auge clausthaler
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Kann ich auf's Grundbuchamt gehen und mir beispielsweise die Geschichte eines bestimmten (beliebigen) Hauses ansehen - oder muss ich dafür ein "berechtigtes Interesse" nachweisen?
laut Gesetz kann jeder der "berechtigtes Interesse" hat das Grundbuch einsehen.
Wenn du einfach sagst du hast Kaufinteresse, dann dürfte das reichen
Hmmm - ein, sagen wir, historisches bzw. journalistisches Interesse reicht da nicht? Die betreffende Immobilie steht nicht zum Verkauf, hat aber offenbar eine interessante Geschichte.