember "handlungsfähig" sein, das wäre dann der 15. Dezember. Zwei Wochen abgezogen für die Eingewöhnung, dann sind wir bei Anfang Dezember. Eine außerordentliche JHV muss nach Abwahl des Aufsichtsrat frühestens 3 Wochen und spätestens 4 Wochen nach der abwählenden Versammlung einberufen werden. Gehen wir mit 4 Wochen von der längsten Frist aus, so sind wir bei Anfang November.

Ergo ein Vorschlag zur Satzungsänderung: Die JHV nach Art. 10.1. der Satzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. von 1900 hat zwischen dem 15.9 und dem 31.10 eines jeden Jahres stattzufinden
 
Lieber redcity,



deine Haltung zum Verein ist mir hinreichend bekannt.
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Auch wenn ich dir die Freude am Belehren nicht nehmen will muss ich dir mitteilen, dass ich den Vorschlag gerade deshalb hier zum Diskutieren eingestellt habe, weil er eben noch nicht perfekt ausgearbeitet ist.



Wie du vielleicht gesehen hast, wurde ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der Zeitraum nicht gerade geschickt gewählt ist. Der Zeitraum ist natürlich diskutierbar, wie alles andere auch. Wie meine Vorredner bereits mehrfach erwähnt haben, würde sich das Ende der Transferperiode anbieten. Das wäre dann etwa der Zeitraum 01.08. - 30.09.



Obwohl ich deinen Beitrag ziemlich patzig finde, gehe ich mal davon aus, dass es nicht so gemeint ist wie es rüber kommt.
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Obwohl ich deinen Beitrag ziemlich patzig finde, gehe ich mal davon aus, dass es nicht so gemeint ist wie es rüber kommt.
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Ich könnte dir auch einfach schreiben "Geht nicht!" Ich bin aber auch der Meinung, dass man so eine Sache gut vorbereiten muss und alleine der erstgemeinte Vorschlag, nehm mir das nicht übel, zeigt, dass du dich damit scheinbar nicht allzu sehr außeinander gesetzt hast. Wenn du die "Belehrung" nicht benötigst, dann hättest du schon vorher erkannt/erkennen müssen, dass ein solcher von dir vorgeschlagener Zeitpunkt nicht möglich ist.

Wenn du den Beitrag zur Diskussion stellst, dann musst du auch eine Antwort verkraften und glaube mir, die Antwort hier würde einem hilfreicher sein, auch wenn man sie als "patzig" empfindet, als wenn du mit so einem Antrag in die JHV gehst.



Im Übrigen würde ich eine sinnvolle Verlegung der JHV nach vorne begrüßen und auch sicherlich dafür stimmen. Es muss eben nur passen.

Und das wäre aus meiner Sicht dann der Fall, wenn man unter allen Eventualitäten einem neuen AR genug Zeit gibt sich einzuarbeiten und für das gröbste sind zwei Wochen ausreichend, sollen sie sich eben etwas auf den Hosenboden setzen
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und welche Haltung habe ich denn zum Verein?
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Ja, OK! Der Zeitraum ist schlecht, ich hab das nicht zu Ende gedacht, dafür verdient auf die Fresse gekriegt und weiß es jetzt besser.



Trotzdem geht die Art mal gar nicht. Das funktioniert vielleicht wenn man eine Jahreshauptversammlung leitet, aber nicht hier im Forum.
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gut, dann sind wir uns ja einig, du kannst den Antrag einreichen, wobei ich hoffe dass du es auch wirklich machst und ich werde auch artig mein Kärtchen heben und für einen sehr sinnvollen Antrag stimmen, der unseren Verein nach vorne bringen dürfte, weil die "Erpressbarkeit" der Mitgleider merklich abnimmt. Im Übrigen grundsätzlich mal Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast und das hier auch postest
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@TeufelTifoso

Eine Frage noch: Was hälst du davon wenn du den Verein von deinem Vorhaben informierst und dich mal erkundigst, wann die JHV aus Sicht des Vereins frühestens durchgezogen werden könnte. Die Mitglieder müssen ja die Bilanz vorher auch einsehen können.

Dann könntest du da mal hören was der Verein vorschlägt und dann evtl. deinen Vorschlag daran so anpassen, dass es für beide Seiten passt.

Ich geh zwar davon aus, dass 3 Monate reichen sollten, aber Fragen kostet ja nichts und verhindern kann es der Verein so oder so nicht
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übrigens: sorry wenns etwas "hochtrabend" daher kam, war wirklich nicht so gemeint, versuch es auch zu vermeiden
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den post lass ich so, ich steh zu der sache, auch wenns unfein klingt...
 
Wenn ich das richtig in Erinnerung hab, war der Jahresabschluss bisher immer Mitte/Ende Oktober fertig. Wichtig zu wissen waere, ob man den Abschluss schneller machen koennte, sprich anstatt Oktober vielleicht September, wobei dies wieder (unnoetige?) Mehrausgaben waeren. Desweiteren sollte man beachten, dass man den Mitgliedern genuegend Zeit gibt, den Jahresabschluss zu pruefen. Auch als BWL Student brauche ich etwas mehr Zeit zum pruefen er Zahlen als vielleicht 30 Minuten bei der Jahreshauptversammlung. Gerade fuer Mitglieder, die weit weg wohnen, sollte die Einsicht ueber eine laengere Dauer sein, oder der Jahresabschluss sollte interessierten Mitgliedern geschickt werden, sofern diese weiter weg wohnen.

Leider faellt mir daher im Moment kein passender Zeitpunkt fuer die Jahreshauptversammlung ein. Der jetzige Termin passt mir nicht wirklich, siehe das letzte Jahr, nur bisher erscheint er mir doch als der beste, sofern man die Sitzung nicht auf Mitte/Ende Oktober verlegen koennte. Ob ich deinem Antrag zustimmen wuerde, weiss ich im Moment nicht. Wuerde mir dazu gerne Stimmen des Vereins anhoeren in Sachen Machbarkeit.
 
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