Mitglied im Internetfanclub roteteufel.de + beim 1. FCK

redskin

Moderator
Teammitglied
Neuaufnahme von Fanclub-Mitgliedern:




Zukünftig nehmen wir Fanclubmitglieder nur auf, wenn sie über

6 Monate
hinweg im Forum angemeldet waren, und sich dort aktiv beteiligt

haben. Anhaltspunkt für eine aktive Teilnahme sind mindesten 50 Postings hier im forum.



Mit dieser Regelung wollen wir "Eintagsfliegen" im Fanclub vorbeugen. Da

durch die Mitgliedschaft ja auch Vorteile verbunden sind, wollen wir

sicher sein, dass neue Mitglieder sich auch wirklich mit uns und dem FCK identifizieren.



Die Mitgliedschaft ist kostenlos aber Spenden sind immer willkommen!



Bei Interesse meldet euch bitte bei redskin (Vorsitzender), Chemsi (stellvertretende Vorsitzende), schnokes (Beisitzer) oder stiller (Beisitzer).
 
Vorteile einer Mitgliedschaft bzw. Rechte eines Fanclubs:







  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erhalten regelmäßig Informationen über Neuigkeiten aus dem FCK-Fanlager.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erhalten vom FCK-Kartenservice eine Fan-Club-Kundennummer. Diese erleichtert die Bestellung von Karten für die Heim- und Auswärtsspiele des 1. FC Kaiserslautern.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erhalten zur Gründung eine Gründungsurkunde und einen FCK-Wimpel. Diese werden bei dem Besuch einer Fan-Regions-Sitzung überreicht (eine Ausnahme bildet hier die Region "Überregional").
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erhalten zwei Mannschaftsposter sowie ein Weihnachtsgeschenk pro Saison, welche bei einer der Fan-Regions-Sitzungen überreicht werden.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erhalten zum 10jährigen Jubiläum (danach zum 20., 25., 30., 35.....) eine Ehrenurkunde und ein Jubiläumsgeschenk.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs haben die Möglichkeit, eigene Fanartikel mit dem offiziellen Vereinslogo des 1. FC Kaiserslautern über den Service-Center des FCK herstellen zu lassen.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs haben die Möglichkeit, an der jährlichen FCK-Fan-Club-Meisterschaft sowie am jährlichen Fußball-Hallenturnier teilzunehmen.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs haben die Möglichkeit, sich nach Absprache mit dem Fan-Beirat oder dem Fanbeauftragten in der Stadionzeitschrift
  • Vorzustellen.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs haben bei Heimspielen mit den Fan-Räumlichkeiten des Fan-Beirates in der Westkurve einen Anlaufpunkt und die Möglichkeit der Weitergabe von Informationen.
  • in unregelmäßigen Abständen finden für die Vertreter der Fan-Clubs Diskussionsabende mit Spielern und Offiziellen des 1. FC Kaiserslautern statt.
  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs erscheinen (wenn nicht anders gewünscht), mit E-Mail-Adresse und Homepage auf der Webseite des FCK.



Wichtigste Pflichten der Fanclubs und seiner Mitglieder:





  • alle offiziellen FCK-Fan-Clubs sind Botschafter des 1. FC Kaiserslautern und dadurch verpflichtet, ein positives Erscheinungsbild der FCK-Fans in die Öffentlichkeit zu tragen. Dazu gehört die faire und friedliche Unterstützung des 1. FC Kaiserslautern, die Förderung des Zusammenhaltes der Fan-Szene und der Verzicht auf vereinsschädigendes Verhalten.



Quelle: http://www.fck.de/de/fans/fan-clubs/fan-club-gruendung.htmlhttp://www.fck.de/de/fans/fan-clubs/fan-club-gruendung.html
 
Satzung des 1. FCK-Internet-Fanclub Roteteufel






§ 1 Name , Sitz, Geschäftsjahr, Gründung



Der Club führt den Namen 1. FCK-Internet-Fanclub-Roteteufel.

Der Club ist ein Internetfanclub der Weltweit tätig ist



Der Club hat seinen Sitz: (= Anschrift des ersten Vorsitzenden)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr



§ 2 Zweck des Vereins



Zweck des Club ist es, den 1. FC Kaiserslautern bei allen seinen

Aktivitäten und das Unterstützerumfeld des 1. FC Kaiserslautern bundesweit zu fördern.



Dazu zählt:



- Förderung der Toleranz und des fairen Wettbewerbsgedankens

- Regelmäßige Versammlungen des Fanclubs im Forum

- Förderung von Kontakten zu anderen Fanclubs, Initiativen und Vereinen

- Kontakthalten zum 1. FC Kaiserslautern und der Fangemeinschaft

- Organisation von Fahrten zu Auswärtsspielen

des 1. FC Kaiserslautern



§ 3 Der FCK-Fan-Club Roteteufel ist bestrebt die humanen Ziele des 1. FC Kaiserslautern zu unterstützen!



§ 4 Mitgliedschaft



1. Dem Club gehören an :



a) ordentliche Mitglieder

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fördernde Mitglieder



2. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.



3. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Aufgaben des Clubs ideell und/oder materiell fördern



§ 5 Aufnahme



1. Die Aufnahme als Mitglied in den Club bedarf eines Antrages beim Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Anträge von Personen unter 14 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die/den Erziehungsberechtigten.



2. Mit der Aufnahme in den Club anerkennt das Mitglied diese Satzung und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen.



3. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller keinen Einspruch einlegen.



§ 6 Austritt und Ausschluss



1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.



a) Der Austritt erfolgt formlos über eine persönliche Mitteilung an den Vorstand und endet zum Monatsende.



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Mitglieder, die ihre Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommen, gegen die Satzung verstossen, oder durch ihr Verhalten die Interessen, oder das Ansehen des Clubs schädigen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorstandes innerhalb von 14. Tagen nach Beschlussfassung Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss erfolgt mit dem Datum der Beschlussfassung.



2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Club. Entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet.



3. Der Fanclub möchte, dass die Mitglieder möglichst aktiv am Clubleben teilnehmen. Mitglider die länger als 4 Monate nicht aktiv am Fanclubleben teilgenommen haben, sind durch den Vorstand anzuschreiben. Erfolgt keine Reaktion obwohl das entsprechende Mitglied im Forum anwesend war, so wird es ausgeschlossen. Im Falle einer Antwort soll es aufgefordert werden wieder aktiver zu werden. Nach weiteren 2 Monaten wird kontrolliert, ob das entsprechende Mitglieder aktiver geworden ist. Falls dieses nicht der Fall ist, wird es ausgeschlossen.





4. Mitglieder die im Forum gesperrt wurden, dürfen vom Vorstand ausgeschlossen werden.



5. Analog zu den Regelungen des 1. FC Kaiserslautern erfolgt nach Ankündigung einer Vorstandsneuwahl bis zum Abschluss der Wahl keine Aufnahme neuer Mitglieder.



§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder



1. Alle Mitglieder haben das Recht:



a) nach den Bestimmungen dieser Satzung an den Versammlungen und Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen , Anträge zu stellen und sämtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.



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Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Mitglieder zu beantragen.



2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Clubs wahrzunehmen.



3. Alle passiven und fördernden Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeitrag, dieser ist jährlich im I. Quartal durch Banküberweisung zu zahlen.



4. eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 2/3 der Mitglieder dieses wollen.



§ 8 Funktionen



Alle Funktionen bzw. Ämter im Club werden ehrenamtlich

ausgeübt.



§ 9 Organe



1. Organe des Clubs sind:

a) die Mitgliederversammlung

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der Vorstand



§ 10 Mitgliederversammlung / Mitgliederentscheid



1. Die Mitglieder versammeln sich ohne gesonderte Einladung, nach ihrem Ermessen im Forum.



2. Abstimmungen können von jedem eingebracht werden, es sei denn das diese Satzung in Einzelfällen einen anderen Personenkreis vorsieht.



3. Bindende Mitgliederabstimmungen müssen mindestens eine Laufzeit von einer Woche haben.



4. Die Mitgliederversammlung / Der Mitgliederentscheid ist zuständig für die



a) Wahl der Vorstandsmitglieder und des Kassenprüfers,



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Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und seiner einzelnen Mitglieder, sowie

des Kassenprüfers,



c) Genehmigung der Haushaltsführung



d) Festlegung des Mitgliederbeitrags



e) Entlastung des Vorstandes,



f) Änderung der Satzung (mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen) falls die Entscheidung über eine außerordentliche Mitgliederversammlung vorab positiv war,



g) Auflösung des Clubs (mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen).



5. Die Abstimmungen zu den Punkten 4. a) und g) werden 14 Tage vor Begin der Abstimmung bekannt gegeben.





§ 11 Vorstand



1. Der Vorstand besteht aus:



a) dem 1. Vorsitzenden

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zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden

c) und zwei gleichberechtigten Beisitzern



Bei Neuaufnahmen in den Fanclub sind neben den Vorstandsmitgliedern die Super-Moderatoren und Administratoren des Forums abstimmungsberechtigt. Die Mini Mods stimmen ebenfalls über Neuaufnahmen ab, jedoch haben ihre Stimmen nur beratenden Charakter.



In allen anderen Fragen steht dieser Personenkreis dem Vorstand beratend als Stab zur Seite.



Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen weitere Personen zur Beratung bzw. Mitarbeit (Arbeitsgruppen etc.) hinzuziehen.



Jede Person hat unabhängig von ihren Funktionen, jeweils nur eine Stimme.



2. Der Vorstand beschließt über alle laufenden Angelegenheiten des Clubs, soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung zuständig ist.



Weiterhin ist der Vorstand verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse, der Mitgliederversammlung.



3. Vorstand im Sinne des Clubs ist die gesamte Vorstandschaft.



4. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen, oder innerhalb des Vorstandes Zuständigkeiten verteilen.



5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Paragraph 14 Beschlüsse gefasst werden.



6. Rechtsgeschäfte über 200 Euro, die außerhalb der beschlossenen Aktivitäten liegen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.



7. Der Vorstand wird per Mitgliederentscheid auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit kann auf Antrag aus der Mitgliedschaft mit 2/3 Mehrheit der in geheimer Abstimmung abgegebenen Stimmen um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern die zu wählenden Vorstandsmitglieder nicht einer Verlängerung widersprechen.



§ 12 Der 1. Vorsitzende



1. Der 1. Vorsitzende vertritt den Club nach innen und aussen. Im Verhinderungsfalle wird er durch die beiden gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden vertreten bzw. in deren Verhinderungsfall durch die beiden gleichberechtigten Beisitzer.



2. Der 1. Vorsitzende handelt nach den Beschlüssen des Clubvorstands.



§ 13 Vorstandssitzungen



1. Die Sitzungen des Vorstandes werden mindestens 1 X monatlich und nach Bedarf vom

1. Vorsitzenden schriftlich per e-mail einberufen und finden in einem eigens Passwortgeschützten bereich im Forum statt!



2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäss einberufen und mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.



§ 14 Auflösung



1. Auflösung des Clubs kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens 75% der gesamten Mitglieder anwesend sein, von denen sich 75% für eine Auflösung aussprechen. Zur Auflösung muß ein schriftlicher Antrag vorliegen.



2. Im Falle der Auflösung des Clubs bestimmt die Mitgliederversammlung, wofür das Vermögen verwendet wird.



§ 15 Inkrafttreten der Satzung



Vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 13.12.2007 im www

zum 13.12.2007 errichtet.



www den 13.12.2007.



Unterschriften



.................................................. . .................................................. ..........

. 1.Vorsitzender stellvertretender .Vorsitzender stellvertretender .Vorsitzender, Beisitzer, Beisitzer
 
Vereinsmitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern




Vorteile




  • Teilnahme an den Jahreshauptversammlungen des Vereins
  • Volles Stimm- und Mitspracherecht, beispielsweise bei der Wahl des Aufsichtsrates
  • Persönlicher Mitgliedsausweis
  • Ticket-Vorkaufsrecht
  • Persönliche Geburtstagsgrüße durch Vereinsoffizielle
  • (ab dem 50. Lebensjahr zu "runden" Geburtstagen)
  • Mitglieder-Sonderaktionen (z.B. im Fan-Shop)



Mitgliedsbeiträge



Mitgliedsbeitrag: 5,-* Euro

Ermäßigt: 3,-* Euro

Familien ab dem 3. minderjährigen Kind: 12,50 Euro

Einmalige Aufnahmegebühr: 1 Monatsbeitrag





* Ermäßigt sind: Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Schüler und Studenten, Rentner ab dem 65.Lebensjahr, Frührentner und Schwerbehinderte



Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich oder jährlich abgebucht, das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.





Mitgliedsantrag



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Quelle und weitere Informationen zur Mitgliedschaft: http://www.fck.de/de/der-fck/fck-mitglied.htmlhttp://www.fck.de/de/der-fck/fck-mitglied.html
 
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