FCK-Fan nicht verurteilt, weil Fanfotos ihn entlasteten

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Einem Fan des 1. FC Kaiserslautern wurde im Nachgang des Auswärtsspiels bei Arminia Bielefeld am 27. April 2018 vorgeworfen, auf dem Weg zu Einlasskontrolle einen Ordner verletzt zu haben. Damals wurden etwa 80 Fans des FCK von der Polizei eingekesselt. Die Ultragruppen waren deshalb beim Auswärtsspiel in Bielefeld, bei dem der FCK endgültig in die 3. Liga abstieg, nicht im Stadio: Der später angezeigte FCK-Fan wurde von Polizisten aus dem Kessel gezogen, weil ihn mehrere Polizeibeamte als Täter identifiziert haben wollen.

Drei Polizisten sollen auf Nachfrage versichert haben, den Fan zu 100 Prozent identifizieren zu können. „Auch dafür, dass er gar keinen weißen Pullover trug, wie es beim Täter der Fall gewesen sein soll, sondern eine rote Trainingsjacke, hatten man eine Erklärung: Er habe diesen nach der Tat umgehend gegen eine rote Trainingsjacke eingetauscht.

Da eine Zeugin nicht erschien folgte ein zweiter Verhandlungstag, in dessen Rahmen RWH-Anwalt Motzenbäcker, mehrere Fotos vom Tattag vorlegte, welche ein anderer FCK-Fan bei Ankunft der Fangruppe anfertigte. Diese sorgten für Verwunderung im Gerichtssaal, zeigten sie doch eindeutig auf, dass der von den Polizeibeamten übereinstimmend vorgetragene Tathergang unmöglich so stattgefunden haben kann: Fabian befand sich vor, sowie unmittelbar nach der Tat in gut 20 Meter Entfernung zum Geschehen und trug auf allen Bildern seine rote Trainingsjacke. Der Staatsanwältin reichte es nun und sie plädierte umgehend auf Freispruch, welchem sich die Verteidigung und auch das Gericht anschlossen“.

Quelle: faszination-fankurve.de

So viel zum Thema „wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, brauch auch nichts zu befürchten“. Passt auf euch auf, gerade auswärts.
 
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