Satzung des 1. FCK-Internet-Fanclub Roteteufel
§ 1 Name , Sitz, Geschäftsjahr, Gründung
Der Club führt den Namen 1. FCK-Internet-Fanclub-Roteteufel.
Der Club ist ein Internetfanclub der Weltweit tätig ist
Der Club hat seinen Sitz: (= Anschrift des ersten Vorsitzenden)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Club ist es, den 1. FC Kaiserslautern bei allen seinen
Aktivitäten und das Unterstützerumfeld des 1. FC Kaiserslautern bundesweit zu fördern.
Dazu zählt:
- Förderung der Toleranz und des fairen Wettbewerbsgedankens
- Regelmäßige Versammlungen des Fanclubs im Forum
- Förderung von Kontakten zu anderen Fanclubs, Initiativen und Vereinen
- Kontakthalten zum 1. FC Kaiserslautern und der Fangemeinschaft
- Organisation von Fahrten zu Auswärtsspielen
des 1. FC Kaiserslautern
§ 3 Der FCK-Fan-Club Roteteufel ist bestrebt die humanen Ziele des 1. FC Kaiserslautern zu unterstützen!
§ 4 Mitgliedschaft
1. Dem Club gehören an :
a) ordentliche Mitglieder
fördernde Mitglieder
2. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen.
3. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Aufgaben des Clubs ideell und/oder materiell fördern
§ 5 Aufnahme
1. Die Aufnahme als Mitglied in den Club bedarf eines Antrages beim Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Anträge von Personen unter 14 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die/den Erziehungsberechtigten.
2. Mit der Aufnahme in den Club anerkennt das Mitglied diese Satzung und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen.
3. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller keinen Einspruch einlegen.
§ 6 Austritt und Ausschluss
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
a) Der Austritt erfolgt formlos über eine persönliche Mitteilung an den Vorstand und endet zum Monatsende.
Mitglieder, die ihre Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommen, gegen die Satzung verstossen, oder durch ihr Verhalten die Interessen, oder das Ansehen des Clubs schädigen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorstandes innerhalb von 14. Tagen nach Beschlussfassung Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss erfolgt mit dem Datum der Beschlussfassung.
2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Club. Entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Der Fanclub möchte, dass die Mitglieder möglichst aktiv am Clubleben teilnehmen. Mitglider die länger als 4 Monate nicht aktiv am Fanclubleben teilgenommen haben, sind durch den Vorstand anzuschreiben. Erfolgt keine Reaktion obwohl das entsprechende Mitglied im Forum anwesend war, so wird es ausgeschlossen. Im Falle einer Antwort soll es aufgefordert werden wieder aktiver zu werden. Nach weiteren 2 Monaten wird kontrolliert, ob das entsprechende Mitglieder aktiver geworden ist. Falls dieses nicht der Fall ist, wird es ausgeschlossen.
4. Mitglieder die im Forum gesperrt wurden, dürfen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
5. Analog zu den Regelungen des 1. FC Kaiserslautern erfolgt nach Ankündigung einer Vorstandsneuwahl bis zum Abschluss der Wahl keine Aufnahme neuer Mitglieder.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben das Recht:
a) nach den Bestimmungen dieser Satzung an den Versammlungen und Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen , Anträge zu stellen und sämtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.
Ehrungen und Auszeichnungen für verdiente Mitglieder zu beantragen.
2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Clubs wahrzunehmen.
3. Alle passiven und fördernden Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeitrag, dieser ist jährlich im I. Quartal durch Banküberweisung zu zahlen.
4. eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 2/3 der Mitglieder dieses wollen.
§ 8 Funktionen
Alle Funktionen bzw. Ämter im Club werden ehrenamtlich
ausgeübt.
§ 9 Organe
1. Organe des Clubs sind:
a) die Mitgliederversammlung
der Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung / Mitgliederentscheid
1. Die Mitglieder versammeln sich ohne gesonderte Einladung, nach ihrem Ermessen im Forum.
2. Abstimmungen können von jedem eingebracht werden, es sei denn das diese Satzung in Einzelfällen einen anderen Personenkreis vorsieht.
3. Bindende Mitgliederabstimmungen müssen mindestens eine Laufzeit von einer Woche haben.
4. Die Mitgliederversammlung / Der Mitgliederentscheid ist zuständig für die
a) Wahl der Vorstandsmitglieder und des Kassenprüfers,
Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und seiner einzelnen Mitglieder, sowie
des Kassenprüfers,
c) Genehmigung der Haushaltsführung
d) Festlegung des Mitgliederbeitrags
e) Entlastung des Vorstandes,
f) Änderung der Satzung (mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen) falls die Entscheidung über eine außerordentliche Mitgliederversammlung vorab positiv war,
g) Auflösung des Clubs (mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen).
5. Die Abstimmungen zu den Punkten 4. a) und g) werden 14 Tage vor Begin der Abstimmung bekannt gegeben.
§ 11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden
c) und zwei gleichberechtigten Beisitzern
Bei Neuaufnahmen in den Fanclub sind neben den Vorstandsmitgliedern die Super-Moderatoren und Administratoren des Forums abstimmungsberechtigt. Die Mini Mods stimmen ebenfalls über Neuaufnahmen ab, jedoch haben ihre Stimmen nur beratenden Charakter.
In allen anderen Fragen steht dieser Personenkreis dem Vorstand beratend als Stab zur Seite.
Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen weitere Personen zur Beratung bzw. Mitarbeit (Arbeitsgruppen etc.) hinzuziehen.
Jede Person hat unabhängig von ihren Funktionen, jeweils nur eine Stimme.
2. Der Vorstand beschließt über alle laufenden Angelegenheiten des Clubs, soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung zuständig ist.
Weiterhin ist der Vorstand verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse, der Mitgliederversammlung.
3. Vorstand im Sinne des Clubs ist die gesamte Vorstandschaft.
4. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen, oder innerhalb des Vorstandes Zuständigkeiten verteilen.
5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Paragraph 14 Beschlüsse gefasst werden.
6. Rechtsgeschäfte über 200 Euro, die außerhalb der beschlossenen Aktivitäten liegen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
7. Der Vorstand wird per Mitgliederentscheid auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit kann auf Antrag aus der Mitgliedschaft mit 2/3 Mehrheit der in geheimer Abstimmung abgegebenen Stimmen um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern die zu wählenden Vorstandsmitglieder nicht einer Verlängerung widersprechen.
§ 12 Der 1. Vorsitzende
1. Der 1. Vorsitzende vertritt den Club nach innen und aussen. Im Verhinderungsfalle wird er durch die beiden gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden vertreten bzw. in deren Verhinderungsfall durch die beiden gleichberechtigten Beisitzer.
2. Der 1. Vorsitzende handelt nach den Beschlüssen des Clubvorstands.
§ 13 Vorstandssitzungen
1. Die Sitzungen des Vorstandes werden mindestens 1 X monatlich und nach Bedarf vom
1. Vorsitzenden schriftlich per e-mail einberufen und finden in einem eigens Passwortgeschützten bereich im Forum statt!
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäss einberufen und mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
§ 14 Auflösung
1. Auflösung des Clubs kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens 75% der gesamten Mitglieder anwesend sein, von denen sich 75% für eine Auflösung aussprechen. Zur Auflösung muß ein schriftlicher Antrag vorliegen.
2. Im Falle der Auflösung des Clubs bestimmt die Mitgliederversammlung, wofür das Vermögen verwendet wird.
§ 15 Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 13.12.2007 im www
zum 13.12.2007 errichtet.
www den 13.12.2007.
Unterschriften
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. 1.Vorsitzender stellvertretender .Vorsitzender stellvertretender .Vorsitzender, Beisitzer, Beisitzer