Frage zu Bildrechten / Grafikdesign

Jonny

Well-Known Member
Hallo,



ich würde mit ein paar Freunden gerne einen Newsletter / Blog starten. Wir würden gerne folgendes Bild als Header nutzen. Ich nehme an, man kann das nicht einfach so nutzen? Wir müssten uns wahrscheinlich an den Urheber wenden und um Erlaubnis fragen, oder reicht es, das Copyright anzugeben? Der Newsletter / Blog wäre zu nicht-kommerziellen Zwecken.



Wie finden wir überhaupt heraus, wer das Urheberrecht an dem Bild trägt? Das ©Mißfeldt ist irreführend, denn Mißfeldt hat einen anderen Elefanten kreiiert (s. http://www.martin-missfeldt.de/shop/bild/elefant-mit-5-beinen-linolschnitt-2/http://www.martin-missfeldt.de/shop/bild/elefant-mit-5-beinen-linolschnitt-2/).



Eine Freundin hatte die Idee, das Bild grafisch umzuwandeln (Schatten etc.) und es dann zu nutzen. Ich nehme an, dass ist auch nicht koscher bzgl. des Urheberrechts, oder?



Zu guter Letzt: Hätte jemand von euch Interesse, mir per Photoshop so ein Bild (Elefant mit 5 Beinen) zu erstellen?
default_biggrin.png
Falls wir den Rechte-Inhaber nicht ausfindig machen können / es unklar ist, ob wir es nutzen dürfen.



Schönen Gruß



elefant-fuenf-beine.jpg





elefant-fuenf-beine.jpg
 
Evtl. steht etwas in den Details von der Datei selbst drin oder ihr kontaktiert den Webseitenbetreiber, um über diesen in Kontakt mit dem Urheber zu kommen.
 
Ja, würde ich an deiner Stelle auch machen. Websitenbetreiber kontaktieren. Die meisten Urheber sind entspannt, wenn man sie vorher fragt. Bloße Urhebernennungen genügen eigentlich nur unter besonderen Umständen, wenn's beispielsweise eine creative-common-Lizenz gibt. Und auch dann gibt's je nach Lizenz Einschränkungen, wie die Urhebernennung erfolgen muss (direkt am Bild, in einer eigenen Seite mit Quellenangabe, im Quellcode etc.).



Ob kommerzielle oder nicht kommerzielle ändert an einer Urheberrechtsverletzung an sich erstmal nichts, die kommerzielle Nutzung würde den Eingriff nur schwerwiegender (und somit teurer) machen. In jedem Fall riskiert ihr eine entsprechende Abmahnung mit Anwaltskosten.



Eine Bearbeitung, wie sie deine Freundin vorgeschlagen hat, ist auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich - und wie die sind, bestimmt sich immer im Einzelfall. Gleichzeitig muss man halt auch aufpassen, dass man nicht in den Bereich der Werkverfälschung gerät, weil das urheberpersönlichkeitsrechtlich problematisch ist.



Lange Rede, kurzer Sinn: einfach beim Websitenbetreiber nachfragen und das Bild vorher nicht verwenden. Und wenn ihr den Urheber kontaktiert und der euch unter bestimmten Bedingungen die Nutzung erlaubt, achtet darauf, dass die Bestimmungen genau sind und es keine Missverständnisse gibt.



Und wenn ich eh schon dabei bin: beim Blog schön an das gesetzlich vorgegebene Impressum denken, sonst kann's auch Abmahnungen und Ordnungsgelder nach TMG hageln.
 
Und mal von dem rechtlichen Kram abgesehen: Grausames Bild! Das macht mich total kirre im Kopf....
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default_wink.png
 
Mal was neues zu Selfies aus der EU
EU-Debatte über Panoramafreiheit Selfie könnte zum Streitfall werdenEin Foto von einem öffentlichen Gebäuden zu machen und dann bei einem sozialen Netzwerk hochzuladen - das ist dank der sogenannten Panoramafreiheit erlaubt. Bisher. Denn die EU plant ein neues Urheberrechtsgesetz. Mit möglicherweise kostspieligen Folgen.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/panoramafreiheit-101.html
 
Mit dem Selfie vor den Kadi?Ein Selfie vor dem Eiffelturm als Gruß an die Freunde daheim schnell auf Facebook hochladen - heutzutage Normalität. Aber im EU-Parlament wird derzeit über eine Änderung des Urheberrechts diskutiert, die weitreichende Folgen haben könnte: Fotos, auf denen Gebäude oder Kunstwerke zu sehen sind, sollen danach nur noch mit Genehmigung der Rechteinhaber kommerziell genutzt werden dürfen. Müssen wir nun also fürchten, dass uns Architekten und Künstler wegen eines scheinbar harmlosen Urlaubsschnappschusses zur Kasse bitten?
http://www.tagesschau.de/inland/faq-fotorechte-101.html
 
 
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