Verbrauchertipp

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Bei Onlinekauf kann Garantie erlöschen



Düsseldorf (dapd). Wer in Onlineshops einkauft, verliert möglicherweise den Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller. Dies gelte für den Fall, dass Produkte nicht bei einem vom Hersteller autorisierten Händler eingekauft wurden, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.



In einem Test fanden die Verbraucherschützer heraus, dass es dann auch bei vielen bekannten Markenherstellern zum Garantieverlust kommt. Kunden könnten häufig nicht klar erkennen, ob es sich um einen vom Hersteller autorisierten Shop handele, beklagt die Verbraucherzentrale und moniert einen „Wirrwarr” unter den verschiedenen Internet-Anbietern. Zudem fanden die Verbraucherschützer keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.



So gehe etwa beim Kauf eines Kaffeeautomaten der Firma Jura beim Onlinehändler Amazon der 25-monatige Garantieanspruch des Herstellers verloren. Amazon habe den Kunden aber nicht darauf hingewiesen. Käufern in Onlineshops von Saturn und Karstadt dagegen werde die Garantie gewährt. Der Elektronikhersteller Denon sieht seine Ansprüche an Onlineshops bei Amazon, Technikdirekt und Alternate erfüllt, bei den Internet-Anbietern Comtech und Notebooksbilliger dagegen nicht, berichten die Verbraucherschützer.



Kunden sollten beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Onlineshop als autorisierter Händler gilt, rät die Verbraucherzentrale. Aufmerksam sollten Onlinekäufer gerade bei Produkten der Elektronikhersteller Denon, Pioneer, Bose, Jura und Sony, dem Spielzeugeisenbahnhersteller Märklin, den Uhrenherstellern Tissot und Tag-Heuer, dem Füllerfabrikanten Montblanc, dem Aufnahmetechnikhersteller Benro und dem Babyzubehör-Produzenten McLaren sein.



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzische Volkszeitung

Ausgabe: Nr.158

Datum: Dienstag, den 10. Juli 2012

Seite: Nr.4
 
So was sieht auf den ersten Blick wie von einer ****** Lobby durchgedrückt aus, Verbraucherschutz ist auf jeden Fall was anderes. Wenn ich mir erstmal Informationen einholen muss ob ein Händler lizensiert oder was auch immer ist kauf ich mir besser gleich gar nix, is eh alles Glump was man nicht braucht!
 
Naja....wieso die große Aufregung?

Es geht hier doch schlicht und ergreifend nur um die Garantie.
 
Naja....wieso die große Aufregung?
Es geht hier doch schlicht und ergreifend nur um die Garantie.


"Nur" um die Garantie??? Also wenn mein Bose-Kopfhörer verreckt, dann ärger ich mich aber mal 1000%ig schwarz. Ich hab's nämlich neu über eBay gekauft und würde trotz Kassenzettels keinen Cent bekommen.
 
Also erstmal gibt es die Gewährleistung nicht, sondern die Sachmängelhaftung und Zweitens ist die Garantie an keine gesetzlichen Bestimmungen gebunden, da es eine absolut freiwillige Dienstleistung des Herstellers ist.
 
Also erstmal gibt es die Gewährleistung nicht, sondern die Sachmängelhaftung und Zweitens ist die Garantie an keine gesetzlichen Bestimmungen gebunden, da es eine absolut freiwillige Dienstleistung des Herstellers ist.


Jaaaaa.... toll... eine Aussage, die die Welt unbedingt gebraucht hat. So sinnlos wie Dein vorheriger Post. Hat so ziemlich gar nichts mit dem sinnvollen Eröffnungsbeitrag zu tun.



Es geht so ziemlich einzig und allein um die Garantie. Und darum, dass man beim Kauf darauf achten sollte, dass man die Garantie auch erhält. Denn die unfreiwillige und gesetzliche Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung ist aufgrund der Beweislastumkehr nach 6 Monaten so ziemlich für'n Arsch. Aber es gibt glücklicherweise noch einige Hersteller, die mehr als 6 Monate Garantie geben... freiwiiiillllllliiiiiggg versteht sich...
 
Aber was ist daran so neu? Diese Vorgehensweise ist schon so alt wie Hersteller Garantien geben. Damit will der Hersteller seine Vertriebswege schützen.



Dieser Aufreise ist genauso unnötig wie das alljährlich wiederkehrende Krokodiel im Sommerloch.
 
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