Shelter
Well-Known Member
Hallo in die Runde,
ich bin ein wenig auf eure Hilfe angewiesen da ich mit der folgenden Sachlage zum ersten Mal konfrontiert worden bin und ich nicht genau weiß welches "Recht" mir im folgenden Falle zusteht.
Die Ausgangssituation: Im letzten Jahr habe ich mir eine schlimme Beinverletzung zugezogen, bin operiert worden und war seit diesem Zeitpunkt (23.09) krankgeschrieben zuhause. Seit dem vergangenen Montag arbeite ich wieder. Aus dem letzten Jahr habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Mit den 30 Tagen für das neue Kalenderjahr komme ich so auf 45 Tage.
Da ich weiß dass bei vielen Unternehmen der übertragende Urlaubsanspruch bis zum 31.03 entfällt, war ich heute bei meinem Chef (mittelständisches Industrieunternehmen mit ca. 30 MA) und habe mich erkundigt wie die Sachlage bei uns geregelt ist bzw. ob ich diese übrig gebliebenen 15 Tage Resturlaub bis zum Ende März nehmen muss.
Es wurde daraufhin (mündlich) vereinbart dass ich diese 15 Tage über den 31.03 hinaus nutzen kann und somit nicht zum 31.03 abgezogen werden.
Da wir momentan eine sehr hohe Auftragslage haben und Arbeit noch & nöcher vorhanden ist, wurde mir jedoch im gleichen Atemzug der Vorschlag unterbreitet mir diese 15 Tage "auszahlen" zu lassen und dass ich über dieses Angebot nachdenken sollte. Diese Lösung würde mein Chef deutlich bevorzugen.
Interpretiere ich die Sache richtig dass ich dann nach dieser Lösung für diese 15 Tage mein Gehalt+den Urlaubszuschlag bekommen würde ohne jedoch dabei den eigentlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen, also weiterhin auf die Arbeit gehen zu müssen? Wenn ich bspw. für Monat März dieses höhere Gehalt beziehe inkl. des Urlaubsgeldes für die bereits erwähnten 15 Tage, würde ich doch jedoch auch mit mehr steuerrechtlichen Abzüge (Steuerklasse I) rechnen müssen, oder nicht?
In anderen, ähnlichen Fällen in unseren Unternehmen ist der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr nicht entfallen. Ein MA der 2011 nahezu das ganze Jahr krankheitsbedingt zuhause geblieben ist, hatte im letzten Jahr 55 Tage Urlaub. Auch ihm wurde das Angebot unterbreitet diese Tage auszahlen zu lassen, allerdings hat er sich für den Urlaub bzw. die freien Tage entschieden...
Ich bin etwas aufgeschmissen, da ich mir nicht sicher bin wie die Rechtslage ist. Ich würde auf diese 15 Tage ehrlich gesagt auch nur ungern verzichten, gerade wenn ich mit höheren Abzügen zu rechnen hätte. Wie würdet ihr das Ganze interpretieren bzw. kennt sich jemand von euch da etwas genauer aus um mir einen guten Rat geben zu können?
Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort
Grüße,
Morti
ich bin ein wenig auf eure Hilfe angewiesen da ich mit der folgenden Sachlage zum ersten Mal konfrontiert worden bin und ich nicht genau weiß welches "Recht" mir im folgenden Falle zusteht.
Die Ausgangssituation: Im letzten Jahr habe ich mir eine schlimme Beinverletzung zugezogen, bin operiert worden und war seit diesem Zeitpunkt (23.09) krankgeschrieben zuhause. Seit dem vergangenen Montag arbeite ich wieder. Aus dem letzten Jahr habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Mit den 30 Tagen für das neue Kalenderjahr komme ich so auf 45 Tage.
Da ich weiß dass bei vielen Unternehmen der übertragende Urlaubsanspruch bis zum 31.03 entfällt, war ich heute bei meinem Chef (mittelständisches Industrieunternehmen mit ca. 30 MA) und habe mich erkundigt wie die Sachlage bei uns geregelt ist bzw. ob ich diese übrig gebliebenen 15 Tage Resturlaub bis zum Ende März nehmen muss.
Es wurde daraufhin (mündlich) vereinbart dass ich diese 15 Tage über den 31.03 hinaus nutzen kann und somit nicht zum 31.03 abgezogen werden.
Da wir momentan eine sehr hohe Auftragslage haben und Arbeit noch & nöcher vorhanden ist, wurde mir jedoch im gleichen Atemzug der Vorschlag unterbreitet mir diese 15 Tage "auszahlen" zu lassen und dass ich über dieses Angebot nachdenken sollte. Diese Lösung würde mein Chef deutlich bevorzugen.
Interpretiere ich die Sache richtig dass ich dann nach dieser Lösung für diese 15 Tage mein Gehalt+den Urlaubszuschlag bekommen würde ohne jedoch dabei den eigentlichen Urlaub in Anspruch zu nehmen, also weiterhin auf die Arbeit gehen zu müssen? Wenn ich bspw. für Monat März dieses höhere Gehalt beziehe inkl. des Urlaubsgeldes für die bereits erwähnten 15 Tage, würde ich doch jedoch auch mit mehr steuerrechtlichen Abzüge (Steuerklasse I) rechnen müssen, oder nicht?
In anderen, ähnlichen Fällen in unseren Unternehmen ist der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr nicht entfallen. Ein MA der 2011 nahezu das ganze Jahr krankheitsbedingt zuhause geblieben ist, hatte im letzten Jahr 55 Tage Urlaub. Auch ihm wurde das Angebot unterbreitet diese Tage auszahlen zu lassen, allerdings hat er sich für den Urlaub bzw. die freien Tage entschieden...
Ich bin etwas aufgeschmissen, da ich mir nicht sicher bin wie die Rechtslage ist. Ich würde auf diese 15 Tage ehrlich gesagt auch nur ungern verzichten, gerade wenn ich mit höheren Abzügen zu rechnen hätte. Wie würdet ihr das Ganze interpretieren bzw. kennt sich jemand von euch da etwas genauer aus um mir einen guten Rat geben zu können?
Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort
Grüße,
Morti