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Urteil - Gericht schützt Filesharer

Palatinator

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Das Amtsgericht Offenburg hat die Rückverfolgung von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt.



Die Anfragen der Staatsanwaltschaft seien nicht zulässig, da der Tausch von einigen wenigen Musikdateien der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, meldet die Fachanwaltskanzlei Wilde & Beuger auf ihrer News-Seite. Die Industrie hat bisher einen oder mehrere Tracks von einem User herunter geladen, diese der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorgelegt, die daraufhin beim Provider die Adresse des Nutzers erfragte und Strafanzeige erstattete. Die Ermittlungsmaßnahmen müssten aber immer im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen, und dies sei hier nicht der Fall.



Das Gericht entschied weiter, dass es sich bei den Adressen um Verbindungsdaten handele, die nur über einen richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Bisher rückten zahlreiche Provider die Daten einfach schon auf Anfrage der Staatsanwaltschaft heraus. So wurden 2007 bislang 25.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer gestellt.





Die Offenburger Richter waren außerdem der Meinung, dass Schadensforderungen der Industrie in den meisten Fällen überzogen seien. Es gelten auch hier die Gesetze des Marktes. "Beim Preis 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Alles in allem ein schwerer Schlag für die Industrie. Freuen dürften sich dagegen die Ermittler. Denn die aberwitzige Zahl an Anzeigen war beinahe nicht mehr zu bewältigen. So sagte auch Christian Solmecke, Fachanwalt für Filesharing- und MP3-Fragen, dass aktuell etwa 95 Prozent aller Strafverfahren gegen Filesharer eingestellt würden.



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Aber noch dürfen Filesharer nicht aufatmen. Solmecke erklärte laut.de gegenüber, dass es noch in den Sternen stehe, ob sich die Meinung des Offenburger Gerichts auch bei anderen Gerichten durchsetze. Zu hoffen sei es aber, so der Rechtsanwalt weiter, da es nicht sein könne, dass hier die Staatsanwaltschaft als Vehikel für die zivilrechtlichen Ansprüche der Musikindustrie missbraucht werde.



Dass die Zahl der Nutzer von Tauschbörsen zurückgehen wird, davon ist nicht auszugehen. Dies belegt auch eine Studie des britischen Marktforschungsunternehmens Entertainment Media Research. Die Studie besagt, dass immer mehr Briten Online-Tauschbörsen verwenden. 43 Prozent der Befragten gaben ab, in diesem Jahr bereits davon Gebrauch gemacht zu haben. Ein Jahr zuvor waren es noch 36 Prozent. 18 Prozent gaben an, in Zukunft mehr Musik auf diese Weise beziehen zu wollen.





© LAUT AG
 
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juhuuu.. *freu*
 
Also ums mal mit den Worten eines kleinen, gelben Jungen zu sagen:



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Nein, das gilt nicht ab sofort... Illegal (hoch)laden ist weiterhin verboten
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Es geht hier nur um die Abmahnwelle um Logistep, KUW usw (mehr zum Thema). Gibt genug andere Urteile dazu, die praktisch das Gegenteil aussagen.

Und ausserdem ist das Urteil leider viel zu wischiwaschi als dass es in einer nächsten Instanz bestehen könnte :\
 
gilt das absofort?


Es handelt sich hier um ein Urteil des Amtsgerichts Offenburg, das bedeutet, es ist zunächst einmal geltende Rechtsprechung der niedrigsten Gerichtsinstanz. Es kann genauso gut sein, dass das Urteil von einem Gericht der höheren Instanzen (Landgericht aufwärts) wieder "kassiert" wird, da wir in Deutschland nicht das anglo-amerikanische Rechtssystem haben, in dem Urteile in Prezidenzfällen danach geltendes Recht darstellen, das von den Gerichten befolgt wird.

Das Urteil "gilt" also nicht im gesetzlichen Sinne, also dahingehend, dass das ganze jetzt mit einer verbindlichen Regelung abschließend geregelt ist. Dazu bräuchte man wie gesagt ein Gesetz.

Dennoch könnte das Urteil, sofern es nicht wie oben beschrieben noch kassiert wird, anderen Gerichten in ihrer Rechtsprechung als Beispiel dienen und sie in gleichartigen Fällen womöglich ähnlich oder genauso entscheiden lassen.

In so einem Fall spricht man dann von "richterlicher Rechtsfortbildung".



Fazit: Kann also gut sein, dass das Amtsgericht Offenburg mit diesem Urteil einen Trend gesetzt hat. Alles andere muss man zunächst aber einmal abwarten, da die Musikindustrie gegen dieses Urteil sicherlich vorgehen will.



Persönlich kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass das Urteil bei anderen Gerichten Schule macht, da es zur Entlastung der Behörden beiträgt.



Und noch ein Aspekt daran ist interessant: Dass das Gericht festgestellt hat, dass das Zurückverfolgen von IP-Adressen nur auf richterlichen Beschluß erfolgen darf, ist ein großer Erfolg für den Datenschutz und die Grundrechte der PC-Besitzer, da damit die Rückverfolgung ins Private den Ermittlungsbehörden erschwert wird. Soviel mal als Anmerkung an die Adresse derjenigen, die gerne "Überwachungsstaat!" rufen.

Unsere Justiz ist unabhängig, das sieht man an diesem Urteil einmal mehr. Gut so!
 
Nein, das gilt nicht ab sofort... Illegal (hoch)laden ist weiterhin verboten
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Es geht hier nur um die Abmahnwelle um Logistep, KUW usw (mehr zum Thema). Gibt ausserdem genug andere Urteile dazu, die praktisch das Gegenteil aussagen.

Und ausserdem ist das Urteil leider viel zu wischiwaschi als dass es in einer nächsten Instanz bestehen könnte :\




heißt das das runterladen ist gar nicht illegal oder auch?
 
Das gefährliche am Downloaden sind die p-2-p Programme,die das Lied sofort weiterverteilen.Es wird sozusagen gleichzeitig hochgeladen,was dann eben eher verfolgt wird
 
Bitte nicht zu sehr ins Detail gehen...keine Namen von Software oder Ähnlichem nennen. Und Pala, ich weiß ist nicht böse gemeint von dir, aber ich lösche deinen "Tipp" an reddevil. Ist zu gefährlich für diablo als Forenbetreiber.
 
heißt das das runterladen ist gar nicht illegal oder auch?


Das Runterladen und Hochladen (anbieten, in der Welt verbreiten ...) von urheberrechtlich geschützen Dateien ist verboten!

Um die Thematik mal anzureißen: Man läd irgendwas runter, zum Beispiel das Spiel "Blubb 3". Nun hat der (deutsche) Publisher eine Firma wie Logistep beauftragt, illegales Herunterladen in den P2P-Netzwerken zu überwachen. Dazu sei gesagt, dass es auch sehr oft vorkommt, dass wirklich unschuldige abgemahnt werden. Dabei geht die Firma (also die Software) hin, läd sich diese Datei quasi auch runter und sieht dann nach einer gewissen Datenmenge, welche IP dieses Spiel gerade saugt. Da man bein runterladen auch gleichzeitig hochläd und das urheberrechtlich geschütze Werk in der Welt verbreitet (sonst käme die Software ja an kein IP), kann man darauf klagen.

Vorgehensweise ist die, dass die Anwälte der Publisher Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann anhand der IP (Anfrage an den Internetprovider die deine Daten dann rausgeben, da es auch Kohle dafür gibt > darum geht es in dem Urteil) deine Daten und stellt das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Nun haben die Anwälte Akteneinsicht und schicken den Leuten ein Briefchen mit Abmahnung, wirren (zum Teil sogar falschen) Drohungen und einer zu unterschreibenden Unterlassungserklärung.

Man zahlt Schadensersatz (meistens 100€) und die Kosten für die Anwälte (meistens 50€), gibt mit der Unterschrift seine Schuld zu (!!!), einigt sich mit den 150€ aussergerichtlich mit diesen Anwälten, womit die ganze Sache dann zivilrechtlich erledigt ist... Abzocke!

Witzig dabei ist auch der Streitwert, der gerne mal bei 20 000€ angesetzt wird
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Letztendlich dient das aber auch nur dazu, den kleinen Mann einzuschüchtern... Das schlimme daran ist, dass große Fische, die KiPo und anderen Schmutz zum Teil verkaufen usw, nicht gefasst werden, da die Staatsanwaltschaft mit diesen Abzockerklagen zu tun hat... Könnte noch viel mehr dazu schreiben, führt jetzt aber zu weit.
 
Bitte nicht zu sehr ins Detail gehen...keine Namen von Software oder Ähnlichem nennen. Und Pala, ich weiß ist nicht böse gemeint von dir, aber ich lösche deinen "Tipp" an reddevil. Ist zu gefährlich für diablo als Forenbetreiber.


Kein Thema hast ja Recht sorry:-(



@blind und wie funktioniert das nachverfolgen wenn du das nicht über tauschbörse machst, sondern z.b. von internet seite die dann auf rapidshare verlinkt ?

GEht das auch ?
 
Nee, ist noch kein Fall in Verbindung mit RS bekannt. Wüsst auch nicht wie das technisch gehen sollte.

edit: wobei RS.com natürlich auf alle Fälle die IP hat. Bei Premium-Account ja noch mehr Daten. Nur glaub ich nich, dass dies länger gespeichert wird als nötig; die wollen damit ja auch Kohle machen.
 
Nee, ist noch kein Fall in Verbindung mit RS bekannt. Wüsst auch nicht wie das technisch gehen sollte.
edit: wobei RS.com natürlich auf alle Fälle die IP hat. Bei Premium-Account ja noch mehr Daten. Nur glaub ich nich, dass dies länger gespeichert wird als nötig; die wollen damit ja auch Kohle machen.


Denk ich halt auch man hat ja auch immer andere IP.



Premium braucht man auch nicht wirklich, wenn man Router mal kurz trennt hat sich das .
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