Frühere FCK-Verantwortliche zur Zahlung von 521.239 Euro ver

Also, in den Bau müssen die dann nicht. Aber einfach nicht zahlen und damit hat's sich's, geht auch nicht. Da geht dann erst mal die ganze Geschichte mit Gerichtsvollzieher, eventuell eidesstaatliche Versicherung usw. los. Das wird schon nicht so einfach für die Spezis!
 
Also, ich bin überzeugt dass der FCK kein Euro sieht von diesen Herren. Die haben schon vor Jahren Ihr Vermögen an die Kinder usw. verschoben. Besser wäre gewesen 5 Jahre Knast
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und richtig hart Schuften.
 
Also, ich bin überzeugt dass der FCK kein Euro sieht von diesen Herren. Die haben schon vor Jahren Ihr Vermögen an die Kinder usw. verschoben. Besser wäre gewesen 5 Jahre Knast
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und richtig hart Schuften.




Ob wir das Geld sehen oder nicht, wird sich noch herausstellen. Es wird auf jeden Fall nicht ganz einfach, sich aus der Zahlungsverpflichtung herauszumogeln.



Soweit es den Knast betrifft, können wir ja noch auf eine Bestrafung hoffen, denn die strafrechtliche Bewertung steht ja noch aus. Knast ist da wirklich nicht ganz ausgeschlossen (wenn auch eher unwahrscheinlich) - siehe "Vadder Graf"!
 
Bis auf die sog. Pfändungsgrenzen sind Forderungen eintreibbar. Notfalls wird auch das Haus zwangsversteigert. Also ich glaub, zumindest ein Teil des Geldes wird in die Kasse vom FCK fließen.
 
Hallo Martini und herzlich Willkommen!



Geb dir vollkommen recht. Der Pessimismus hinischtlich der zu erwartenden oder nicht zu erwartenden Zahlungen dieser Herren, ist nicht angebracht. Es ist nur schade für die Knete, die diese Leute während ihrer Amtszeit verpulvert haben!
 
Die gehen doch wieder in Berufung, das alles kann doch noch Jahre dauern.
 
immerhin ist dem Verein und damit auch Jäggi aber Recht gegeben worden!



Wartet´s mal ab, die werden schon blechen...
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Wenn ich mal kurz aushelfen darf:



1. "nicht rechtskräftig" heißt, die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen, es kann also noch Berufung eingelegt werden. Vollstreckung ist nur mit einem rechtskräftigen Urteil möglich.



2. "in den Bau, wenn nicht zahlen" - Im Grunde ja, wenn auch "nur" Erzwingungshaft, falls die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verweigert wird. Bis es dazu kommt, muss der Titel (=Urteil) aber vollstreckbar (=rechtskräftig, mit gerichtlichem Vermerk) sein, und eine Vollstreckung fehlgeschlagen sein (gegen beide oder einen von beiden Gesamt(!)schuldnern), "fehlgeschlagen" im Sinne von "hat nix" oder "will nix zahlen". Die strafrechtliche Beurteilung steht auf einem anderen Blatt.



3. Falls der 1. FCK bereits einen Vollstreckungsbescheid hat, wäre eine Klage sinnfrei, da ein Vollstreckungsbescheid bereits ein vollstreckbarere Titel ist. Es sei denn, der Streitwert hätte sich zwischenzeitlich geändert und es würde "nachgefordert".



4. "krummer Betrag" durch angefallene Zinsen und diverse Gebühren.



5. Es gibt zwischenstaatliche Abkommen, die auch die Vollstreckung im (nicht EU-)Ausland ermöglichen. Ob ausgerechnet Brasilien dabei ist, weiß ich nicht.
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6. Was mach ich eigentlich hier?!
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danke, RoBri für die Infos...



Aber ist es eigentlich nicht egal, wo die ihre Konten haben...es geht doch mehr um die Wohnsitz des Schuldners/Antraggegners?
 
Klar, schon wech. Aber wie krieg ich diesen komischen 1fck.de-Cookie von meiner Platte?!
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hehe, der hat sich eingebrannt, da ist nix mehr zu machen ausser du tauschst die platte.





de karl dall wollte doch mal nach spanien umziehn, dafür braucht man doch auch kohle. kann er sich aber wohl auch von seinem sohn bezahlen lassen, dem er damals ja schon sein laden überschrieben hatte.

würd mich net wundern, wenn dort auch die kohle hingewandert ist.
 
Aber ist es eigentlich nicht egal, wo die ihre Konten haben...es geht doch mehr um die Wohnsitz des Schuldners/Antraggegners?
Ja, richtig. Aber auch um die Verfügbarkeit evtl im Ausland gelagerter Gelder oder Vermögen. Ich hatte versehentlich einen Schritt weiter gedacht: Wer zB sein Geld in Brasilien oder sonstwo hat, wird kaum so dappig sein, mit seinem eigenen Namen als Kontoinhaber dazustehen. Aber dann gehts um "Strohmänner" und es wird richtig kompliziert. Das ist Dressurreiten, da kenn ich mich nicht... *werbung*
 
de karl dall wollte doch mal nach spanien umziehn, dafür braucht man doch auch kohle. kann er sich aber wohl auch von seinem sohn bezahlen lassen, dem er damals ja schon sein laden überschrieben hatte.
würd mich net wundern, wenn dort auch die kohle hingewandert ist.
Herr Dockter, das hab ich auf Anhieb nicht verstanden. Was hat Karl Dall mit dem FCK... Okay.



Also, im Ernst: Ja. Da gibts viele Modelle. Insider bin ich nicht (wär ja ein Ding!). Vielleicht weiß jemand mehr über die beiden Gesamtschuldner und die Möglichkeiten, die bestehen, Kohle wegzuschaffen. Aber das ist ein weites Feld, da steig ich dann aus.
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Wir müssen ja jetzt auch keinen juristischen Diskurs über die Realisierung zivilrechtlicher Forderungen machen. Lassen wir's doch einfach mal so stehen, dass eine realistische Möglichkeit für den FCK besteht, nicht nur ein positives Urteil in den Händen zu halten, sondern auch die Kohle zu bekommen!
 
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