Urheberrecht

Pfobbel

Well-Known Member
Ich hab da mal eine Frage zum Urheberrecht. Und zwar würde ich gerne für unsere Band ein Video bearbeiten, in dem ich ein Stück aus dem Lied "Adiago for Strings" von Samuel Barber nutzen möchte. Wir wollen mit dem Video nur unseren CD-Release bewerben, also kein Geld damit verdienen. Wie sieht das dann aus? Barber ist 81 gestorben, das Lied wurde 1936 komponiert. Kann ich das nutzen, oder muss ich mich da an die GEMA bzw. den Urheber wenden?
 
Mist...ich lande bei 50 Sekunden
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Soweit ich weiß kann man Ausschnitte von Musiktiteln kostenlos nutzen solange sie unter 30 Sekunden sind...


Edit: http://call.tu-dresden.de/copyright/musik.htmhttp://call.tu-dresden.de/copyright/musik.htm



In meiner Recherche bin ich aber auf sehr verschiedenartige Argumentationen bezüglich dieses Gebietes gestoßen:


Deutschland: beruft sich auf das Urheberrecht und vertritt strikte Ablehnung von jeglicher Art der unerlaubten (d.h. nicht authorisierten) Musiknutzung im Internet (siehe Abschnitt zur GEMA)


Meines Wissens nach ist das mit den 30s falsch und GEMA greift sofort zu, wenn von ihr geschützte Lieder genutzt werden...
 
Naja, es gibt ganze Sampler in denen Bands 30 Min. "Hit"compilations spielen und kein Song länger als 30 Sekunden angespielt wird um das Copyright zu sparen... Die gibt es auch ganz legal zu kaufen...
 
Ich hab die Gema mal angeschrieben. Mal schauen was die sagen...ansonsten covern wir das Stück mit Gitarren ^^

@Diavolo: Ich dachte 70 Jahre? o.O



Gibt es denn ein ähnlich melancholiches Stück, welches nicht mehr unter das Lizenzrecht fällt? Kennt sich da jemand aus?
 
Ich hab die Gema mal angeschrieben. Mal schauen was die sagen...ansonsten covern wir das Stück mit Gitarren ^^
@Diavolo: Ich dachte 70 Jahre? o.O



Gibt es denn ein ähnlich melancholiches Stück, welches nicht mehr unter das Lizenzrecht fällt? Kennt sich da jemand aus?




Hi, ich arbeite in dem Bereich und bin immer wieder mit solchen Fragen konfrontiert.

- Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dadurch kann man trotzdem nicht jedes z.B. klassische Werk, dass auf CD erschienen ist kostenlos nutzen, denn:

- Dann müssen die Leistungsschutzrechte (http://www.musikindustrie.de/lizenzen/http://www.musikindustrie.de/lizenzen/) bei den Interpreten der Aufnahme (meist sind das Verlage) eingeholt werden.

- Was man aber machen kann, ist ein Werk, dessen Urheberrechte erloschen sind, nachzuspielen / zu produzieren. Dann entfallen die Leistungsschutzrechte.

- Die Behauptung, dass generell bis zu 30 sec eines Werkes ohne Erlaubnis nutzbar sind, ist mir neu und entspricht meines Wissens nach nicht der Wahrheit. Sonst wäre ja zB jeder Werbespot kostenlos und ohne Einverständnis mit Musik zu unterlegen, und das stimmt definitiv nicht.



In Deinem Fall: Der Weg, die Gema anzuschreiben, ist der einzig richtige. Bin gespannt, was die schreiben...
 
Hi Kutama, danke fuer die Aufklaerung. Wir haben hier letztens eine spanische Zarzuela produziert und aufgefuehrt. Man sagte uns dass der Komponist 100 Jahre verstorben sein muss. Weisst du sicher, dass es 70 Jahre sind und gilt das weltweit?
 
Hi Kutama, danke fuer die Aufklaerung. Wir haben hier letztens eine spanische Zarzuela produziert und aufgefuehrt. Man sagte uns dass der Komponist 100 Jahre verstorben sein muss. Weisst du sicher, dass es 70 Jahre sind und gilt das weltweit?
 
Weltweit gilt da leider gar nichts. Jedes Land hat seine eigene Rechteverwertungsgesellschaft. Deshalb sind in Deutschland auch viele YouTube Videos gesperrt, die man woanders sehen kann.
 
Hi Kutama, danke fuer die Aufklaerung. Wir haben hier letztens eine spanische Zarzuela produziert und aufgefuehrt. Man sagte uns dass der Komponist 100 Jahre verstorben sein muss. Weisst du sicher, dass es 70 Jahre sind und gilt das weltweit?


Hi Diavolo, hmmm, gute Frage. Ob die Frist einheitlich gilt, weiß ich nicht. Allerdings ist es so, dass es sich nicht um einen deutschen Komponisten handeln muss, damit in D die 70 Jahre Frist gilt. Wir hatten den Fall einmal mit einem Swing-Titel aus den 30ern eines amerikanischen Komponisten.
 
Weltweit gilt da leider gar nichts. Jedes Land hat seine eigene Rechteverwertungsgesellschaft. Deshalb sind in Deutschland auch viele YouTube Videos gesperrt, die man woanders sehen kann.


Stimmt! Ich möchte hier aber -als Verfechter der Gerechtigkeit- anmerken, dass die Gema noch nie Videos auf yt gesperrt hat. Das darf und kann die Gema gar nicht. Die Sperrungen kamen immer von yt selbst, auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung genau umgekehrt war/ist und zu einem beispiellosen Gema-gebashe geführt hat. Zugegebenermaßen hat die Gema auch nicht sonderlich viel dafür getan, ihre Außendarstellung zu verbessern und es gibt auch einige Gründe, das System "Gema" einer Reform zu unterziehen. Aber das steht auf einem anderen Blatt...
 
Stimmt! Ich möchte hier aber -als Verfechter der Gerechtigkeit- anmerken, dass die Gema noch nie Videos auf yt gesperrt hat. Das darf und kann die Gema gar nicht. Die Sperrungen kamen immer von yt selbst, auch wenn das in der öffentlichen Wahrnehmung genau umgekehrt war/ist und zu einem beispiellosen Gema-gebashe geführt hat. Zugegebenermaßen hat die Gema auch nicht sonderlich viel dafür getan, ihre Außendarstellung zu verbessern und es gibt auch einige Gründe, das System "Gema" einer Reform zu unterziehen. Aber das steht auf einem anderen Blatt...


Da hast du natürlich recht. Die Sperrung selbst nimmt youtube vor, allerdings mit dem Hinweis, dass man sich nicht mit der gema über die rechteverwertung einigen konnte.

Und auch als direkt Betroffener kann ich sagen, dass eine grundlegende Reform sicher sehr sinnvoll wäre. Auch bei den Streamingplattformen kommt eigentlich nichts bei den Künstlern an.
 
Da hast du natürlich recht. Die Sperrung selbst nimmt youtube vor, allerdings mit dem Hinweis, dass man sich nicht mit der gema über die rechteverwertung einigen konnte.
Und auch als direkt Betroffener kann ich sagen, dass eine grundlegende Reform sicher sehr sinnvoll wäre. Auch bei den Streamingplattformen kommt eigentlich nichts bei den Künstlern an.
Die Hinweise hat yt nach dem verlorenen Rechtsstreit gegen die Gema vor einiger Zeit angepasst. Früher waren sie so formuliert, dass jeder denken musste, dass die Gema Videos sperrt. Die Aufgabe der Gema ist es ja, eine faire Entlohnung der Urheber -gerade bei Streamingplattformen- auszuhandeln. Weil die Ausschüttung so lächerlich gering ist, gab es ja noch keine Einigung. Leider ist Musik zum Ramschartikel verkommen...
 
So...erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten
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Hab jetzt mit der GEMA telefoniert. Diese hat mich an eine Agentur weitergeleitet, die die Vermittlungsrechte für diesen Song bzw. den Verlag besitzt, welcher das Urheberrecht inne hat. Als ich der guten Frau dieser Agentur sagte um welchen Titel es sich handelt und wofür wir das nutzen möchten, meinte diese nur sie müsse sich mit diesem Anliegen direkt an den Verlag wenden. Sie gehe aber davon aus, dass wir den Mindestsatz zahlen müssen, der bei 300-500€ im Jahr liegen würde....



Damit hat sich das schon erledigt ^^
 
Pfobbel probiers mal mit diesen Stuecken, dementsprechend nicht mehr geschützt und auch ähnlich in der Stimmung wie Barbiers Adagio



Richard Wagner Prelude zum ·. Akt Tristan und Isolde



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Mascagni Intermezzo Cavalleria rusticana (ab 3. August darfst du)



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Tchaikowski Sinfonie 4 Second Movement



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Richard Wagner Liebestod



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Albinoni Adagio in Sunset Colours



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Doppelpost
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Weiß jemand wie es bei dem Stück aussieht? Der Komponist ist ja auch schon etwas länger verstorben...





<iframe width="459" height="344" src="https://www.youtube.com/embed/XMbvcp480Y4?feature=oembed" frameborder="0"></iframe>
 
Hi, ich arbeite in dem Bereich und bin immer wieder mit solchen Fragen konfrontiert.
- Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dadurch kann man trotzdem nicht jedes z.B. klassische Werk, dass auf CD erschienen ist kostenlos nutzen, denn:

- Dann müssen die Leistungsschutzrechte (http://www.musikindustrie.de/lizenzen/http://www.musikindustrie.de/lizenzen/) bei den Interpreten der Aufnahme (meist sind das Verlage) eingeholt werden.

- Was man aber machen kann, ist ein Werk, dessen Urheberrechte erloschen sind, nachzuspielen / zu produzieren. Dann entfallen die Leistungsschutzrechte.


Würde mir diese Passage nochmal anschauen und gucken, ob das auf dein Stück zutrifft....
 

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