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Bei Onlinekauf kann Garantie erlöschen
Düsseldorf (dapd). Wer in Onlineshops einkauft, verliert möglicherweise den Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller. Dies gelte für den Fall, dass Produkte nicht bei einem vom Hersteller autorisierten Händler eingekauft wurden, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
In einem Test fanden die Verbraucherschützer heraus, dass es dann auch bei vielen bekannten Markenherstellern zum Garantieverlust kommt. Kunden könnten häufig nicht klar erkennen, ob es sich um einen vom Hersteller autorisierten Shop handele, beklagt die Verbraucherzentrale und moniert einen „Wirrwarr” unter den verschiedenen Internet-Anbietern. Zudem fanden die Verbraucherschützer keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
So gehe etwa beim Kauf eines Kaffeeautomaten der Firma Jura beim Onlinehändler Amazon der 25-monatige Garantieanspruch des Herstellers verloren. Amazon habe den Kunden aber nicht darauf hingewiesen. Käufern in Onlineshops von Saturn und Karstadt dagegen werde die Garantie gewährt. Der Elektronikhersteller Denon sieht seine Ansprüche an Onlineshops bei Amazon, Technikdirekt und Alternate erfüllt, bei den Internet-Anbietern Comtech und Notebooksbilliger dagegen nicht, berichten die Verbraucherschützer.
Kunden sollten beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Onlineshop als autorisierter Händler gilt, rät die Verbraucherzentrale. Aufmerksam sollten Onlinekäufer gerade bei Produkten der Elektronikhersteller Denon, Pioneer, Bose, Jura und Sony, dem Spielzeugeisenbahnhersteller Märklin, den Uhrenherstellern Tissot und Tag-Heuer, dem Füllerfabrikanten Montblanc, dem Aufnahmetechnikhersteller Benro und dem Babyzubehör-Produzenten McLaren sein.
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzische Volkszeitung
Ausgabe: Nr.158
Datum: Dienstag, den 10. Juli 2012
Seite: Nr.4
Düsseldorf (dapd). Wer in Onlineshops einkauft, verliert möglicherweise den Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller. Dies gelte für den Fall, dass Produkte nicht bei einem vom Hersteller autorisierten Händler eingekauft wurden, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
In einem Test fanden die Verbraucherschützer heraus, dass es dann auch bei vielen bekannten Markenherstellern zum Garantieverlust kommt. Kunden könnten häufig nicht klar erkennen, ob es sich um einen vom Hersteller autorisierten Shop handele, beklagt die Verbraucherzentrale und moniert einen „Wirrwarr” unter den verschiedenen Internet-Anbietern. Zudem fanden die Verbraucherschützer keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
So gehe etwa beim Kauf eines Kaffeeautomaten der Firma Jura beim Onlinehändler Amazon der 25-monatige Garantieanspruch des Herstellers verloren. Amazon habe den Kunden aber nicht darauf hingewiesen. Käufern in Onlineshops von Saturn und Karstadt dagegen werde die Garantie gewährt. Der Elektronikhersteller Denon sieht seine Ansprüche an Onlineshops bei Amazon, Technikdirekt und Alternate erfüllt, bei den Internet-Anbietern Comtech und Notebooksbilliger dagegen nicht, berichten die Verbraucherschützer.
Kunden sollten beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Onlineshop als autorisierter Händler gilt, rät die Verbraucherzentrale. Aufmerksam sollten Onlinekäufer gerade bei Produkten der Elektronikhersteller Denon, Pioneer, Bose, Jura und Sony, dem Spielzeugeisenbahnhersteller Märklin, den Uhrenherstellern Tissot und Tag-Heuer, dem Füllerfabrikanten Montblanc, dem Aufnahmetechnikhersteller Benro und dem Babyzubehör-Produzenten McLaren sein.
Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Publikation: Pfälzische Volkszeitung
Ausgabe: Nr.158
Datum: Dienstag, den 10. Juli 2012
Seite: Nr.4