Mal eine ganz profane Frage

auge clausthaler

Active Member
Kann ich auf's Grundbuchamt gehen und mir beispielsweise die Geschichte eines bestimmten (beliebigen) Hauses ansehen - oder muss ich dafür ein "berechtigtes Interesse" nachweisen?
 
laut Gesetz kann jeder der "berechtigtes Interesse" hat das Grundbuch einsehen.

Wenn du einfach sagst du hast Kaufinteresse, dann dürfte das reichen
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laut Gesetz kann jeder der "berechtigtes Interesse" hat das Grundbuch einsehen.
Wenn du einfach sagst du hast Kaufinteresse, dann dürfte das reichen
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Ich glaub ganz so einfach ist es nicht. Als ich mein Haus gekauft habe, mussten wir auf eine schriftliche Bestätigung der Besitzerin warten. Könnte aber auch sein, dass der Makler das prophylaktisch gemacht hatte, dass es sicher ist, dass wir die Auskunft bekommen
 
Hmmm - ein, sagen wir, historisches bzw. journalistisches Interesse reicht da nicht? Die betreffende Immobilie steht nicht zum Verkauf, hat aber offenbar eine interessante Geschichte.
 
Und noch was dazu:



Grundbucheinsicht: Nicht jeder darf das Grundbuch einsehen







Kann jeder das Grundbuch einsehen?



Wer ein Grundbuch für ein Grundstück beziehungsweise einer Immobilie beim Grundbuchamt einsehen möchte, muss schon ein berechtigtes Interesse nachweisen. Der Grund für die Einsichtnahme muss auch sachlich begründet werden. Der Grund dieser Hürde liegt auf der Hand: Bloße Neugier oder ein unbefugter Zweck soll ausgeschlossen werden.




Gerichtsurteil zur Grundbucheinsicht



Das Oberlandesgericht Schleswig hatte hier am 12.01.2011 über eine Beschwerde einer Frau aus Berlin gegen das Amtsgericht Niebüll zu entscheiden.

Das Amtsgericht Niebüll hatte der Klägerin eine Auskunft verweigert. Die Klägerin konnte keine tatsächliche oder rechtliche Beziehung zum Grundstückseigentümer nachweisen oder vorlegen.





Das Oberlandesgericht Schleswig hat aus diesem Grunde der Beschwerde der Klägerin widersprochen. Nach Ansicht des Gerichtes war das “berechtigte Interesse (nach §12 Grundbuchordnung)” nicht ausreichend begründet.




(Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig, Az: 2 W234/10, Urteil vom 12.01.2011)



Gefunden hier:



http://www.meine-hausfinanzierung.de/grundbucheinsicht-nicht-jeder-darf-das-grundbuch-einsehen/
 
Finde ich richtig das das nicht jeder kann, könnte ja jeder deine Grundschulden bei x beliebigen Banken einsehen und damit deine Zahlungsfähigkeit anzweifeln, auch könnte er sehen welche familiären oder nachbarschaftlichen Einträge gemacht wurden.
 
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