Soweit ich es weiß, ist der Eigentümer die Person, die im Brief eingetragen ist. Bei Kreditfinanzierung wird meistens dieser Brief bei der Bank/Kreditinstitut als Sicherheit hinterlegt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach, wird der Brief nach Beendigung des Finanzierungsvertrages an den Eigentümer übergeben. Kommt der Kreditnehmer der Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Kreditgeber den Wagen meines Wissens veräußern lassen, um an sein Geld zu kommen. In wieweit jetzt der Erlös des Autos aufgeteilt wird, weiß ich auch nicht.
Es könnte sein, das die Bank nur das Geld bekommt, die den Kredit incl. Mahnungsgebühren abdeckt, es könnte auch sein, das der Eigentümer leer ausgeht. Ich denk, das sollte im Kreditvertrag drin stehen.