Formulierung im Arbeitsvertrag

Viktor

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Ich habe einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen und hätte eine Frage bezüglich einer Formulierung.



"Die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche" - okay.



Dafür ist für die ersten 6 Monate ein Festgehalt X festgelegt, dass sich am dem 7. Monat um Betrag y erhöht.



Weiterhin steht wörtlich drin:



"Mit den vorstehenden Vergütungsleistungen der AG sind sämtliche Überstunden sowie eine etwaige Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen im vollen Umfang abgegolten." sowie am Ende nochmal "Mit diesem Gehalt sind etwaige Überstunden abgegolten".



Heißt das in der Praxis jetzt, dass die Überstunden nicht nur nicht bezahlt werden, sondern auch, dass ich diese nicht absitzen kann?



edit: Ich meinte absitzen, nicht absetzen
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Wobei ich nicht weiß, ob diese Formulierung so statthaft ist. Das müssten mal die Juristen hier im Fachforum beantworten.

Ich kenne es nur so, dass die Anzahl der Überstunden gedeckelt sein muss. Ich kenne bspw. Formulierungen, nach denen bis zu 20 Überstunden im Monat als abgegolten gelten. Einfach pauschal alle Überstunden abgelten sehe ich rechtlich als schwierig an. Du kannst ja so nicht einmal deinen Stundenlohn ausrechnen, da dein AG theoretisch eine 60 Stunden Woche von dir verlangen könnte.



@klinge

Ich glaube Viktor mein absitzen... Also abfeiern.
 
Meistens im Außendienst so gängig, alles was über die Regelarbeitszeit geht, machst du für umme.
 
Vom Gefühl her würde ich schon sagen, dass das geht. Bei Vertrauensarbeitszeit kann man ja auch keinen Stundenlohn errechnen.
 
Was du mit "absetzen" meinst verstehe ich nicht, aber ja, du wirst für Überstunden nicht bezahlt.


Nennt sich glaub ich auch Freizeitausgleich oder so. Dass man für die Überstunden (sofern diese Überhand nehmen) als Ausgleich entsprechend mal frei bekommt.



Edit: Diese Stelle ist als Projektingenieur am festen Arbeitsort ausgeschrieben. Ist kein Außendienst.
 
Vom Gefühl her würde ich schon sagen, dass das geht. Bei Vertrauensarbeitszeit kann man ja auch keinen Stundenlohn errechnen.


Jein. Das eine hat ja mit dem anderen eigentlich nur bedingt etwas zu tun. Ob du jetzt 40 Stunden auf Basis "Stechkarte" oder auf Basis "Vertrauen" erbringt ist ja egal.

Ich für meinen Teil hätte Probleme mit der Formulierung. Natürlich kommt es jetzt darauf an, bei welchem Arbeitgeber man sich da anstellen lässt. In einem Büro mit geregelter Arbeitszeit eher unkritisch. Aber gerade mit der Formulierung "Sonn- und Feiertagsarbeit", naja...



Und natürlich abhängig vom Gehalt. Ab entsprechender Bezahlung musst du da eben durch. Als HiWi hätte ich da meine Probleme mit.
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Die Pauschalformulierung ist durchaus üblich, aber soweit ich weiss nicht ganz rechtens - da gibt es ja auch Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und höchstens Ausnahmen bei begründeten zeitlich begrenzten Sturm-und Drangphasen
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Soweit ich weiss kann der Arbeitgeber die entgeltliche Vergütung von Sonn- und Feiertagen ausschließen, nicht aber den daraus resultierenden Anspruch auf Freizeitausgleich.
 
Danke euch. Ich werde mich beim Arbeitgeber freundlich erkundigen, ob mit der obigen Formulierung auch der daraus resultierende Anspruch auf Freizeitausgleich ausgeschlossen wird.



Außerdem steht im Arbeitsvertrag nichts von einer Gleitzeitregelung. Danach hatte ich letzte Woche im VG vergessen zu fragen.
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Ich hab die Regelung so auch im Vertrag stehen. Wobei ich in den sauren Apfel gebissen habe - als Consultant bzw. Projektleiter war die Sprachregelung vor 4 Jahren normal und man verdient zumindest bei uns übertariflich. Wochenendarbeit hab ich aber keine. Mittlerweile ist es aber so, dass aus rechtlichen Gründen meines Wissens nach ein "Deckel" drin stehen muss, und wenn es 1000 Überstunden pro Monat sind - so dass du dir a) einen Stundenlohn ausrechnen kannst und
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weisst, worauf du dich im schlimmsten Fall einstellen musst.



Steht hier auch erläutert:

http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-sind-uberstunden-mit-dem-gehalt-abgegolten/http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-sind-uberstunden-mit-dem-gehalt-abgegolten/



Bislang wurde meine Arbeit dann aber auch in Form von Boni honoriert
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, kann mich also nicht beschweren. Wenn jemand einen gut bezahlten Job als IT-Consultant sucht (auch Absolventen) - PM an mich
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Ist es nicht so das man damit nur 10 Überstunden pro Monat automatisch abgelten kann? Der rest muss abfeierbar bzw. auszahlbar sein?!

Ich bin selbstständig von daher würde ich jede 40std Woche mit Kusshand nehmen
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