Urheberrecht - vor der Wiedergabe von Artikeln bitte lesen!

Klingenstädter

Well-Known Member
Generell gilt erstmal ab sofort:



- Artikel generell mit Quellenangabe (Direktlink zum Artikel) versehen!

- Artikel gekürzt wiedergeben





Wiederholte Zuwiderhandlung kann bestraft werden.

Dies gilt für kommerzielle Nachrichtenanbieter!



Von der Veröffentlichung von Fotos bitten wir generell abzusehen, da die Rechte hierzu nicht direkt bei den Nachrichtenseiten liegen,

sondern bei Fotografen, bzw. deren Agenturen.



<strong><span>Bitte keinerlei Inhalte von N24 hier publizieren!</span></strong>



Von n-tv bitte nur die Überschrift und den Direktlink posten!
 
Liste über bestimmte Nachrichtenanbieter:



<strong>n24</strong> - NICHTS POSTEN



Ansonsten gilt: Überschrift + Teaser (Anreißer, Kurzzusammenfassung unter der Überschrift) sind erlaubt, dann den Direktlink zum Artikel angeben, damit jeder interessiert den kompletten Artikel lesen kann.



Artikel von NGO's (unicef, unhcr, msf...) dürfen komplett veröffentlicht werden, allerdings natürlich auch mit gut erkennbarer Quellenangabe.
 
Hat n24 ein Verbot ausgesprochen ihre Artikel zu verbreiten?
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Nicht direkt. Sie haben auf Nachfrage gesagt, dass man Ärger bekommen kann, wenn man etwas von ihrer Seite kopiert.

Bei n-tv war die Aussage entsprechend anders (Überschrift ist erlaubt, allerdings nur mit zugehörigem Link).



Weitere Einschränkungen werde ich in die Liste einfügen.
 
Ich halte das für albern, und werde das nicht tun. Kicker und Rheinpfalz sind auch Nachrichtenblätter.
 
Ich halte das für albern, und werde das nicht tun. Kicker und Rheinpfalz sind auch Nachrichtenblätter.
Könnte Ärger für diabolo geben, wenn die mehr tun als Unterlassung zu fordern ....

Müssen ältere Artikel jetzt schon editiert werden?



Und was heißt gekürzt? Kürzt der Kicker nicht auch seine Artikel online im Gegensatz zu der Printversion?
 
Gekürzt in dem Sinne das nicht wie bisher die Welt oder Spiegelartikel vollständig hier reinkopiert werden.
 
Könnte Ärger für diabolo geben, wenn die mehr tun als Unterlassung zu fordern ....
Müssen ältere Artikel jetzt schon editiert werden?



Und was heißt gekürzt? Kürzt der Kicker nicht auch seine Artikel online im Gegensatz zu der Printversion?
Meine Kickerartikel kommen aus der e-paper Version, die sind 1 zu 1 zur Printausgabe.

Mit ich mach das nicht meine ich, dass ich das dann halt einstelle.
 
Das wäre natürlich sehr schade.
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Da funktioniert dann ja auch logischerweise keine Verlinkung...



Naja, vielleicht wissen wir dazu bald näheres.





@ Ramser



Ich hab heute ein paar n-tv und n24 Artikel "modifiziert".

Alle anderen in "meinen" Foren würde ich bis Anfang Februar bearbeiten und dann nach und nach.



Aber erstmal warte ich ab, bis wir diverse Antworten dazu bekommen haben.



Es ist auch nichts passiert, die Aktion dient nur der Vermeidung davon, dass etwas passiert...



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Demnach kann ich vom online Kicker weiterhin alles in unsere Threads kopieren? Oder soll ich den ersten Satz weglassen?
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Nur als Vorsichtsmaßnahme bitte jeden zweiten Buchstaben entfernen !!
 
Was zum Thema Urheberrecht:



URHEBER- UND WETTBEWERBSRECHT



Abmahnfalle Internet

Wer nicht aufpasst und seine Website mit fremden Federn schmückt, muss damit rechnen, Post vom Anwalt zu bekommen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann richtig teuer werden. Beherzigt man einige Grundregeln, kann aber eigentlich kaum etwas schiefgehen.



Hamburg - Die Präsenz im Internet kann richtig teuer werden: Ein Foto auf der eigenen Homepage reicht dafür bereits, wenn es einem nicht selbst gehört und der Fotograf keine Erlaubnis erteilt hat, das Bild zu verwenden. Das entsprechende Abmahn-Schreiben vom Anwalt schlägt leicht mit mehreren hundert Euro zu Buche. Und in diesem Betrag ist der Schadensersatz für das unerlaubt genutzte Foto noch gar nicht enthalten.



...



Aber selbst wer nichts verkauft und keine eigene Homepage besitzt, kann sich in Schwierigkeiten bringen. In Online-Diskussionen geht es beispielsweise nicht selten hoch her. Wer denkt, er könne hier Dank freier Meinungsäußerung alles sagen und schreiben, wird schnell eines Besseren belehrt. Was der Laie noch als Meinung ansieht, ist im juristischen Sinn vielleicht schon eine Tatsachenbehauptung. Ob es sich im Einzelfall um das eine oder das andere handelt, entscheidet im Zweifel ein Richter.



...







Quelle und damit vollständiger Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,473494,00.htmlhttp://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,473494,00.html
 
Was ist diesbezüglich mit den RP-News? Die stammen ja sogar aus einem passwortgeschützten Bereich.


Ich weiß nicht mehr ganz genau wer des vor einigen Wochen schrieb´, ich glaub Klinge war es, es wurde mitgeteilt, das nur die Berichte von freien Mitarbeitern nicht gepostet werden dürfen. (Oder so ähnlich
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ich weiß es nicht mehr genau) Am besten nimmt Klinge nochmal Stellung dazu.
 
Von wem es ursprünglich kam, weiß ich auch nicht mehr, aber einer meiner Kollegen hat sich bei der RP schlau gemacht, und da hieß es wohl, dass Berichte freier Mitarbeiter nicht publöiziert werden dürften, da diese ihre Berichte bei mehreren Abnehmern zu verkaufen versuchen und daher Veröffentlichungen ihrer Artikel bares Geld für sie bedeute.



Gegen die Veröffentlichung von Berichten festangestellter Rheinpfalz-Mitarbeiter hier im Forum bestand kein Einwand...
 
Vom Umgang mit geistigem Eigentum



Neues aus der Redaktion: Wie Artikel und Fotos aus der RHEINPFALZ nachgedruckt werden dürfen




Liebe Leserinnen,und Leser,



Texte von RHEINPFALZ-Redakteuren oder unserer freien Mitarbeiter und Fotos der von uns beauftragten Fotografen werden zwar viele Tausend Male gedruckt und verteilt. Sie bleiben aber das sogenannte geistige Eigentum der Autoren und der Fotografen, und der Verlag besitzt nur die Verwertungsrechte dafür. Nun möchten aber zum Beispiel viele Vereine Artikel und Fotos aus der RHEINPFALZ nachdrucken. Und im Zeitalter des Internets ist die Übernahme von Zeitungsinhalten auf die Homepages und in andere digitale Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden, Verwaltungen oder Unternehmen gang und gäbe und kaum noch zu kontrollieren. Wurde für solche Nachdrucke und Übernahmen keine Erlaubnis eingeholt, sind sie ein Verstoß gegen das Urheberrecht und können geahndet werden. Die RHEINPFALZ hat prinzipiell nichts dagegen, wenn ehrenamtliche Institutionen einzelne Beiträge aus der Zeitung nachdrucken. Sie muss aber selbst die Urheberrechte ihrer Autoren und Fotografen wahren und die komplizierte Rechtslage beachten. Und es schadet ihr, wenn etwa ein Sportverein auf seiner Internetseite die komplette Spielberichterstattung aus der RHEINPFALZ verbreitet.Unser Verlag hat Regeln für die Zweitverwertung von Inhalten aus der RHEINPFALZ. Gewerbetreibende, die einen Zeitungsartikel in ihr Werbematerial oder ihren Internetauftritt übernehmen möchten, bekommen Auskunft über die E-Mail-Adresse zweitverwertung@rheinpfalz.de, oder online auf Rheinpfalz.de. Die gewerbliche Zweitverwertung von RHEINPFALZ-Inhalten kostet eine geringe Gebühr, deren Höhe abhängig ist von der Anzahl der Nachdrucke und der Anzahl der Page Impressions pro Monat auf das Internetangebot des Gewerbetreibenden.



Ehrenamtlichen Institutionen, Vereinen, Kindergärten, Schulen oder Kirchengemeinden aus dem Verbreitungsgebiet der RHEINPFALZ können wir den Nachdruck einzelner Artikel unentgeltlich gestatten. Es dürfen nicht mehr als zehn Beiträge pro Jahr pro Verein oder Einrichtung sein. Die maximale Nutzungsdauer pro Artikel beträgt drei Monate. Die Veröffentlichung darf frühestens 48 Stunden nach der Publikation in der RHEINPFALZ erfolgen. Als Quelle des Nachdrucks müssen DIE RHEINPFALZ und das Erscheinungsdatum des Artikels aufgeführt sein. Die Genehmigung des Fotografen oder des freien Mitarbeiters für einen Nachdruck von dessen Fotos oder Text muss vom Anfrager selbst eingeholt und gegenüber der RHEINPFALZ eine entsprechende Freistellungserklärung abgegeben werden. Auskunft und Vorabdrucke für diese Erklärung gibt es ebenfalls bei zweitverwertung@rheinpfalz.de und auf Rheinpfalz.de.



Zu Zeiten Martin Luthers war das Urheberrecht viel einfacher, weil unerlaubte Kopien seiner Bibel-Übersetzung nur mit riesigem Aufwand herstellbar waren. Elfmal schon stand Luther im Mittelpunkt der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aus Liebe zur Wahrheit. Speyerer Thesen zur Reformation.“ Der zwölfte Diskussionsabend mit Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad über die Ökumene in der Pfalz ist am 22. April, 19 Uhr, in der Gedächtniskirche in Speyer. Ich würde mich sehr freuen, Sie, liebe Leserinnen und Leser, dort begrüßen zu dürfen. Zuvor aber wünsche ich Ihnen ein frohes Osterfest.





Herzliche Grüße



Ihr RHEINPFALZ-



Chefredakteur



Michael Garthe



Quelle

Ausgabe Die Rheinpfalz - Pfälzische Volkszeitung - Nr. 79

Datum Samstag, den 4. April 2015





Wie sieht das jetzt bei uns aus, wenn wir 2 Tage warten, ist doch der Käs gess, woher weiß ich, wer freier Mitarbeiter ist und woher weiß ich, wofür bezahlt werden muß?
 
Wende dich bitte damit an Diablo und Guardian. Sie sind Betreiber des Forums.



Bis zur endgültigen Klärung möchte ich darum bitten vorerst auf das veröffentlichen der RP Artikel hier zu verzichten.
 
mueto, das war doch alles schon geklärt... sogar mit der RP direkt: Siehe Klinges Post aus 2007!




Von wem es ursprünglich kam, weiß ich auch nicht mehr, aber einer meiner Kollegen hat sich bei der RP schlau gemacht, und da hieß es wohl, dass Berichte freier Mitarbeiter nicht publöiziert werden dürften, da diese ihre Berichte bei mehreren Abnehmern zu verkaufen versuchen und daher Veröffentlichungen ihrer Artikel bares Geld für sie bedeute.


Gegen die Veröffentlichung von Berichten festangestellter Rheinpfalz-Mitarbeiter hier im Forum bestand kein Einwand...
 
Naja Klinges Post bezieht sich ebenfalls nur auf die festangestellten Mitarbeiter, also weiß ich immer noch net ob mich jemand belangen kann, denn aus den Kürzeln seh ich net ob festangestellt oder net.
 
Joa, und das ist hier schon seit 2007 bekannt und bisher wurde niemand dafür belangt.



Solange eindeutig die Quelle angegeben ist und keine Bilder veröffentlicht werden, ist das alles geduldet. Oder warum sonst schreibst du unter jeden RP Artikel:


Quelle
Ausgabe Die Rheinpfalz - Nr. XY

Datum Wochentag, den AB. Monat Jahr
?

Bestimmt nicht, weils schöner aussieht.
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Würde da nicht zwischenzeitlich noch mal nachgehört und freigegeben? Die Sportreporter sind ja meist eh festangestellt und immer die gleichen.
 
Würde da nicht zwischenzeitlich noch mal nachgehört und freigegeben? Die Sportreporter sind ja meist eh festangestellt und immer die gleichen.


Ich weiß es nicht mehr genau, deswegen die Vorsichtsmaßnahme!



Auch wenn , wie Andy schon geschrieben hat, es eine Absprache gab/gibt bleibt der Thread vorerst mal zu.
 
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