Urlaubsanspruch nach krankheitsbedingter Fehlzeit

Shelter

Well-Known Member
Hallo in die Runde,



ich bin ein wenig auf eure Hilfe angewiesen da ich mit der folgenden Sachlage zum ersten Mal konfrontiert worden bin und ich nicht genau weiß welches "Recht" mir im folgenden Falle zusteht.



Die Ausgangssituation: Im letzten Jahr habe ich mir eine schlimme Beinverletzung zugezogen, bin operiert worden und war seit diesem Zeitpunkt (23.09) krankgeschrieben zuhause. Seit dem vergangenen Montag arbeite ich wieder. Aus dem letzten Jahr habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Mit den 30 Tagen für das neue Kalenderjahr komme ich so auf 45 Tage.



Da ich weiß dass bei vielen Unternehmen der übertragende Urlaubsanspruch bis zum 31.03 entfällt, war ich heute bei meinem Chef (mittelständisches Industrieunternehmen mit ca. 30 MA) und habe mich erkundigt wie die Sachlage bei uns geregelt ist bzw. ob ich diese übrig gebliebenen 15 Tage Resturlaub bis zum Ende März nehmen muss.



Es wurde daraufhin (mündlich) vereinbart dass ich diese 15 Tage über den 31.03 hinaus nutzen kann und somit nicht zum 31.03 abgezogen werden.



Da wir momentan eine sehr hohe Auftragslage haben und Arbeit noch & nöcher vorhanden ist, wurde mir jedoch im gleichen Atemzug der Vorschlag unterbreitet mir diese 15 Tage "auszahlen" zu lassen und dass ich über dieses Angebot nachdenken sollte. Diese Lösung würde mein Chef deutlich bevorzugen.



Interpretiere ich die Sache richtig dass ich dann nach dieser Lösung für diese 15 Tage mein Gehalt+den Urlaubszuschlag bekommen würde ohne jedoch dabei den eigentlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen, also weiterhin auf die Arbeit gehen zu müssen? Wenn ich bspw. für Monat März dieses höhere Gehalt beziehe inkl. des Urlaubsgeldes für die bereits erwähnten 15 Tage, würde ich doch jedoch auch mit mehr steuerrechtlichen Abzüge (Steuerklasse I) rechnen müssen, oder nicht?



In anderen, ähnlichen Fällen in unseren Unternehmen ist der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr nicht entfallen. Ein MA der 2011 nahezu das ganze Jahr krankheitsbedingt zuhause geblieben ist, hatte im letzten Jahr 55 Tage Urlaub. Auch ihm wurde das Angebot unterbreitet diese Tage auszahlen zu lassen, allerdings hat er sich für den Urlaub bzw. die freien Tage entschieden...



Ich bin etwas aufgeschmissen, da ich mir nicht sicher bin wie die Rechtslage ist. Ich würde auf diese 15 Tage ehrlich gesagt auch nur ungern verzichten, gerade wenn ich mit höheren Abzügen zu rechnen hätte. Wie würdet ihr das Ganze interpretieren bzw. kennt sich jemand von euch da etwas genauer aus um mir einen guten Rat geben zu können?



Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort
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Grüße,

Morti
 
Meine Antwort ist nicht sehr fundiert.



Aber "Urlaub auszahlen" bedeutet in der Tat, dass du Geld dafür bekommst, dass du auf diesen Urlaubsanspruch verzichtest. Und ja, dieser Betrag wird sehr wahrscheinlich deinem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen zugerechnet. Ich würde einfach mal deinen Ansprechpartner in der Gehaltsbuchhaltung bitten, dir dein Nettoeinkommen mit den 15 Tagen zu berechnen. Diese Summe sollte dir bei der Entscheidungsfindung helfen.



Bei den arbeitsrechtlichen Fragen kann ich gar nicht helfen und auch sonst bin ich kein Experte. Aber erstmal besser als nichts...
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Ich kann deinen Beitrag leider (noch) nicht bewerten KS, sage dir aber auf diesem Wege vielen Dank für deinen Post
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D.h. ja aber dann dass ich einer einmaligen Auszahlung von 15 Urlaubstagen (inkl. der geregelten Anwesenheit auf dem Arbeitsplatz in einem Monat) auch einmalig(?) eine höhere Bemessungsgrundlage zu Grunde liegt und sich damit die Beitrage für Lohnsteuer, KV, PV etc/cc. ebenfalls erhöhen, so dass am Ende weniger vom Netto "übrigbleibt" als ich mir es zunächst vorstelle und ich unter dem Strich auf Geld verzichten würde.



Ich hoffe ich interpretiere das richtig aber ich sehe da momentan keine Vorteile, außer dass ich eine einmalige Summe X, die höher ist als mein normaler Monatsverdienst erhalten würde, diese jedoch durch die erhöhten Abzüge unverhältnismäßig geringer ausfällt als wenn ich die übrig gebliebenen Tage über das restliche Jahr aufteile und meinen Urlaub auch wirlich beanspruche.



Edit: Das mit unserer Lohnbuchhalterin ist nicht so ganz einfach, da sie die Frau meines Chefs ist, die stets im Sinne des Unternehmens handelt. Das zu erwartende Nettoeinkommen müsste ich mir dann wohl selbst ausrechnen.
 
Wenn Dir dein Chef alle 15 Tage auf einmal ausbezahlt, wird deine Versteuerung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit um einiges höher sein. Und nicht nur für das zusätzliche "Gehalt" der 15 Tage, sondern auf den ganzen Monatslohn.

Es gibt auch die Möglichkeit, das er Dir die 15 Tage auf mehrere Monate verteilt auszahlt. Dafür lass es Dir aber vorher ausrechnen, in wie weit Du bei deinem Bruttolohn noch etwas "Luft" nach oben hast. Ein Bekannter von mir hatte einen ähnlichen Fall, im Endefekt wäre er besser drangewesen, wenn er den Urlaub einfach hätte verfallen lassen.

Edit auf dein Edit:

Hast Du keinen Steuerberater, der dir den Jahreslohnsteuerausgleich macht? Der muss wissen, was Du im Monat oder auf einmal dazuverdienen kannst, damit es sich noch lohnt.
 
Es gibt auch die Möglichkeit, das er Dir die 15 Tage auf mehrere Monate verteilt auszahlt. Dafür lass es Dir aber vorher ausrechnen, in wie weit Du bei deinem Bruttolohn noch etwas "Luft" nach oben hast.


Ist diese Brutto-Bemessungsgrenze von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich oder gibt es dafür eine einheitliche Regelung in Deutschland? Wir sind z.B. an keinen Tarifvertrag gebunden, deshalb weiß ich nicht genau ab welchem Betrag ich in die nächste Steuerklasse (sorry falls ich da gerade etwas durcheinanderbringe) hineinrutsche.



Ich habe selbst schon google nach einem derartigen Tool bemüht aber auf die Schnelle leider nichts finden können.
 
vom grundsatz her ist es steuerlich doch aber aufs jahr gesehen jacke wie hose, ob er die 15 tage auf einmal ausbezahlt bekommt oder uebers jahr verteilt. der vorteil beim verteilen: monatlich bleibt zunaechst "mehr" netto haengen, aber im anderen fall bekommt er die "ueberzahlung" an steuern im monat mit den zusaetzlichen urlaubstagen auch wieder bei der steuererklaerung rueckerstattet ... bei der steuererklaerung wird ja nur das "gesamtjahresbruttoeinkommen" eingetragen und auch eine "gesamtjahressteuer" berechnet ... analog gilt es für rv, kv und av ... meines erachtens, aber ich bin weder steuerberater noch lohnbuchhalter
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Sicher kann man sich über die Steuererklärung vieles zurückholen. Aber bei Steuerklasse 1 brauchste aber auch einen haufen, den man geltend machen kann. Ein weiter Arbeitsweg ist in dem Fall ausnahmsweise von Vorteil, falls vorhanden.
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Danke Seco für den Link, die Tabelle hilft mir fürs Erste schonmal weiter
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vom grundsatz her ist es steuerlich doch aber aufs jahr gesehen jacke wie hose, ob er die 15 tage auf einmal ausbezahlt bekommt oder uebers jahr verteilt. der vorteil beim verteilen: monatlich bleibt zunaechst "mehr" netto haengen, aber im anderen fall bekommt er die "ueberzahlung" an steuern im monat mit den zusaetzlichen urlaubstagen auch wieder bei der steuererklaerung rueckerstattet ... bei der steuererklaerung wird ja nur das "gesamtjahresbruttoeinkommen" eingetragen und auch eine "gesamtjahressteuer" berechnet ... analog gilt es für rv, kv und av ... meines erachtens, aber ich bin weder steuerberater noch lohnbuchhalter
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Das ist vom Grundsatz sicherlich richtig, allerdings ist für mich wie gesagt auch noch die Tatsache wichtig dass ich auf diese 15 Tage (immerhin 3 Wochen) Urlaub verzichten würde wenn ich mir diese Tage wie-auch-immer ausbezahlen lasse. Ich werde mich morgen nochmal mit den MA unterhalten die ähnlich betroffen waren und wie diese es letztendlich geregelt haben, wenn ich mich aber Recht erinnere haben sich jedoch alle Betroffenen gegen eine Auszahlung entschieden und lieber den Urlaub in Anspruch genommen, was auch ich bevorzugen würde.
 
Bedenke auch, dass dein Bruttojahreseinkommen dadurch steigt und somit eventuell dein progressionssatz steigt. somit zahlst du mehr Lohnsteuer, die du Dir nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen kannst. die Sätze sind auch im steuergesetzbuch zu finden. ansonsten kann ich Dir den gehaltsrechner "nettolohn.de" empfehlen.
 
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