CDU: Knast für Kinder

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Der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf will kriminelle Kinder in den Knast schicken. Er fordert eine Senkung der Altersgrenze im Jugendstrafrecht von 14 auf zwölf Jahre.



„Wir haben beim Jugendstrafvollzug das Problem, dass die Altersgrenzen so nicht mehr stimmen“, sagte Baldauf am Donnerstag dem SWR. Deshalb müsse ernsthaft überlegt werden, ob die Strafmündigkeit, ab der vor Gericht Jugendstrafen verhängt werden können, schon für Zwölfjährige gelten soll.



Auch volljährige Täter will Baldauf härter bestrafen. „Ich plädiere dafür, alle, die zwischen 18 und 21 sind, nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen“, sagte der CDU-Landeschef. Kinder und Jugendliche seien heute früher reif und müssten sich daher auch früher an ihren Taten messen lassen, fügte Baldauf hinzu.



Justizstaatssekretärin Beate Reich (SPD) wies die Forderungen des CDU-Landeschefs entschieden zurück. Bei Zwölfjährigen handele es sich um Kinder, die man noch erziehen könne und bei denen man „sehr sensibel sanktionieren“ müsse, sagte Reich dem Sender.
 
Einfach die Altersgrenze zu senken, ist ein Vorschlag, der so nur von der CDU kommen kann. Im Jugendstrafrecht werden nicht umsonst solche Strafen wie Arrest oder Arbeitsstunden bevorzugt. Mit der gebotenen Behutsamkeit kann man überlegen, so etwas nach unten auszuweiten. In den Jugendknast kann man Zwöljährige auf keinen Fall stecken, da werden mit Sicherheit keine Menschen mit sozialer Kompetenz rauskommen. Darum sollte man wenn überhaupt eine zusätzliche Trennung der Altersklassen einführen, und diese daarf nicht im Ermessen des Richters liegen, sondern muss gesetzlich festgelegt sein.




Kinder und Jugendliche seien heute früher reif und müssten sich daher auch früher an ihren Taten messen lassen, fügte Baldauf hinzu.


Wenn diese Behauptung mal nicht weltfremd ist, dann weiß ich auch nicht...
 
Samstag furde ein 14 Jahre altes Mädchen von 5 Jungen im Alter von 13-15 Jahren vergewaltigt. In solchen Fällen wären drastische Strafen durchaus angebracht und da hört es bei mir auch mit Behutsamkeit oder Resozialisierung auf.
 
Samstag furde ein 14 Jahre altes Mädchen von 5 Jungen im Alter von 13-15 Jahren vergewaltigt. In solchen Fällen wären drastische Strafen durchaus angebracht und da hört es bei mir auch mit Behutsamkeit oder Resozialisierung auf.


Sehe ich genauso. Kommt sicherlich auf das Delikt an sich an.



Man muss mal sehen was derzeit bei uns an den Wochenenden in der Stadt abgeht. Das ist nicht mehr schoen.
 
kommt echt immer auf den fall an, aber wenn zum teil diese altersgrenzen bewußt ausgenutzt werden, um verbrechen zu begehen, die ja nicht angemessen nach jugendstrafrecht geahndet werden können, wär das sicher eine zu überdenkende massnahme...
 
ich denke eigentlich, dass ein normal entwickelter 12jähriger durchaus weiß was recht und unrecht ist und deshalb schon in gewisser weiße bestraft werden sollte.
 
kommt echt immer auf den fall an, aber wenn zum teil diese altersgrenzen bewußt ausgenutzt werden, um verbrechen zu begehen, die ja nicht angemessen nach jugendstrafrecht geahndet werden können, wär das sicher eine zu überdenkende massnahme...


ich erinner mich da an eine bande,die bewusst Kinder zum Klauen geschickt haben,weil diese nicht bestraft werden konnten...un es ging immer weiter,ohne ende,bis die drahtzieher gefasst wurden
 
jep genau im bezug auf klauen denke ich, dass jeder 12jähriger weiß, dass das verboten ist. bei solchen delikten ist es selbst grundschulkindern schon klar, dass sie sowas nicht dürfen.
 
Samstag furde ein 14 Jahre altes Mädchen von 5 Jungen im Alter von 13-15 Jahren vergewaltigt. In solchen Fällen wären drastische Strafen durchaus angebracht und da hört es bei mir auch mit Behutsamkeit oder Resozialisierung auf.


Resozialisierung hat nichts mit "Gnade vor Recht" zu tun, sondern sollte der Sinn einer Strafe sein. Der Delinquent soll schließlich nach Möglichkeit dazu gebracht werden, keine weiteren Straftaten mehr zu begehen. Ob man das bei 13jährigen mit Knast erreicht, ist m.E. fraglich. Das Jugendstrafrecht bietet da andere Möglichkeiten, die man in so einem Fall ruhig ausnutzen sollte.
 
Das Jugendstrafrecht bietet da andere Möglichkeiten, die man in so einem Fall ruhig ausnutzen sollte.


Die da wären beim geschilderten Fall ?

Kürzlich gab es einen ähnlichen Fall, glaube in der Schweiz und da lief einer der Täter dem Opfer nach ein paar Tagen wieder übern Weg und das kann es sicher auch nicht sein.

Das man das Alter herab setzt, bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass das volle Strafmaß angewendet werden muss. Es bietet aber die Möglichkeit das volle Strafmaß anzuwenden.

Bezieht sich übrigens nicht auf das Beispiel mit der Vergewaltigung, denn da gibt es für mich nicht den Hauch von irgendwelchen Entschuldigungen.

Auch von Jugendlichen kann man durchaus erwarten, dass sie sich über die Folgen ihres Handelns bewußt sind und halt mit den Konsequenzen leben müssen.

Wüsste nicht, wieso man bei solchen Fällen auf die Täter Rücksicht nehmen sollte und die Straftat, die die selben Folgen für das Opfer hat, unabhänig vom Alter hat, abgemildert werden sollte.
 
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