Blitzer-Fred

AndreasFCK

Well-Known Member
Hallo, eine Frage zur Geschwindigkeitsmessung/zum Blitzen. Ist es notwendig, daß der Fahrer auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, kommt dann kein Knöllchen? Warte nun seit 5 Wochen auf ein Knöllchen (außerhalb geschlossener Ortschaft ca. 15kmh zu schnell), als das Foto geschossen wurde war ich gerade mit dem FInger im Auge. Kommt da noch was?
 
vor 7 Minuten schrieb AndreasFCK:




Hallo, eine Frage zur Geschwindigkeitsmessung/zum Blitzen. Ist es notwendig, daß der Fahrer auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist bzw. wenn dies nicht der Fall ist, kommt dann kein Knöllchen? Warte nun seit 5 Wochen auf ein Knöllchen (außerhalb geschlossener Ortschaft ca. 15kmh zu schnell), als das Foto geschossen wurde war ich gerade mit dem FInger im Auge. Kommt da noch was?


 




Bei der Auswertung der "Blitzerfotos" kommt es vor, dass einige Bilder aussortiert werden (und somit auch kein Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet wird), weil der Fahrer nicht zu identifizieren ist und somit der Tatbeweis im Zweifel nicht zu führen ist. Möglicherweise hattest du einfach Glück. 




 
 
kommen die nicht sogar mit dem bild zum fahrzeughalter nach hause, um den täter zu ermitteln, wenn der halter nicht der fahrer war?


keine ahnung, ob die das auch bei solchen bildern machen oder das vergehen gleich in die tonne klobben.


wieviel warst du denn in etwa zu schnell?
 
In Extremfällen kommen die nach Hause und wollen das Bild vergleichen. Andere Familienangehörige müssen hierbei keine Aussage machen ob sie denjenigen erkennen oder nicht.
 
Selbstverständlich machen die auch Hausbesuche (oder gleichen mal die Bilder bei der Passbehörde ab). Aber erst dann, wenn überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde. Das scheint ja bei Andreas noch nicht der Fall zu sein.
 
War ca. 15 km/h zu schnell. Was ist wenn jemand z.B. ein Navi an der Scheibe hat, werden solche Sachen weiterverfolgt wenn das Gerät beim Blitzen vor dem Gesicht hat?
 
5 Wochen sind ja noch im Rahmen, kommt ja auch drauf an wer geblitzt hat, Privat oder Gemeinde oder Polizei, je nach dem variieren die Zeiten der Bearbeitung
 
Andreas, das kommt immer auf den individuellen Fall an. Ich will nicht ausschließen, dass Verfahren eingeleitet werden, bei denen der Fahrer nicht so gut zu erkennen ist. Andererseits kann es auch sein, dass zwar das Navi ein Teil des Gesichts verdeckt, aber der Tatbeweis trotzdem noch zu führen ist.




Und wie player schreibt, sind 5 Wochen unter Umständen immer noch im Rahmen.




Deine Chancen wachsen mit jedem Tag, an dem du keine nette Post im Briefkasten hast.




Andererseits sind 15 km/h außerorts kein Grund für schlaflose Nächte. Das reicht nur für ne Verwarnung ohne Punkte.
 
Ich hab irgendwo mal gelesen, dass wenn nach 3 Monaten nix da ist, kommt auch nix mehr.




habs gefunden:




Die Verjährungsfristen vom Bußgeld im Überblick




  • innerhalb von 3 Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten: Verjährung ist eingetreten

  • innerhalb von 3 Monaten einen Bußgeldbescheid erhalten: Verjährung beträgt jetzt sechs Monate
 




Mehr dazu erfahren sie im Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Folgendes besagt:



Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.


Ausnahme der Verjährungsfrist




Fahrer, die Alkohol am Steuer konsumieren, brauchen allerdings nicht auf die dreimonatige Verjährung vom Bußgeld hoffen. Hier sieht das StVG eine Ausnahme vor.



Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.


Der Beginn der Verjährung



Die Frist der Verfolgungsverjährung beginnt nach Ende der begangenen Ordnungswidrigkeit zu laufen, also normalerweise noch am selben Tag.




Die Verjährungsfrist vom Bußgeldbescheid tritt einen Tag vor dem Ablauf von drei Monaten ein. Wurde ein Autofahrer also beispielsweise am 3. Juni geblitzt, beginnt die Verjährungsfrist am selben Tag und die Verjährung der Geschwindigkeitsüberschreitung tritt am 2. September ein. Im Gegensatz zum Strafrecht ist es dabei unerheblich, ob die Strafzettelverjährung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.




 



 
 
Ach, schlaflose Nächte hab ich deswegen nicht, das sehe ich soweit entspannt. Ich frage mich eher ob ich künftig das Navi grundsätzlich an die Scheibe machen soll im Fall das ein unklares/unvollständiges Bild ggf. das Knöllchen spart. Ich habe einen durchaus vernünftigen Fahrstiel und beabsichtige nicht zu rasen, auf der anderen Seite fahre ich aber auch relative viele Kilometer, sodaß ein Blitzer zwangsläufig früher oder später auf der Strecke ist.
 
Klar, es gilt die 3-Monats-Frist. Aber im Normalfall wird die seltenst ausgeschöpft. 5 Wochen sind da schon lang.




Ich wollte Andreas nicht mit den 3 Monaten schocken. Wenn er schon nach 5 Wochen Panik hat, isser ja nach 3 Monaten komplett am Ende. 
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edit:




Auf den Kram mit dem Navi kannste verzichten. Der Winkel, in dem die Bilder geschossen werden, ist dafür ungünstig bzw. du müsstest das Navi schon so an die Scheibe pappen, dass du selbst kaum noch was siehst.
 
vor 1 Minute schrieb redskin:




Klar, es gilt die 3-Monats-Frist. Aber im Normalfall wird die seltenst ausgeschöpft. 5 Wochen sind da schon lang.




Ich wollte Andreas nicht mit den 3 Monaten schocken. Wenn er schon nach 5 Wochen Panik hat, isser ja nach 3 Monaten komplett am Ende. 
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Ach was, die Panik ist ganz weit weg. Der Post ist eher zur strategischen Ausrichtung für die Zukunft gedacht.
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vor 7 Minuten schrieb diablo:




Würde dir nur relativ wenig bringen wenn du von der Seite geblitzt wirst
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geblitz wird moistens von vorne rechts, das Navi ist üblicherweise mittig der Windschutzscheibe, von daher könnte es schon so sein das im Idealfall das Navi das Gesicht verdeckt?
 
Ein Freund von mir wurde von rechts durchs Beifahrer Fenster abgelichtet
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