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Dafür unter folgenden Voraussetzungen:
Entweder zweifelsfreier Nachweis eines vorsätzlichen Mordes bei voller Schuldfähigkeit.
Auf Wunsch eines zu lebenslanger Haft Verurteilten, der eine Hinrichtung einer u.U. Jahrzehnte langen Gefangenschaft vorzieht.
Was ich bei der jetzigen Situation in vielen Ländern für psychisch unhaltbar erachte, ist die oft jahrelange Wartezeit der Verurteilten bis zu einem Hinrichtungstermin.
Seh ich ganz genaus so. Wenn jemand absolut zweifelsfrei ohne noch so kleine Unstimmigkeiten eines Mordes überführt wird, warum soll der dann den Steuerzahler noch Geld kosten?
Zu deinem 2. Punkt gibts nen Spruch den ich hier lieber nicht erwähne, weil ich nichtmehr genau weiß in welchem Zusammenhang er gefallen ist und ich weiß, das manche Themen hier nicht so gut ankommen. Auch da kann ich dir zustimmen. Stichwort: "aktive Sterbehilfe" bei alten Leuten die in vollem Umfang ihrer geistigen Kräfte sind und sich entscheiden, es sei ihr Wunsch zu sterben, halte ich es auch für okay wenn man ihnen diesen Wunsch erfüllt. Also warum nicht einen Verurteilten auf eigenen Wunsch töten, wenn er es schon selbst verlangt. Da müsste allerdings zweifelsfrei bewiesen sein, dass er sich nicht unter Einfluss i-welcher Medikamente oder unter ich nenns mal "starkem druck durch Polizeibeamte" so entschieden hat.
Die wartezeiten im Todestrakt halte ich für sehr viel unmenschlicher, als die Strafe selbst. Es wird immer wenn man sagt: "Pro Todesstrafe! So sparen wir Steuergelder" <-- (war ein satz in unserer Klasse in PoWi) behauptet, die Todesstrafe sei viel teurer wegen der unterbringung im Todestrakt und der strengen Überwachung dort... Schwachsinn wenn ihr mich fragt, da ich einen Todestrakt garnicht erst einrichten würde. An die Wand gestellt und licht aus geschossen ums jetz mal bewusst krass auszudrücken. (Wurde ja mit Kriegsverbrechern in z.B. den USA oft nicht anders gemacht.
my2cents... Ich möchte aber nochmal betonen, dass die Schuld wirklich absolut ohne zweifel bewiesen sein muss und im 2. Fall der Wunsch nicht erzwungen sein darf sondern auch wirklich ein Wunsch sein muss.
tG
Sascha