Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Chemsi

Active Member
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)



Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden "Tickets" genannt) zu Veranstaltungen des 1. FC Kaiserslautern e.V. (im Folgenden "Club" genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ("ATGB") sowie der Stadionordnung des Clubs, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung

eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser

ATGB.



1. Ticketbestellung

Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Club zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch

zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird

das von diesem abgegebene Angebot von dem Club angenommen.



2. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Clubs.

Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte,

Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die

Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende

Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Club berechtigt, die

Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu

sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen

Fall ausdrücklich vorbehalten. Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen

können abweichende Bestimmungen getroffen werden.



3. Ticketauswahl

Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Club im Falle des

Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige

Mitteilung Tickets der nächst höheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen

und/oder die Ticketzahl zu limitieren.



4. Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn,

es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der von ihm

beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt

durch den Club.



5. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im

Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu

überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen

dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail

oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu

erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel

bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist

bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

6. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden

abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet.

Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz

obliegt der freien Entscheidung des Clubs im Einzelfall. Bei einer zeitlichen oder

örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum

Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch

nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung

des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Tickets

behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.

Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis

gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er

das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und

Versandgebühren zurückgezahlt.



7. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit

dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung

des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von

Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels

liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe

von Tickets einzuschränken.

Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem

Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt:

a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten

default_cool.png
Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club

gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern

c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als

den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern

d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch

von Fußballspielen ausgeschlossen wurden

e) Tickets an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben

f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club

zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn

oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality oder Reisepakets weiterzugeben

oder zu verwenden.

Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets

dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers

mitzuteilen.

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder

verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das

Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket - auch

elektronisch - zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den

Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von

dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500

Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon

unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese

Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen

sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder

strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.



8. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für

Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild

und/oder Ton, die vom Club oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der

Veranstaltung erstellt werden.

Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton,

Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für

private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien

(einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen

bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche

Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des

Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden.

Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen

ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle

Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wert, bedarf der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Clubs.

Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern,

Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist

untersagt.
 
9. Stadionordnung

Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen

zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Club

jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u. a. über das Internet eingesehen werden kann.

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des

Clubs, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal

und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden,

zu dulden.

Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen,

Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit

anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten.

Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten 'Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern

oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.

Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig

oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.

Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für

private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Club die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club

das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen

und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.



10. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:



1. FC Kaiserslautern e. V, Fritz-Walter Straße 1, 67663 Kaiserslautern

E-Mail: kartenservice@fck.de

Telefon 01805 3188 00

Fax 0631 3188 299



11. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm: seinen

gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Clubs ist außer im Falle vorsätzlichen Handeins auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.



12. DatenverarbeitunglDatenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankdaten etc. werden vom Club in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Club ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.



13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Clubs. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Clubs vereinbart.



14. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.



Kaiserslautern, 02. März 2008



1. FC Kaiserslautern e.V.

Der Vorstand

Stefan Kuntz Dr. Johannes Ohlinger

Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied



http://www.fck.de/content/tickets/info/BILDER_UND_PDF/ATGB_neu_090302 _3_.pdfhttp://www.fck.de/content/tickets/info/BILDER_UND_PDF/ATGB_neu_090302%20_3_.pdf
 
Nur zur Erinnerung.



Die Karten dürfen nur zum Originalpreis weitergegeben werden.



Wer das nicht tut, verstößt gegen die AGBs des FCK.



Verstöße dagegen werden nicht geduldet.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben