Als Beginn der Fastnachtszeit galt bzw. gilt in den deutschsprachigen Ländern traditionell der Dreikönigstag, der 6. Januar.
Seit dem 19. Jahrhundert finden in vielen Gegenden zusätzlich am 11. November ab 11:11 Uhr einzelne Veranstaltungen statt, zu denen insbesondere die Vorstellung des Prinzenpaars gehört. Hintergrund ist, dass es auch vor Weihnachten bereits kurz nach der Fixierung des Festes im Jahr 354 eine vorbereitende 40-tägige Fastenzeit gab, ähnlich der österlichen Fastenzeit nach Karneval. Sie begann am 11. November, dem Martinstag. Es galt, die vorhandenen Lebensmittel zu verzehren, die nicht „fastenzeittauglich“ waren, wie Fleisch, Fett, Schmalz, Eier und Milchprodukte. Auch war der Martinstag der Endtermin des bäuerlichen Jahres, an dem die Pacht fällig wurde und das Gesinde wechselte.
Die Zeit vom 12. November bis 5. Januar bleibt aber selbst in den Zentren des Karnevals entlang des Rheins weiterhin weitgehend karnevalsfrei, was sich aus der erwähnten vorweihnachtlichen Fastenzeit, der Rolle des Novembers als Trauermonat und dem besinnlichen Charakter des Advents erklärt. Soweit von einer „Vorverlagerung“ des Karnevalsbeginns oder von einer „Saisoneröffnung“ am 11. November gesprochen wird, ist dies daher zumindest irreführend. Von seiner Entstehungsgeschichte her stellt der 11. November vielmehr einen zweiten, „kleinen“ Karneval dar.