Landkreis Kusel: 2 tote Polizisten durch Schüsse bei Verkehrskontrolle

...bin kein Jurist aber wenn jemand stirbt weil ich ihm nicht helfe, zb nach nem Unfall und schau nur zu, dann kann man in den Knast kommen. Wenn ich bei ner Straftat nicht eingreife passiert nix ? naja hmmm
 
Abgesehen vom moralischen Standpunkt halte auch ich das für eine sehr schwierige Frage. @Larilson kann das als Staatsanwalt sicher besser beurteilen. Ich habe mein Jura-Studium ja nach ein paar Semestern abgebrochen.

Dennoch. Was hättest Du denn in der entsprechenden Situation getan? Wärest Du in die Kugeln des Schützen gesprungen, um die Polizisten zu retten?
 
Am Mittwoch wird geurteilt.

Schon erschreckend, welche Details die Rheinpfalz in ihrem Artikel erwähnt.


z.B.

"Aussage im Gefängnis durch den Angeklakten: Der Letzte, der mich herausgefordert hat, der hat’s nicht überlebt."
"... dreimal in Richtung des Polizisten geschossen und diesen dabei tödlich getroffen. Notwehr also." ... "Der dritte Schuss ... traf den Polizisten aus der Nähe von unten durch den Hals und dann durch den Kopf. Um so zu treffen, muss der wehrlose und bereits sterbende Beamte umgedreht worden sein."
"...dass er Tiere immer per Kopfschuss erlege und von französischen Jägern aus Respekt „exécuteur“ genannt werde."

Da kann man nur hoffen dass so ein Schwein nicht durch irgend einen Umstand freigesprochen werden könnte.
 

"Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel wird der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Kaiserslautern stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest."



 
dem trau ich zu, dass der seinem mitangeklagten noch was antut, wenn er doch irgendwann mal raus kommt.

das beste für alle wäre, der würde selbst allem ein ende setzen. damit rechne ich eigentlich auch, irgendwann.
 
Grad nochmal bissel nachgelesen, aber immer noch nicht 100% sicher.
Besondere Schwere der Tat heißt ja nur, dass er nach 15 Jahre nicht vorzeitig entlassen werden kann.
Was heißt dann aber für ihn "lebenslänglich"? Kann er z.B. nach 25 Jahren frei kommen?
Wenn ichs richtig verstehe, bedeutet ja nur die "anschließende Sicherheitsverwahrung", dass er für immer im Kerker bleibt, oder?
 
Also es ist so, dass er nach 15 Jahren nicht freikommen kann. Seine Chancen, vorzeitig aus dem Knast zu kommen, sinken somit erheblich. Im Durchschnitt sitzen Lebenslängliche bei uns 22,5 Jahre im Bau. Viele von denen verlassen ihre Zelle dann auch waagrecht.
Im vorliegenden Fall kann auch noch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Damit bliebe er auch nach Verbüßung der Haftstrafe weggesperrt in einer entsprechenden Einrichtung.
Soweit meine Kenntnisse als Nichtjurist (nur so 'n bisschen vor mich hinstudiert).
 
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