Frage zur Kündigung des Arbeitsvertrages

Elbkahn

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Hallo liebe Forengemeinde,



ich habe eine Frage zur Kündigung eines Arbeitsvertrage und hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.



Folgende Situation:

Ab 01.09.12 werde ich eine neue Stelle antreten, der Vertrag ist auch schon unterschrieben. Meine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (zum 15. oder zum Monatsende - im aktuellen Vertrag ist das nicht geregelt). Demnach müsst ich spätestens ende Juli die Kündigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber einreichen.

Jetzt meine Frage:

Wenn bereits vorher meine Kündigung einreiche (also bsp. kommende Woche, aber immernoch zum 30.08.12), kann mein Arbeitgeber mich dann noch vorher kündigen? Also quasi eine "Gegenkündigung" zu Ende Juli? Ist sowas möglich? Ich habe da leider überhaupt keinen blassen Schimmer - vielleicht kann mir da jemand helfen.



Schon mal schönen Dank.



Gruß

Elbkahn
 
Gute Frage. Dein Arbeitgeber hat normalerweise die selben Kündigungsfristen wie Du auch.

Wenn Du ein gutes Verhältnis mit deinem Chef hast und die Auftragsbücher gefüllt sind, würde ich ihm früh bescheid geben, damit er sich um Ersatz umsehen kann. Ich glaub auch kaum, das er dich früher rausschmeißt, wenn das Verhältnis und die Arbeitslage in Ordnung ist.

Wenn Du allerdings Probleme mit deinem Chef hast, und Dir eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit nicht leisten kannst, würde ich fristgerecht kündigen.

Im Zweifel kannste ja bei deiner neuen Firma nachfragen, ob man den Arbeitsvertrag, falls Du eine vorzeitige Kündigung erhälst, vorziehen kann, als z.B. schon zum 01.08. anfangen kannst.
 
Er kann dich nicht früher kündigen. Ausser es ist eine fristlose Kündigung. Da muss aber ein sehr ernster Grund vorliegen. Eine frisrgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers kann aber auch abweichen. Aber nur zu deinen Gunsten. Das hängt dann von deiner Betriebszugehôrigkeit ab. Ich würde dir aber vorschlagen, in der letzten Juli Woche zum 30.08.2012 zu kündigen. Auf das gute Verhältnis würde ich nicht bauen.
 
erst mal schönen dank für eure hilfe, ich habe jetzt auch mal bei der arbeitskammer in saarbrücken angefragt. mal sehen was die meinen.



@diavolo rosso: der grund ist eigentlich, dass der betrieb frühzeitig bescheid weiß. allerdings kenne ich meinen chef, der macht manchmal recht unüberlegte sachen. da möchte ich doch lieber kein risiko eingehen. einen konkreten vorteil für mich gibt es nicht, allerdings brauche ich dann auch kein geheimnis mehr drum zu machen.
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Ich kann dazu nur sagen, ich findes es immer besser es direkt zu tun. Ich habe selbst Angestellte von denen ich es eigentlich schon aufgrund von Respekt erwarte, dass sie mir rechtzeitig Bescheid geben würden! Warum soll ich ihnen Steine in den Weg legen, ich bin ja zumindest noch auf ihre Arbeitsleistung angewiesen und ich denke es kann sich heutzutage keiner leisten auf einen Arbeitnehmer aus Sturrheit zu verzichten.

Als ich damals meinen Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich es meinem Vorgesetzten direkt nach der Vertragsunterzeichnung gesagt, da ich genau wusste, dass eine Nachfolgeplanung nicht so einfach wäre und ich noch Resturlaub zu nehmen hatte. Ausserdem wäre es doch doof, wenn es dein Chef vllt von einem Dritten erfährt.

Zum Thema Gegenkündigung bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber meist deutlich längere Kündigungsfristen hat als der AN. Kann aber auch von Branche zu Branche verschieden sein.
 
Wenn Dir Dein Arbeitgeber eine solch kurze Kündigungsfrist zugebilligt hat, muss er auch damit klarkommen. Ich würde erst am 3.8. kündigen (wenn es wirklich 4 Wochen zum Monatsende sind).
 
So gehen die Meinungen auseinander. Ich würds wie SECO machen - hab ich ein gutes Verhältnis zu Chef und Unternehmen, sag ich früher Bescheid.



Würde mir der Laden stinken und es wäre mir egal, wie es da weitergeht, dann würde ich es letztmöglich machen.



Das beantwortet zwar nicht die Frage zur juristischen Lage, aber

wenn hier eh an einem Stimmungsbild gebastelt wird...
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