ich hab weder geschrieben das ich bengalos anzünde und weder noch geschrieben das ich angezündete bengalos auf euch werfe,wenn ihr das aus meinen geschriebenen zeilen so entnehmt is das euer ding,lest euch meinen satz genau durch da steht nix von angezündeten oder leuchtenden(nennt es wie ihr wollt)bengalos.ich hab mich keines weges strafbar gemacht,also überlegt euch vorher wenn ihr mit der staatsanwaltschaft droht,dass ein klarer sachverhalt vorliegt wo eine straftat vorhanden sein könnte.ihr habt die klugheit halt net mit löffeln gefressen.
in diesem sinne
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