Game of Betze - die finale Staffel aka. 3:2 für Becca

Ich erinnere gerne noch einmal: Klatt hat es doch schon postuliert, wir brauchen aktuell kein Geld für die neue Saison! Komisch, aber das hat er nachweislich gesagt.

Die Geldfrage würde sich erst nach dem Saisonergebnis 19/20 wieder stellen.

Mir fallen 2, 3 Erklärungen dafür ein:

1. Wir werfen die Saison 19/20 weg und deklarieren sie irgendwann als "Übergangssaison".
2. Becca investiert direkt in die neuen Spieler und nicht über den Umweg FCK.
3. Wir nutzen die Liquidität durch die erneute Anleihe und brauchen erst mehr Geld, wenn die Rückzahlung gelaufen ist. Bis dahin können ja vielleicht auch "die Verträge" stehen.
...
 
Klatt hat nur auf eine Frage geantwortet, die im Subtext Handlungsunfähigkeit ohne Becca-Mios unterstellte. MIT is natürlich immer schöner, auch wenn man es nicht braucht.

Nebenbei, warum die Aufregung? Ihr wolltet doch weder einen Ismaik noch einen Pormanov(?). Beide kaufen bzw. pumpten ohne Sinn und Verstand. Becca nicht, und dann is es auch nich recht.

Und warum hängt ihr Euch an die 25mios? Soll doch nur eine von 4 Säulen sein.
 
2. Becca investiert direkt in die neuen Spieler und nicht über den Umweg FCK.
Das hab ich mir auch schon lange überlegt. Wenn Becca dafür sorgt, dass der Verein ein sehr gutes Scouting einrichtet und entsprechende Scouts einstellt, die richtigen Spieler gescoutet und geholt werden (Calmund kann ihn da ja auch gut beraten, der dürfte immernoch ein weltklasse Netzwerk haben), würde sich folgendes Modell für ihn lohnen:
- Er gibt ausserhalb seines Investments direkt Geld für Spieler, man deklariert es als Darlehen o.ä.
- Wenn die Spieler für Ablöse verkauft werden, geht die investierte Summe (also das Darlehen) direkt wieder an Becca, bei Ablöseüberschuss (also erhaltene Ablöse über der gezahlten) erhält er einen prozentualen Anteil X, der Rest verbleibt beim Verein
Konkretes Beispiel: Ein Spieler wie damals Eduardo oder Firminho. Wird geholt für bpsw. 7 Mio, entwickelt sich gut und wird verkauft für 20 Mio. Becca erhält seine sieben zurück, einen Anteil X bspw. 20%, der Rest bleibt beim Verein. Für alle Seiten eine Gewinnsituation, sportlich wie finanziell. Der Verein wäre halt (zumindest zu Beginn) "gezwungen" diese Spieler für Ablöse abzugeben, kann also nicht auf die volle Vertragslänge pochen.
 
Vom Grundkonstrukt interessant, aber bei der Beteiligungsquote keine risikoadäquate Rendite. Da würde ich als Investor als X eher eine 80 als eine 20 fordern. Schließlich müssen die Granaten nicht nur die Kapitalverzinsung sondern auch die Verluste der Fehleinkäufe decken.
 
War ja nur als Beispiel. Man kann das ja variabel gestalten. X abhängig von der Investition, X abhängig von der erhaltenen Ablöse (bei > 10 Mio X, ab 15 Y, ab 20 Z usw), einen Anteil X an einer etwaigen Weiterverkaufsbeteiligung, o.ä. Ich glaube da gäbe es für beide Seiten eine Fülle an guten Optionen, die für auch für Becca und den FCK gut sind.
Auf alle Fälle wäre es aber eine gute Option für Becca den FCK dann auch wirklich in Liga eins zu bringen ohne über diese 25 Mio hinaus zu gehen, da er das Geld ja plus Gewinn wieder reinbekommt (zumindest im großen Ganzen über mehrere Spieler hinweg). Risiko eines Fehlkaufs ist bei Transfers halt immer drin, daher wäre er gut beraten dem FCK eine sehr sehr gute Scoutingabteilung zukommen zu lassen, für eine gewisse Risikominimierung.
 
Patrick Banf, der Vorsitzende des Beirats der Kapitalgesellschaft des 1. FC Kaiserslautern und Mitglied des FCK-Aufsichtsrates, wird nach RHEINPFALZ-Informationen nicht aus dem Verein ausgeschlossen. Ein entsprechender Antrag lag dem Vorstand des 1. FC Kaiserslautern e.V. vor. Nach Prüfung durch Juristen wurde deutlich gemacht, dass die Vereinsführung Banf gar nicht ausschließen kann. Das kann nur die Mitgliederversammlung.

Statt dass der Vorstand sagt, Banf hat sich nichts zuschulden kommen lassen, schicken sie eine juristische Expertise vor. Das ist für Laien schon sehr lustig. Formal wird das wahrscheinlich korrekt sein.

An dieser Stelle muss ich aber auch sagen, dass die Satzung höchstmerkwürdig ist. Der Vorstand, der vom AR eingesetzt wird, soll entscheiden ob ein AR-Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden kann? An solche Schieflagen hat offensichtlich keiner gedacht. Beim Ausschlussverfahren dachte man eher an einfache Mitglieder ohne Vereinsamt. In der Politik würde man von einer Verfassungskrise sprechen. Ich bin sicher, dass man daraufhin eine Satzungsänderung anstreben wird. Aber da sieht man mal, wie weit es mit dem Verein gekommen ist.
 
Weiter geht's:

Rheinpfalz schrieb:
(...)Nach Prüfung durch Juristen wurde deutlich gemacht, dass die Vereinsführung Banf gar nicht ausschließen kann. Das kann nur die Mitgliederversammlung, die ihn am 3. Dezember 2017 in den Aufsichtsrat gewählt hat.(...)
https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/fck-patrick-banf-wird-nicht-ausgeschlossen/

vs.

Satzung schrieb:
Art. 7 (3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es in erheblichem Maße gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.
https://fck.de/de/wp-content/uploads/sites/2/2019/03/190306-satzung_neu.pdf

Die saufen doch alle...

@dreispitz Naja, wenn der Vorstand die Mitgliedschaft beendet, kippen doch sämtliche Funktionen und Posten, die auf der Gültigkeit der Mitgliedschaft beruhen. Aber klar, kann man vermutlich alles so oder so sehen. Vielleicht sollte man beantragen, dass der Verein keine Satzung haben muss - stattdessen wird einfach ein Rahmenvertrag mit einem Fachanwalt für Vereinsrecht geschlossen, der bei allen Streitigkeiten einbezogen wird.
 
Die saufen doch alle...

Ich denke, man wird das schon juristisch begründen können, auch wenn es für uns Laien offensichtlich falsch ist. Also im Sinne von "was wollte der Satzungsersteller wie regeln" wird dann u. U. argumentiert. Die Satzung wollte hier die Möglichkeit etablieren "einfache" Mitglieder ausschließen zu können und nicht AR-Mitglieder. Oder so. Durch die Wechselbeziehung AR <-> Vorstand kann ich das sogar nachvollziehen, dass man hier eine Satzungslücke oder auch Widerspruc erkennt. Das geht ja dann auch weiter, dass nicht klar ist, ob ein vor dem Ausschluß stehendes AR-Mitglied überhaupt noch seine AR-Tätigkeiten ausüben darf. Dazu fehlen explizite Regelungen. Das Konstrukt ist unvollständig. Ich denke, der Ehrenrat sollte direkt über solche Anträge entscheiden dürfen. Das ist auch ein gewähltes Gremium und eben unabhängig vom AR. Das wäre wahrscheinlich juristisch sattelfest. Doof ist dann aber, dass dann eine Einspruchsinstanz fehlen würde.

Ein "Banf hat sich nichts zu schulden kommen lassen" wäre auch zu einfach gewesen und hätte zugegebenermaßen auch wieder Gegenwind erzeugt. So beruft man sich halt auf Dritte.
 
Vor allem brauchen wir in meinen Augen keinen Aufsichtsrat nach Vereinsrecht (was eh etwas merkwürdig ist). Wir sollten ein dreiköpfiges e.V.-Präsidium wählen und die vom Verein zu entsendenden Beiräte.

Aus aktuellen Anlässen sollte die Pflicht zur Satzungstreue des e.V. seitens der Beiräte und Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft noch genau definiert sein/werden. Unter Umständen greift ja vielleicht aktuell die Vereinssatzung schon nicht mehr bezüglich der Beiräte, aber bezüglich der Aufsichtsräte.

Offenbar hat man letzten Sommer so einiges übersehen.


Läuft wieder alles darauf hinaus, wie gut die aktuelle Vereinsführung die Inszenierung auf der Hauptversammlung hinbekommt. Erinnert schwer an die letzten Kuntz-Jahre, in der Grünewalt u.a. über Bilanzkennzahlen referiert hat, die zwar hübsch, aber absolut ohne Aussagekraft waren und erzählt wurde, wie in nächtelanger Detektivarbeit der Betrug einer Fanshop-Angestellten ermittelt wurde.

Zum aktuellen Fall: Ich hatte auf ein klares Ergebnis gehofft. Also, "Er hat nach Überprüfung und Interpretation aller Fakten durch den Vorstand im besonderen Maße gegen die Satzung und damit die FCK-Interessen verstoßen und wird daher ausgeschlossen. Einspruch kann beim Ehrenrat eingelegt werden." oder "Der Vorstand hat alle Entscheidungszusammenhänge und Prozesse untersucht und konnte zwar verschiedentliches Nutzen von Unklarheiten oder Grauzonen feststellen, aber keinen intendierten Verstoß gegen die Satzung nachweisen." Das ist nun natürlich für die Gesamtsituation wieder mal der blödeste Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein durch die Mitglieder (MV) in ein Amt (AR) gewähltes Mitglied, kann nur von den Mitgliedern (MV) wieder abgewählt werden. Wäre Banf ein einfaches Mitglied, könnte er vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der richtige Weg wäre also: Die Mitglieder müssten Banf auf der MV vom AR abwählen, danach könnte der Vereinsausschluss angegangen werden. Wäre ja auch Absurd wenn der Vorstand seine eigene Aufsicht so aus dem Weg räumen könnte.
 
Sehr viel besser als der RON-Artikel! Finde ich plausibel und deutlich genug.
Das stimmt.

Es wird vielleicht an meiner Sichtweise liegen, aber ich lese da heraus, dass Banf immerhin gegen Vereinsinteressen verstossen hat, nur eben nicht in erheblichem Maße. Man kann mich gerne widerlegen, aber das macht man eventuell aus taktischen Gründe so.
 
Wahrscheinlich meinst Du "Wüst", oder?

Banf und Grotepaß sind auf einer Linie. Wüst hat sich davon überzeugen lassen.
Kind war auf einer Linie mit Littig.

Oder verstehe ich Dich falsch?

Und das heißt, dass Kind und Wüst zu den Guten gehören?
Rein aufgrund dieses unprofessionellen Theaters gehören eigentlich alle abgewählt.

Aber allein aufgrund der Tatsache, dass eine solche Abwahl und damit ein komplett neuer Aufsichtsrat zur Konsequenz hätte, dass Klatt und Bader (somit wohl auch Hildmann) gefeuert werden würden (weil: ein neuer Aufsichtsrat fegt nämlich erst mal so richtig schön durch, bevor er selbst merkt, dass er genauso unfähig ist wie der letzte), hoffe ich einfach, dass uns das Theater erspart bleibt.
 
Das stimmt.

Es wird vielleicht an meiner Sichtweise liegen, aber ich lese da heraus, dass Banf immerhin gegen Vereinsinteressen verstossen hat, nur eben nicht in erheblichem Maße. Man kann mich gerne widerlegen, aber das macht man eventuell aus taktischen Gründe so.
Ich glaube, der Punkt ist, dass "Vereinsinteressen" teilweise Definitionssache sind. Nicht alles, was moralisch diskutabel ist, ist vereinsschädigend. Ich lese die Stellungnahme eher so, dass das Verhalten von Banf sehr kritisch gesehen wird, man aber nicht zu dem Punkt kommt, dass es definitiv vereinsschädigend war. Nach dem Motto: Wir kritisieren die Wahl der Mittel bzw den Weg, nicht aber per se das Ergebnis.

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Dann greift vermutlich schnell Art 14 Abs.9 :tearsofjoy:
Du meinst, wenn man die 3 Pro-Becca-Votierer abstraft? Das kann passieren.

Allerdings steht in Art.14 Absatz 6 auch, dass 3 Mitglieder reichen, um die nächste Wahl auf die nächste geplante Versammlung zu verschieben. Ist das nicht ein Widerspruch zu Absatz 9?

Aus Art. 15 kann man erkennen, dass der AR solange beschlussfähig ist, solange er noch aus 3 Mitgliedern besteht. D.h. rasiert man alle bis auf Kind und die 2 Nachrücker nehmen ihr Amt an, ist man auch dann noch handlungsfähig.
 
Und das heißt, dass Kind und Wüst zu den Guten gehören?
Nein. Ich schreibe seit längerem, dass ich den gesamten AR NICHT entlasten will.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass Kind und vielleicht auch Wüst noch mit einem blauen Auge davon kommen. Zudem hat Nachrücker Otter (oder wie er heißt) noch nicht wahrnehmbar agiert. Da wird nur kolportiert, dass er zur Buchholz-Fraktion gehört. Wenn also die Einzelentlastung durchgeht, warum sollte dann nicht von einer Mehrheit differenziert abgestimmt werden. Wie gesagt, ich habe mich quasi festgelegt. Bei Otter mache ich vielleicht eine Ausnahme.

ein neuer Aufsichtsrat fegt nämlich erst mal so richtig schön durch, bevor er selbst merkt, dass er genauso unfähig ist wie der letzte
Das glaube ich nicht. Klatt würde mit Sicherheit im Amt bleiben, bei Bader wäre ich nicht ganz sicher. Allerdings ist im Oktober auch kein ganz schlechter Zeitpunkt um die Position von Bader neu zu besetzen.
 
@dreispitz
Verstehe dich. Hätte ich nur ansatzweise Bock, mich zu dieser Veranstaltung hinzubewegen, würde ich ebenfalls darüber nachdenken.

Aber glaubst du wirklich, dass ein Kandidat der Marke Ke0815 oder der Transfermarkt-Boy einen Klatt im Amt lassen würden?

Klatt ist für mich - ähnlich wie Kuntz (wenn auch ohne Stefans Strahlkraft) - einer der Wenigen dem ich uneigennützige, professionelle Arbeit unterstellen würde.
Den gilt es meiner Meinung nach unbedingt zu schützen.

Zudem: Bei jeder AR-Wahl wurde es doch nur noch schlimmer. Nach Rombach (dem vermeintlichen Abnicker) hatten wir Riesenkampff (den vermeintlichen Blender) und nun Banf (den vermeintlichen Kollaborateur (falls man Becca als Feind betrachten sollte)).

Angesichts dessen, wo die Tendenz dieses Kackvereins erfahrungsbasierend hinzeigt: Ist wirklich anzunehmen, dass es bei den nächsten Pfeifen bergauf geht?!

Bleibe dabei: Schützt die Hauptamtlichen.
 
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