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[Alt] Stadionordnung des FRITZ WALTER-Stadions in KAISERSLAUTERN

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Dr.BETZE

Well-Known Member
Diese Stadionordnung für das Fritz-Walter-Stadion auf dem Betzenberg findet bei allen Veranstaltungen des 1. FC Kaiserslautern e.V., sei es auf den 1. FCK-Sportanlagen, in den Gastronomie- und Tagungsräumen, auf den Nebenplätzen des Fritz-Walter-Stadions oder auf sonstigen vereinseigenen Anlagen und Räumlichkeiten Anwendung.







§ 1 – Geltungsbereich



Die Stadionordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung zum Fritz-Walter-Stadion und gilt für das gesamte zum Stadion gehörende Gelände.





§ 2 – Widmung



(2.1) Das Fritz-Walter-Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.



(2.2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.



(2.3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.





§ 3 – Aufenthalt



(3.1) In den Versammlungsstätten und Anlagen des Fritz-Walter-Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security vorzuweisen.



(3.2) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.



(3.3) Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen dürfen nur die Bereiche genutzt, besucht und betreten werden, die geöffnet sind oder durch Kennzeichnung betreten werden dürfen.





§ 4 – Eingangskontrollen



(4.1) Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst bzw. WR-Security seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.



(4.2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst bzw. WR-Security ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.



(4.3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.





§ 5 – Verhalten in den Stadionanlagen



(5.1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.



(5.2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security, des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.



(5.3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei, des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken/Tribünenbereiche – einzunehmen.





§ 6 – Verbote



(6.1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:



1. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial;

2. Waffen jeder Art;

3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;

4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;

5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;

6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Styroporblöcke, Reisekoffer, Rucksäcke;

7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;

8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;

9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;

10. alkoholische Getränke aller Art;

11. Tiere;

12. Laser-Pointer.



(6.2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:



1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;

2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;

3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten;

4. mit Gegenständen aller Art zu werfen;

5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;

6. ohne Erlaubnis des 1. FC Kaiserslautern e.V. Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;

7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;

8. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.







§ 7 – Haftung



(7.1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auch eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. nicht.



(7.2) Unfälle oder Schäden sind dem 1. FC Kaiserslautern e.V. unverzüglich zu melden.





§ 8 – Zuwiderhandlungen



(8.1) Bei schweren Verstößen gegen die Stadionordnung oder bei Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.



(8.2) Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.



(8.3) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung bis eine Stunde nach Spiel zurückgegeben.



(8.4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechtes, also des 1. FC Kaiserslautern e.V., bleiben unberührt.





Diese Stadionordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



(Stand: 6. April 2000)
 
Da is nur die Frage: Wer hält sich schon daran? In Lautern schon die meisten aber ich kenn Stadien da wird gegen fast alles in der Stadionordnung verstoßen.

§ 6 Absatz 3 kann man auch gradezu ins Unermeßliche ausdehnen.
 
Vor allem ein Punkt: Man darf keine fahnenstangen mitnehmen, die länger als 1m sind? Also die Realität sieht da irgendwie anders aus
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da bin ich auch sehr froh drum, dass die länger sein dürfen, nur Gäste werden damit Probleme haben.



Hier wär so ein Punkt, da sollte man anstreben, dass das in jedem Stadion in Deutschland gleich ist, die Regelungen zum Stadionverbot sind es ja auch, also warum nicht auch die Erlaubnis-Regelungen
 
find ich auch. aber viele punkte sollten echt geändert werden. ich wusste noch nicht mal dass rucksäcke verboten sind weil wir immer welche dabei haben un es noch nie en problem damit gab. und ne freundin von mir durfte auch ihre haarspraydose mitnehmen...
 
Ja also das mit den Rucksäcken und den Fahnenstangen ist mir auch aufgefallen, denke aber das sie sich einfach absichern wollen indem sie das in die Stadionordnung schreiben.
 
Kann mir bitte einer sagen wo der schiri eingang ist ?

ich glaube es ist eingang 4 weiß da jemand was?
 
Kann mir bitte einer sagen wo der schiri eingang ist ?
ich glaube es ist eingang 4 weiß da jemand was?




die schiris gehen da rein , wo auch die spieler reingehn

die werden doch immer mit so nem schwarzen mercedes ins stadion gefahren. wenn ich mich nicht ganz irre
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denke er meint die hobbyschiris, die in ihre freizeit ein BETZEspiel besuchen und verbilligte karten bekommen.

die karten gibts soviel ich weiss am kassenhäuschen platz vier, falls das noch so ist.
 
denke er meint die hobbyschiris, die in ihre freizeit ein BETZEspiel besuchen und verbilligte karten bekommen.
die karten gibts soviel ich weiss am kassenhäuschen platz vier, falls das noch so ist.


Mit Eingang vier könnte aber auch die Ebene -4 gemeint sein und das ist der Spielerparkplatz (Hab ich von Marcel Ziemer gelernt
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)
 
kann auch gut sein, dürfen da auch normalsterbliche rein.

ich mein in die treppenhäuser zur nord hoch.



ebene 0 ist übrigens auf spielfeldhöhe.
 
weiß jemand ob man jetzt solche signalhörner mitnehmen darf(mit gas)?? geh am dienstag aufs deutschlandspiel un wollt die eigentlich mitnehmen...hab aba keine lust die am eingang dann abzugeben...vielleicht hat jemand schon erfahrung damit^^
 
Das Länderspiel wird nicht der Stadionordnung unterliegen, ist ja keine FCK-Veranstaltung.

Ich geh aber davon aus, wenn es schon keine Stehplätze gibt, wird es auch sowas nicht erlaubt sein.
 
§ 6 – Verbote



(6.1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:



6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Styroporblöcke, Reisekoffer, Rucksäcke;

7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;

8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;

9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;

10. alkoholische Getränke aller Art;

11. Tiere;

12. Laser-Pointer.


So ein mist, da muss ich wohl beim nächsten mal meinen Reisekoffer in dem die Leiter, mein Stuhl und der Styroporblock drin sind zuhause lassen... und den Rucksack mit meinem Hund drin dann wohl auch
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So ein mist, da muss ich wohl beim nächsten mal meinen Reisekoffer in dem die Leiter, mein Stuhl und der Styroporblock drin sind zuhause lassen... und den Rucksack mit meinem Hund drin dann wohl auch
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so etwas kann nur von "kindern" kommen
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so ein mist jetz hab ich mir extra die tröte gekauft!! ich werf das ding doch eh net aufs feld...wollt nur en bissl krach machen
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Styroporblock hat sogar Sinn gemacht.

Meine Cousine hat früher immer einen mitgenommen in den Friedrichspark in MA,weil sie sonst nix gesehen hätte
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das man keine tiere mit ins stadion nehmen darf ist doch eigentlich klar oder?
 
das man keine tiere mit ins stadion nehmen darf ist doch eigentlich klar oder?


Blindenhunde dürfen mit, das musst du aber vorher beim Verein anmelden.

Andere Tiere dürfen nicht mit.

Es wird dich aber kein Ordner auf Flöhe, Läuse, Bandwürmer oder im Schuh geschmuggelte Ameisen kontrollieren.
 
Hallo,



weiß einer ob ich leere FCK Becher mit ins Stadion nehmen darf (zur Abgabe) ?



Habt ihr das schonmal gemacht?



Mfg
 
warum sollte das denn nicht gehn?

sonst würde man sie wohl kaum im stadion

als getränketransportmittel nutzen.
 
Ok alles klar,



weil ich nehme mir bei manchen Spielen unterwegs was zum trinken mit und will dann mal ein Paar wieder abgeben. Ist das nochmal 2€ auf so nem 0,3er Becher Pfand oder war es 1€ ? Ältere Becher müsste ich ja auch noch abgeben können, weil verkauft werden Sie ja auch noch.
 
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