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dreispitz
Guest
Es muss natürlich juristisch wasserdicht (sic) sein.Dann machst du dich wahrscheinlich noch strafbar und wirst wegen Körperverletzung angezeigt.
Es muss natürlich juristisch wasserdicht (sic) sein.Dann machst du dich wahrscheinlich noch strafbar und wirst wegen Körperverletzung angezeigt.
450 Euro wegen "Werfen von Gegenständen"... Nächste Stufe sind dann Geldstrafen wegen Betreten des Gästeblocksfenster auf, es muss wieder kohle rausgeschmissen werden:
https://www.dfb.de/verbandsservice/...193479&cHash=87d78977cec0a6cfb0398e8f97786890
All deine Vergleiche hinken.Ich wiederhole mich gerne: Wenn Bierkrüge fliegen bekommt kein Festzeltwirt den Strafzettel; Wenn ein Mercedesfahrer zu schnell fährt, bekommt nicht Mercedes-Benz des Strafzettel; ... aber wenn beim Fußball sich ein Fan eines Vereins "falsch" (aus Sicht des DFB/DFL) verhält, bekommt der Verein ne Strafe aufgebrummt ... Wo liegt da der Sinn drin? Und kommt mir nicht mit Hausrecht ... wenn zwei sich bei mir zuhause auf die Fresse geben, dann bekomm auch nicht ich die Strafe ...
fck. deDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor dem Auswärtsspiel beim MSV Duisburg am 18. Oktober 2019 wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle nochmals.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel in Münster im Februar diesen Jahres sowie dem Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig im März 2019 mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.700 Euro belegt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Vor dem Auswärtsspiel beim MSV Duisburg am 18. Oktober 2019 wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle nochmals,
was denn jetzt, 4900 oder 5700 oder beides?
Ich finde es auch bescheuert jeden generischen Spieler, welcher einen Eckball tritt, als als Arschloch, Wixer...... anzuschreien. Es gab Zeiten, da machte man das nur bei Spielern, welche vorher einen Spieler z. B. umgetreten haben.
ist etwas verwirrend, da in der überschrift nur von 4900€ strafe die rede ist.Ei, beides natürlich. Sind ja auch zwei verschiedene Spiele/Vorfälle!
Da muss ich dir widersprechen. Ich steh seit 88 in der West und früher wurden die Verunglimpfungen nicht derart inflationär genutzt wie heute. Da lag das Augenmerk noch mehr auf die Anfeuerung der eigenen Mannschaft und Verunglimpfungen gab es vorwiegend, wenn ein gegnerischer Spieler oder der Schiri sich unserer Ansicht nach nicht korrekt verhalten hatten.Ei, beides natürlich. Sind ja auch zwei verschiedene Spiele/Vorfälle!
Dann mußt Du aber "früher" weit weg vom schreienden Mob gestanden haben oder gar nicht im Stadion gewesen sein. Nach meiner Erfahrung ist die verbale Verunglimpfung in niederster Form seit eh und je das absolute Standardprogramm.
Da muss ich dir widersprechen. Ich steh seit 88 in der West und früher wurden die Verunglimpfungen nicht derart inflationär genutzt wie heute. Da lag das Augenmerk noch mehr auf die Anfeuerung der eigenen Mannschaft und Verunglimpfungen gab es vorwiegend, wenn ein gegnerischer Spieler oder der Schiri sich unserer Ansicht nach nicht korrekt verhalten hatten.
Wo kommen die jetzt her? Es gibt doch derzeit keine Zuschauer.