Eigentümer PKW

Viktor

Active Member
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein PKW über einen Kreditvertrag finanziert wird?

Sofern der PKW noch abbezahlt wird (ca. 1/4 muss noch getilgt werden), wer gilt als Eigentümer? Die Bank?
 
Soweit ich es weiß, ist der Eigentümer die Person, die im Brief eingetragen ist. Bei Kreditfinanzierung wird meistens dieser Brief bei der Bank/Kreditinstitut als Sicherheit hinterlegt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach, wird der Brief nach Beendigung des Finanzierungsvertrages an den Eigentümer übergeben. Kommt der Kreditnehmer der Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Kreditgeber den Wagen meines Wissens veräußern lassen, um an sein Geld zu kommen. In wieweit jetzt der Erlös des Autos aufgeteilt wird, weiß ich auch nicht.

Es könnte sein, das die Bank nur das Geld bekommt, die den Kredit incl. Mahnungsgebühren abdeckt, es könnte auch sein, das der Eigentümer leer ausgeht. Ich denk, das sollte im Kreditvertrag drin stehen.
 
Soweit ich es weiß, ist der Eigentümer die Person, die im Brief eingetragen ist. Bei Kreditfinanzierung wird meistens dieser Brief bei der Bank/Kreditinstitut als Sicherheit hinterlegt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nach, wird der Brief nach Beendigung des Finanzierungsvertrages an den Eigentümer übergeben. Kommt der Kreditnehmer der Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Kreditgeber den Wagen meines Wissens veräußern lassen, um an sein Geld zu kommen. In wieweit jetzt der Erlös des Autos aufgeteilt wird, weiß ich auch nicht.
Es könnte sein, das die Bank nur das Geld bekommt, die den Kredit incl. Mahnungsgebühren abdeckt, es könnte auch sein, das der Eigentümer leer ausgeht. Ich denk, das sollte im Kreditvertrag drin stehen.


Danke. In dem Fall geht es mir wirklich um die Eigentümerfrage. Das Problem ist nämlich Folgendes: Nach meinem Studium habe ich für einen Übergangszeitraum AG II beantragen müssen und mich dabei als Eigentümer des PKWs ausgewiesen. Ich bin als Halter vermerkt und auch die Versicherung läuft auf mich. Die Kredittilgung läuft aber auf meinem Vater. Die Absprache zwischen mir und meinen Eltern war, das diese solange mein Studium läuft, das Auto abbezahlen. Nach Beendigung des Studiums zahle ich Ihnen das Geld durch das Auflösen meines Sparbriefes zurück.

So haben wir das dann auch gehandhabt. Als ich jetzt aber den AG II Antrag stellen musste und dies so geschildert habe, wollte man mir das nicht glauben und hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, das ich NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges bin (folglich auch nicht das Geld aus meinem aufgelösten Sparbuch an die Eltern zurückgezahlt haben kann), ausreichend Vermögen habe und folglich keinen Anspruch auf AG II habe...
 
Seltsam. Wir hatten einen ähnlichen Fall. Mein Auto war früher auf meinen Opa angemeldet, da er noch einen Versicherungsvertrag frei hatte. Als dieser zum Pflegefall wurde, und ins Altersheim musste, wäre mein Wagen als sein Eigentum gerechnet worden. Wir haben den dann noch schnell auf meinen Namen im Brief ändern lassen, da der eingetragene Namen maßgebend war. Beim Versicherungsschein hat es übrigens keinen interessiert, der lief erst auf meinen Namen, als er schon 3 Jahre verstorben war.
 
Also wie SECO schon gesagt hat, ist der Eigentümer derjenige, der im Brief steht, denke ich.



Bei mir ist das so, dass ich im Brief meines (finanzierten Autos) stehe, die Bank diesen Brief aber als Sicherung verwahrt.
 
Also wie SECO schon gesagt hat, ist der Eigentümer derjenige, der im Brief steht, denke ich.


Bei mir ist das so, dass ich im Brief meines (finanzierten Autos) stehe, die Bank diesen Brief aber als Sicherung verwahrt.


Nee, das ist leider definitiv nicht so. Daher auch der Zusatz unter C.4.c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
 
Nee, das ist leider definitiv nicht so. Daher auch der Zusatz unter C.4.c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."


Ja...

Aber das besagt doch eigentlich nur, dass ich nicht der Eigentümer deines Autos wäre, nur weil ich Besitzer des Briefes wäre.



Deswegen geht's ja auch darum, wer DRIN steht, nicht wer den Brief im Schrank hat.



In meinem Fall kann ich zwar das Auto nicht verkaufen, ohne dass es die Bank mitbekäme (weil ich ja den Brief bräuchte).



Umgekehrt darf die Bank mit meinem Auto aber gar nichts machen (vorausgesetzt ich zahle weiterhin), da es ja MEIN Auto ist, weil ich im Brief stehe.



Aber wie gesagt : Bin kein Experte, philosophier nur bißchen mit.
default_biggrin.png
 
Seh ich auch so vega. Der Brief sollte die Besitzurkunde eines Autos sein.

Viktor, wie sieht das eigendlich aus, als der Kreditvertrag gemacht wurde. Mußtest Du mit unterschreiben, da Du im Brief eingetragen bist?
 
So ist es.



Das ganze nennt sich Sicherungseigentum. Zur Sicherung der Kreditfinanzierung wandert das Eigentum am PKW an die Bank. Aus diesem Grund wird der Brief auch bei der Bank hinterlegt, weil du nämlich mit Brief in der Hand das Auto verkaufen könntest. Du als Kreditnehmer hast nur ein sog. "Anwartschaftsrecht", heißt: in dem Moment, wo jeder Cent bezahlt ist, geht das Eigentum automatisch auf dich über. Das schützt dich als Kreditnehmer dann davor, dass die Bank munter den Auto verscherbelt.
 
Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein PKW über einen Kreditvertrag finanziert wird?
Sofern der PKW noch abbezahlt wird (ca. 1/4 muss noch getilgt werden), wer gilt als Eigentümer? Die Bank?


Das kommt drauf an
default_icon_wink.gif




Was habt ihr denn mit der Bank vereinbart?



Die Bank kann, muss aber nicht Eigentümer sein. Die Bank ist nur dann Eigentümer, wenn dies entsprechend festgelegt ist

Die Eigentumsverhältnisse haben mit dem Brief nichts zu tun.

Der Brief wird nur als Sicherheit behalten, damit das Auto z.B. nicht verkauft werden kann.



Grundsätzlich gilt immer:

Eigentumserwerb durch Einigung und Übergabe

Eine Brief bedarf es daher dem Grunde nach nicht..
 
Oben