Betreiber haften für Forumsbeiträge

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Betreiber haften für Forumsbeiträge



Von Richard Meusers



Auf die Betreiber von Internetforen und Chats kommen möglicherweise schwere Zeiten zu: Das Hamburger Landgericht weist ihnen die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer zu. Das Urteil erging gegen den IT-Informationsdienst Heise Online.



In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören". Das Hamburger Landgericht bestätigte dies jetzt in seinem Urteil (Az. 324 O 721/05). Auslöser war ein im Heise-Forum veröffentlichtes Skript gewesen, das geeignet sei, "den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden".



Obwohl die beanstandeten Beiträge umgehend entfernt wurden, verlangte Universal Boards eine Unterlassungserklärung, was der Heise Zeitschriften Verlag abgelehnt hatte. Die Weigerung wurde damit begründet, der Verlag müsse "seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln".



"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", zitiert Heise seinen Hausjustiziar Joerg Heidrich.



Davon wären sämtliche Nutzungsarten betroffen, die Raum für persönliche Kommentare zur Verfügung stellen, von Foren über Chats bis hin zu Weblogs.



Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beurteilt das Hamburger Urteil äußerst kritisch. Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus, aber zumindest könne man den auf Heise Online veröffentlichten Inhalten entnehmen, dass das Urteil in diametralem Gegensatz zum Paraggraf 11 des Teledienstgesetzes stehe. "Solche Fälle regelt das Gesetz eindeutig", so der Anwalt.



"Es gibt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers. Das Hamburger Urteil hätte de facto eine vorauseilende Zensur für jeden einzelnen Forenbeitrag zur Folge, was bei mehreren Tausend Einträgen pro Tag wie im Fall von Heise online auf eine veritable Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Privatzensoren und Anwälte hinausliefe."



In Vetters Lawblog fragt ein Kommentator: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"



So bleibt, neben der Erwartung der schriftlichen Urteilsbegründung nur die Hoffnung auf die nächste Instanz. Es ist nach Auffassung von Experten nicht auszuschließen, dass der Fall am Ende zur letztinstanzlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.



Besondere Pikanterie erhält die Sache auch den anwaltlichen Vertreter von Universal Boards: Es handelt sich um den Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der sich in Internet-Branchenkreisen eines recht zweifelhaften Ansehens erfreut. Noch im September vergangenen Jahres wurde der Jurist im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Vertriebs von Raubkopien vorübergehend wegen Verdunkelungsgefahr in Haft genommen.





Quelle: www.spiegel.de
 
Das Urteil kann ich so nicht ganz nachvollziehen - es wäre wahrscheinlich der schnelle Tod für viele Foren und Chatrooms, vor allem für Private.

Die möglichen Einschränkungen möchte ich mir hier noch gar nicht ausmahlen.



Für mich galt bislang auch die oben schob erwähnte Annahme: "Es gibt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers".



Das Urteil hätte bei Bestätigung in der nächsten Instanz auf jedenfall eine riesen Aufwand für "Profi-Moderatoren", die dann in Sachen Recht, etc. geschult sein müssten.
 
Das Urteil kann ich so nicht ganz nachvollziehen - es wäre wahrscheinlich der schnelle Tod für viele Foren und Chatrooms, vor allem für Private.
Die möglichen Einschränkungen möchte ich mir hier noch gar nicht ausmahlen.


...bleibt halt noch abzuwarten, was im Einzelnen in der Urteilsbegründung steht. So jedenfalls erscheint mir das Urteil ziemlich weltfremd.



Außerdem gibt's ja noch den BGH.
 
...bleibt halt noch abzuwarten, was im Einzelnen in der Urteilsbegründung steht. So jedenfalls erscheint mir das Urteil ziemlich weltfremd.


Außerdem gibt's ja noch den BGH.


Vielleicht solltest du nicht mehr posten, bis der BGH entschieden hat. Ich weiß ja nicht, ob diablo sich dich leisten kann.
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:wink:
 
was bedeutet das für uns......


Wenig bis nichts.



So wie ich das jetzt auf die schnelle verstanden habe, darf man nicht posten, wie man einem Unternehmen schaden kann (also Server zum Crash führen etc.).



Ein anderes aktuelles Beispiel, welches ich einem anderen Forum entnommen habe, in dem ich poste, ist das posten der Namen von illegalen Download-Programmen.



Es ist jedoch weiterhin kein Problem, wenn man über einen Spieler herzieht, wie es hier teilweise auch gemacht wird (Zandi, Engel)...in Live-Tickern, wobei man hier sicher noch abwarten muss.
 
Würde aber auch heißen, dass jeder, der ein Board nicht mag, dadurch "killen" könnte, indem er illegale Sachen postet. Oder hab ich das falsch verstanden?
 
Dann wird es wohl damnächst viel weniger Fußball-Foren geben, wenn das Urteil rechtskräftig und bestätigt wird.
 
Ich mach mir da jetzt erstmal keinen Kopp. Ich hoffe, dass die nächste Instanz ein bischen mehr Grips hat und so nen Schwachsinn nicht bestätigt!
 
Internet-Foren werden dann verboten und persönliche Meinungen nicht anerkannt ---> Folge: Die Diktatur wird wieder eingeführt. Sorry, hatte grad Geschichte.
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Leute, dass heißt glaube ich auch, dass wir leider die streamlsite rausnehmen müssen!!!!!
 
natürlich alle foren !!!



aber wie gesagt @mods



ich würde glaube ich die streamliste entfernen!!!
 
aber zum Glück gibt es bei mir keine geklauten Beiträge oder illegale Hinweise ich schreibe alle Artikel immer selbst
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OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber



..... Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, "dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht".



Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.....



Heise.de
 
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