Alles zum NSU-Gerichtsverfahren

Jonny

Well-Known Member
Drei Wochen vor Beginn des Mammutverfahrens um die rechte Terrorzelle NSU steht das Oberlandesgericht München erneut in der Kritik. Vertreter türkischer Medien bekommen keinen festen Sitz im Saal.



http://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-prozess--kein-platz-fuer-tuerken,1477338,22219190.htmlhttp://www.fr-online.de/neonazi-terror/nsu-prozess--kein-platz-fuer-tuerken,1477338,22219190.html





Und zur NSU:



Unterstützerliste mit 129 Namen Noch mehr V-Leute im NSU-Umfeld?



http://www.stuttgarter-zeitung.de/i...eld.ae58aaf0-a7ff-46f8-a22d-b966b7a1bfc3.htmlhttp://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.unterstuetzerliste-mit-129-namen-noch-mehr-v-leute-im-nsu-umfeld.ae58aaf0-a7ff-46f8-a22d-b966b7a1bfc3.html



Jeder 10te ein V-Mann (so stands in der FR, finde den Artikel online leider nicht).

Ich frag mich echt, was in Deutschland los ist. Auf dem rechten Auge blind!
 
Halte die Lösung für äusserst ungeschickt - denke man hätte hier schon vorher klar machen müssen das soviel % der Bestuhlung an ausländische oder türkische Medien gehen muss - sprich 15 von 50 Stühlen hätte mal für diesen Personenkreis frei lassen müssen.



Auf der anderen Seite hat sich das Gericht an die normale Vorgehensweise gehalten was nun leider im Ausland für Missstimmung sorgt.



Wie gesagt man hätte hier im Vorfeld etwas tatkischer agieren können.
 
Halte die Lösung für äusserst ungeschickt - denke man hätte hier schon vorher klar machen müssen das soviel % der Bestuhlung an ausländische oder türkische Medien gehen muss - sprich 15 von 50 Stühlen hätte mal für diesen Personenkreis frei lassen müssen.


Auf der anderen Seite hat sich das Gericht an die normale Vorgehensweise gehalten was nun leider im Ausland für Missstimmung sorgt.



Wie gesagt man hätte hier im Vorfeld etwas tatkischer agieren können.


Vor allem das die vorzeitige Reservierung für ausländische Reporter auch rechtsmäßig ist. War vorhin in der Tagesschau das Beispiel Kachelmann, da wurde schweizer Reportern Pläte garantiert.
 
Ich kann Euch sagen was in Deutschland los ist, war schon immer und wird auch immer so bleiben: Im Rücken kann man alles machen, im Rücken wird man nicht erkannt!



Von Feingefühl kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Wie von einem User schon erwähnt, hätte man wissen müssen, dass dieses Verfahren von ausländischen Medien gezielt verfolgt wird. Gerade auch, dass mit gleich 8 türkischen Opfern.



Ich habe bisher schon mehrfach von ausländischen Kumpels (mache da überhaupt keinen Unterschied) gehört, dass "die Deutschen denken: Mit den Ausländern, speziell Türken und Arabern, kann man alles machen" so der Wortlaut.



Es ist einfach respektlos!
 
Ich kann Euch sagen was in Deutschland los ist, war schon immer und wird auch immer so bleiben: Im Rücken kann man alles machen, im Rücken wird man nicht erkannt!
Von Feingefühl kann hier überhaupt nicht die Rede sein. Wie von einem User schon erwähnt, hätte man wissen müssen, dass dieses Verfahren von ausländischen Medien gezielt verfolgt wird. Gerade auch, dass mit gleich 8 türkischen Opfern.

Ich habe bisher schon mehrfach von ausländischen Kumpels (mache da überhaupt keinen Unterschied) gehört, dass "die Deutschen denken: Mit den Ausländern, speziell Türken und Arabern, kann man alles machen" so der Wortlaut.

Es ist einfach respektlos!


Man muss den vorliegenden Fall zweigeteilt betrachten (auch wenn's schwerfällt bei allen wirklich verständlichen Emotionen):



Einerseits:

Das Vorgehen des Gerichts im Vorfeld der Verhandlung also die Organisation der Räumlichkeiten, der Vergabeplätze etc. ist in der Tat gekennzeichnet von einer ganz krassen Fehleinschätzung der Lage. Den Richtern mangelt es offenbar wirklich an sozialer Intelligenz und Feingefühl im Hinblick auf die Dimensionen des Verfahrens, das Interesse im Ausland und v.a. im Hinblick auf die Gefühle der Angehörigen der Opfer.

Die deutschen Behörden haben sich bei der Aufklärung der Morde handwerklich derbstens schlecht angestellt. Schon diese Tatsache ist für die Angehörigen der Opfer entsetzlich und für den Ruf Deutschlands im Ausland eine Schande. Dass daraus wiederum ein riesiges Interesse an dem Prozess existiert und das Echo gewaltig sein wird, erkennt eigentlich vorher jeder normale Mensch, also hätte das auch das Gericht erkennen müssen.

Es gab in der Vergangenheit schon Fälle, in denen in größere Räume ausgewichen wurde (Im Lebach-Prozess z.B.). Eine solche Lösung wäre sicher auch hier möglich gewesen. Das ist hier nicht erfolgt und somit ein riesiger Fehler des Gerichts und der Ärger darüber verständlich (da gibts auch keine 2 Meinungen).



Andererseits:

Jetzt, wo es soweit ist und das Verfahren beginnt, muss man die Haltung des Gerichts bei allen verständlichen Emotionen versuchen, auch aus rechtlicher Sicht zu betrachten:

Das Gericht muss aufgrund der Wichtigkeit des Verfahrens um jeden Preis einen hieb- und stichfesten Verfahrensgang sicherstellen, bei dem keine formalen Fehler passieren, die das Verfahren im Nachgang angreifbar machen.

Die Verteidigung wird jeden sich bietenden Form- und Verfahrensfehler, der auch nur im entferntesten nach StPO-Verstoß riecht, nutzen, um in Revision zu gehen. Wenn dann durch einen Formfehler im Verfahren - und der wäre im Fall von z.B. Videoübertragung in einen anderen Saal, kurzfristige Änderung von Akkreditierungen etc. möglicherweise gegeben, der ganze Prozess neu aufgerollt werden muss, wäre das ein riesiger Skandal, der unter Umständen NOCH größeren Schaden anrichtet, als der jetzige Ärger.



Das ist von außen natürlich schwer zu verstehen und rein menschlich gesehen sind die Emotionen und die Verärgerung natürlich nachvollziehbar. NOCH ärgerlicher wäre allerdings, wenn der Prozess wiederholt werden müsste.
 
Da bin ich ganz bei dir Helmut, inzwischen ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Rechtlich wäre es laut Tagesschau aber möglich gewesen, dass von vornherein eine bestimmte Anzahl Plätze für ausländische Medien reserviert wird. Dies hatte das Gericht in dem Kachelmann-Prozess gemacht, da Kachelmann ja Schweizer ist, und hat von Anfang 10 Plätze nur für Schweizer reserviert.



Bei den Münchnern Richtern hat der Horizont dann wohl hinter der freistaatlichen Grenze geendet.
 
Bei den Münchnern Richtern hat der Horizont dann wohl hinter der freistaatlichen Grenze geendet.


So isses. Eine Dummheit, die bei den Angehörigen der Opfer Wut, in der türkischen Öffentlichkeit verständlichen Ärger und in Deutschland Fremdschämen auslöst.

Aus emotionaler Sich absolut verständlich. Aber rein rechtlich gesehen ist es im Verfahrensgang jetzt leider zu spät, um daran was zu ändern. Es sei denn, man will sich noch größeren Ärger einhandeln.
 
Stellt sich die Frage ob es wirklich Dummheit oder doch pure Absicht war/ist?!
Alles unter den Tisch ...


Nö. Absicht war das sicherlich nicht. Und unter den Tisch soll ja auch nichts gekehrt werden. Das Verfahren wird rechtlich ordnungsgemäß über die Bühne gehen, da braucht man sich keine Sorgen machen. Auch wenn vielleicht ein anderer Eindruck durch die Ermittlungspannen entstanden ist: Wir haben einen Rechtstaat und eine unabhängige Justiz und die Mehrzahl der Menschen, die bei ihm beschäftigt sind, arbeitet auch ordentlich. Da wird sicherlich nichts unter den Tisch gekehrt werden.



Dass diese Menschen im Oberlandesgericht versuchen, rechtlich alles korrekt zu machen, schützt sie aber leider nicht vor fehlender sozialer Intelligenz und fehlender Empathie. So bleibt bei aller rechtlichen Korrektheit eben ein sehr schaler Beigeschmack übrig. Leider.
 
Andererseits:
Jetzt, wo es soweit ist und das Verfahren beginnt, muss man die Haltung des Gerichts bei allen verständlichen Emotionen versuchen, auch aus rechtlicher Sicht zu betrachten:

Das Gericht muss aufgrund der Wichtigkeit des Verfahrens um jeden Preis einen hieb- und stichfesten Verfahrensgang sicherstellen, bei dem keine formalen Fehler passieren, die das Verfahren im Nachgang angreifbar machen.

Die Verteidigung wird jeden sich bietenden Form- und Verfahrensfehler, der auch nur im entferntesten nach StPO-Verstoß riecht, nutzen, um in Revision zu gehen. Wenn dann durch einen Formfehler im Verfahren - und der wäre im Fall von z.B. Videoübertragung in einen anderen Saal, kurzfristige Änderung von Akkreditierungen etc. möglicherweise gegeben, der ganze Prozess neu aufgerollt werden muss, wäre das ein riesiger Skandal, der unter Umständen NOCH größeren Schaden anrichtet, als der jetzige Ärger.



Das ist von außen natürlich schwer zu verstehen und rein menschlich gesehen sind die Emotionen und die Verärgerung natürlich nachvollziehbar. NOCH ärgerlicher wäre allerdings, wenn der Prozess wiederholt werden müsste.


Möglicherweise? Ist das Auslegungssache, wann es einen Formfehler gibt oder gibt es dafür klare Regeln?



@ Onkel: Wenn das alles rechtens ist, dann muss man sich doch fragen, ob unser Recht (in diesem kleinen Teil zumindest) so freiheitlich-demokratisch ist, wie wir alle denken. Es kann doch nicht sein, dass das Recht sowas herbeiführt und dann alle sich hinter dem Recht verstecken können und sagen dürfen: "Das sind aber die rechtlichen Verfahrensweisen (keine Videoübertragung erlaubt)." "Das könnte uns als Formfehler ausgelegt werden." etc. pp.
 
Jein. Es gibt Regelungen darüber, wann die Öffentlichkeit einer Verhandlung gewahrt ist. Wenn die Öffentlichkeit nicht gewährleistet ist, ist das ein absoluter Revisionsgrund, sprich: das Urteil wird bei entsprechendem Vortrag aufgehoben werden. Allerdings ist gerade das Thema Zulassung von Journalisten, Begrenzung von Kapazitäten, Videoübertragung in einen anderen Saal etc. ein dermaßen strittiges Thema, dass man da keine fixe Aussage treffen kann. Ist auch durch die höchsten Gerichte alles noch nicht abschließend entschieden, so dass es hier durchaus bei einem "möglicherweise" bleiben kann.
 
Möglicherweise? Ist das Auslegungssache, wann es einen Formfehler gibt oder gibt es dafür klare Regeln?


Ich kenne die StPO nicht auswendig, da müsstest du unsere saarländische zukünftige Richterin nach dem exakten Wortlaut der Vorschriften fragen
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.



Tatsache ist jedoch, dass es ganz genaue verfahrensrechtliche Vorschriften gibt, z.B. über die Regelung des Zutritts der Öffentlichkeit. Das schließt z.B. Fernsehübertragungen in andere Räume aus (ist in Deutschland generell nicht erlaubt).



Wenn das Gericht einen dahingehenden Formfehler begeht und gegen diese Vorschriften verstößt, kann die Verteidigung Revision einlegen und Verfahrensfehler geltend machen. (Zur Unterscheidung: Eine Revision macht formale Verfahrensfehler geltend, eine Berufung beanstandet inhaltliche, materiellrechtliche Fehler).

Würde die Verteidigung Revision einlegen und von der nächsthöheren Instanz - das wäre im vorliegenden Fall beim OLG der BGH in Karlsruhe - z.B. ein solcher formaler Verfahrensfehler festgestellt, müsste der ganze Prozess wiederholt werden, da der Angeklagte das Recht auf ein formalrechtlich korrektes und faires Verfahren hat.



Das Ganze ist also ein zweischneidiges Schwert. Da muss man sehr aufpassen, als Gericht nichts falsch zu machen.



AH! - Edith sagt siehe oben
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Jein. Es gibt Regelungen darüber, wann die Öffentlichkeit einer Verhandlung gewahrt ist. Wenn die Öffentlichkeit nicht gewährleistet ist, ist das ein absoluter Revisionsgrund, sprich: das Urteil wird bei entsprechendem Vortrag aufgehoben werden. Allerdings ist gerade das Thema Zulassung von Journalisten, Begrenzung von Kapazitäten, Videoübertragung in einen anderen Saal etc. ein dermaßen strittiges Thema, dass man da keine fixe Aussage treffen kann. Ist auch durch die höchsten Gerichte alles noch nicht abschließend entschieden, so dass es hier durchaus bei einem "möglicherweise" bleiben kann.


Danke. Ich hab damit gerechnet :/



Okay, diese Situation (zu wenig Journalisten-Plätze für so einen Mammut-Prozess) war so wohl nicht allzu absehbar und offensichtlich. Aber wir regeln in Deutschland doch sonst alles.
 
Danke. Ich hab damit gerechnet :/


Okay, diese Situation (zu wenig Journalisten-Plätze für so einen Mammut-Prozess) war so wohl nicht allzu absehbar und offensichtlich. Aber wir regeln in Deutschland doch sonst alles.


Nobody is perfect
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(dann häng ich mein edit von oben hier unten noch mal dran: )



@ Onkel: Wenn das alles rechtens ist, dann muss man sich doch fragen, ob unser Recht (in diesem kleinen Teil zumindest) so freiheitlich-demokratisch ist, wie wir alle denken. Es kann doch nicht sein, dass das Recht sowas herbeiführt und dann alle sich hinter dem Recht verstecken können und sagen dürfen: "Das sind aber die rechtlichen Verfahrensweisen (keine Videoübertragung erlaubt)." "Das könnte uns als Formfehler ausgelegt werden." etc. pp.
 
(dann häng ich mein edit von oben hier unten noch mal dran: )
@ Onkel: Wenn das alles rechtens ist, dann muss man sich doch fragen, ob unser Recht (in diesem kleinen Teil zumindest) so freiheitlich-demokratisch ist, wie wir alle denken. Es kann doch nicht sein, dass das Recht sowas herbeiführt und dann alle sich hinter dem Recht verstecken können und sagen dürfen: "Das sind aber die rechtlichen Verfahrensweisen (keine Videoübertragung erlaubt)." "Das könnte uns als Formfehler ausgelegt werden." etc. pp.


Das ist ne zweischneidige Sache.

Einerseits hat die Öffentlichkeit außer in bestimmten Ausnahmen grundsätzlich immer Zugang zu den Gerichtsverfahren. Du kannst jeden Tag in das dir nächstliegende Gericht gehen, dich in einen Gerichtssaal setzen und den Verhandlungen zuschauen. Das macht nur kaum jemand, weil der übergoße Anteil der Verhandlungen unspektakulär und für den Zuschauer eher langweilig anmutet. Aber erlaubt ist es.

Die Öffentlichkeit kann in Strafverfahren gemäß der StPO - unter bestimmten Bedingungen - auf Antrag ausgeschlossen werden. Das wird z.B. bei Verhandlungen zu Sexualverbrechen oft gemacht, um Opfer und Angehörige zu schützen. Das hier im konkreten Fall vorliegende Problem gibt es ja in 99,8 % der Fälle gar nicht. Ein vergleichsweise so großes öffentliches Interesse besteht ja sonst so gut wie nie.



Andererseits hätte eine Fernsehübertragung auch möglicherweise ungeahnte Auswirkungen. Die Übertragung von Verfahren im Fernsehen wird bei uns bisher wohl vor allem deswegen verneint, weil man zum Einen eine "Vorführung" des Angeklagten verhindern und auch ein unverfälschtes und unbeeinflusstes Verfahren gewährleisten will. Und zum anderen weil ja Straftätern auch keine Möglichkeit gegeben werden soll, das Verfahren als Bühne zu benutzen, um sich im Fernsehen zu produzieren.



Das - wie du es nennst - "sich verstecken" hinter rechtlichen Verfahrensweisen hat ganz stark was mit dem Rechtsstaatsprinzip zu tun. Der Rechtsstaat hat dafür zu sorgen, dass für alle Beteiligten ein ordnungsgemäßes Verfahren sichergestellt wird, dessen formaler Verlauf nicht angreifbar ist. Nur so besteht für alle Beteiligten und im Gesamtzusammenhang für alle Bürger Rechtssicherheit und nur dann ist er ein Rechtsstaat.
 
Dass diese Menschen im Oberlandesgericht versuchen, rechtlich alles korrekt zu machen, schützt sie aber leider nicht vor fehlender sozialer Intelligenz und fehlender Empathie. So bleibt bei aller rechtlichen Korrektheit eben ein sehr schaler Beigeschmack übrig. Leider.


Naja, die können sich jetzt aber nicht vor "fehlender sozialer Intelligenz und fehlender Empathie" verstecken. Dienehmen das so in Kauf.



Das mit dem Rechtsstaat, naja ...
 
Naja, die können sich jetzt aber nicht vor "fehlender sozialer Intelligenz und fehlender Empathie" verstecken. Dienehmen das so in Kauf.
Das mit dem Rechtsstaat, naja ...


Nix naja
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Ich verstehe, dass das emotional in dieser speziellen Situation sehr schwer nachzuvollziehen ist! Aber sieh das mal so: Der Rechtstaat muss ja für ALLE Rechtssicherheit schaffen. Auch z.B. für den theoretischen Fall, dass du oder ich z.B. mal als Angeklagter vor Gericht kommen. Die Verfahrensregeln müssen also hieb- und stichfest und für alle sein und in allen Fällen Gültigkeit besitzen. Alles andere wäre ja Willkür. Das führt in Einzelfällen manchmal zu schwer nachvollziehbaren Situationen.



Im Vorliegenden Fall "versteckt" sich das Gericht ja nicht hinter fehlender Empathie, sondern sie argumentieren mit der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, die geschützt sein muss - im Interesse aller.

In der Hauptsache ist es hier ein Problem des Zeitpunkts:

VORHER hätte man die Möglichkeit gehabt, z.B. das mit den Räumlichkeiten oder der Presse anders zu regeln. Sobald aber der Prozess läuft, führen alle formalen Verfahrensfehler zu siehe oben. Und das soll bei der Brisanz des Verfahrens um jeden Preis vermieden werden.
 
Andererseits hätte eine Fernsehübertragung auch möglicherweise ungeahnte Auswirkungen. Die Übertragung von Verfahren im Fernsehen wird bei uns bisher wohl vor allem deswegen verneint, weil man zum Einen eine "Vorführung" des Angeklagten verhindern und auch ein unverfälschtes und unbeeinflusstes Verfahren gewährleisten will. Und zum anderen weil ja Straftätern auch keine Möglichkeit gegeben werden soll, das Verfahren als Bühne zu benutzen, um sich im Fernsehen zu produzieren.


Ich meinte mit Videoübertragung die Übertragung in einen anderen Saal für weitere Journalisten.




Das - wie du es nennst - "sich verstecken" hinter rechtlichen Verfahrensweisen hat ganz stark was mit dem Rechtsstaatsprinzip zu tun. Der Rechtsstaat hat dafür zu sorgen, dass für alle Beteiligten ein ordnungsgemäßes Verfahren sichergestellt wird, dessen formaler Verlauf nicht angreifbar ist. Nur so besteht für alle Beteiligten und im Gesamtzusammenhang für alle Bürger Rechtssicherheit und nur dann ist er ein Rechtsstaat.


Okay, vllt fehlt mir hier das richtige Vokabular. Ich will gar nicht den Rechtsstaat anzweifeln. Deswegen schrieb ich ja "unser Recht in kleinen Teilen". Ich zweifel an, ob konkrete Vorschriften und Verfahrensweisen unsere Grundwerte widerspiegeln. Ich zweifel nicht an, dass sie gleiche und gerechte Gerichtsverfahren ermöglichen.



Wenn aber Vorschriften und Verfahrensweisen dazu führen, dass bspw. türkische Medienvetreter ausgeschlossen werden können, dann frag ich mich, ob die Menschen, die für diese Vorschriften und Verfahrensweisen verantwortlich sind bzw. sie ja auch ändern könnten (zumindest für die Zukunft) nicht doch irgendwie auf dem rechten Auge kurzsichtig sind (entschuldigt die Wiederholung dieses Spruchs. Ich will da keine bösen Absichten unterstellen, aber unterschwellige Sympathien, latentes rechtes Denken, könnten da schon ursächlich sein).



Mir ist das (von diesen Leuten - ausschließlich nehm ich dich und Saarbetzi da raus) zu einfach zu sagen, dass die Vorschriften für die jetzige Situation verantwortlich sind. Das ist mir 1. zu billig, da die Vorschriften für den Menschen da sind und nicht andersrum. (siehe oben: zur zumindest zukünftigen Veränderbarkeit). Und 2. ist es mir viel zu unempathisch. Und als Ursache dieser kalten Reaktion seh ich nicht fehlende Intelligenz, sondern halt Nähe zu rechten Gedanken (vor allem auch, da bspw die Hürryet am erst-möglichen Tag einen Antrag zur Akkreditierung gestellt hat).
 
ALso ich finde das objektiv gesehen von Gericht richtig, ich meine, wenn die türkische Presse so sehr an diesem Prozess interessiert ist, dann sollten sie auch wissen, wann und wie sie sich für Plätze im Gerichtssaal anzumelden haben. Das betrifft ja nun auch jede Presse aus allen Ländern der Welt, wenn sie dabei sein wollen müssen sie eben die Regel beachten und befolgen.



Zu den V-Männern ich glaub die Darstellung wird denen nicht gerecht, man weiß ja nun aus Reportagen, Berichten usw., dass bei radikalen Gruppen eben auch viel heisse Luft kommt und die V-Leute müssen ja nun auch Berichte abliefern aber Erfolg kommt eben nicht wenn man weiß da hat sich wer ne illegale Knarre besorgt und prahlt er legt wen um, denn da sagt unser Rechtssystem, illegale Knarre= Strafe aber Ansage wen zu töten ohne das der Person bis dahin was passiert ist= keine Handhabe.

Man kennt das ja, wenn die Polizei gerufen wird weil man belästigt wird, dann kommt der Spruch, solange nichts passiert ist können wir nicht eingreifen, das wird wohl für jeden Bürger gelten. Ich kann mir gut vorstellen, das Menschen die sowas grausames planen und ausführen eben ruhig sind und das nicht im Vorfeld ausposaunen bzw gar nicht zugeben.



Ich glaube jedenfalls nicht, dass diese Morde wirklich verhindert hätten können weil diese 3 so kaputt in ihre Denke waren/sind, dass sie unvorhersehbare Dinge mach(t)en.



Vielleicht klingt das kalt aber ich hab versucht so objektiv zu schreiben, wie es geht.
 
Das mit dem Rechtsstaat, naja ...


Hopp jetzt!

Das ist so platt und verallgemeinernd wie falsch!



Wenn es bei uns noch irgendetwas gibt, was zu annähernd 100% gut funktioniert, dann ist es der Rechtsstaat.



Dass die Vorgehensweise bei der Akkreditierung mehr als dilettantisch abgelaufen ist, liegt auf der Hand. Aber der Onkel und Saarbetzi haben es sehr gut dargelegt, dass daran jetzt nicht mehr einfach gerüttelt werden kann bzw. sollte.



Und wer bei dieser Vorgehensweise Absicht unterstellt, soll mir doch mal erklären, wo die Vorteile liegen. Zumindest sehe ich bei dem jetzigen Erhebnis nur Nachteile (im Sinne der öffentlichen Betrachtungsweise, insbesondere in der türkischen Öffentlichkeit.
 
Das Verfahren wird ohne Zweifel rechtens über die Bühne laufen.



Die Vergabe der Plätze war gewollt und auch nach den Richtlinien des Gerichts, aber dies nur weil andere Alphatiere es so wollten. Am Ende endet alles in dieser Provokation.



Es hieß auch erst, dass keiner von der NSU wusste. Dann krochen die Ratten aber aus Ihren Löchern und auf einmal wusste jeder von der Spritztour.
 
Das Verfahren wird ohne Zweifel rechtens über die Bühne laufen.
Die Vergabe der Plätze war gewollt und auch nach den Richtlinien des Gerichts, aber dies nur weil andere Alphatiere es so wollten
. Am Ende endet alles in dieser Provokation.

Es hieß auch erst, dass keiner von der NSU wusste. Dann krochen die Ratten aber aus Ihren Löchern und auf einmal wusste jeder von der Spritztour.


Über das handwerkliche Versagen der deutschen Behörden bei der Aufklärung dieser schlimmen Mordserie brauchen wir ja nicht diskutieren. Und auch das Verhalten des Gerichts bei der Vergabe der Pressplätze ist mehr als ungeschickt.



Trotzdem besteht - bei allem verständlichen Ärger und bei aller Wut über die Ereignisse - ein Unterschied zwischen menschlichem Versagen und Verschwörungstheorien, die unterstellen dass diese Mordserie vielleicht gar vom deutschen Staat und seinen Organen protegiert worden sei und dass die Türkei hier mit Absicht provoziert werden soll.



Man kann den Eindruck haben, dass du in deinem Statement solche Zusammenhänge unterstellst. Falls dieser Eindruck richtig ist, finde ich dass so nicht hinnehmbar. Wir leben in Deutschland weder in einem Unrechtsstaat oder einer Bananenrepublik, noch werden systematisch rechtsradikale Mordserien durch unsere Behörden willentlich gedeckt. Das unterschwellig unterstellen zu wollen, geht entschieden zu weit.



Man sollte bei allem Verständnis und Respekt seine Emotionen etwas besser im Zaum halten!
 
Trotzdem besteht - bei allem verständlichen Ärger und bei aller Wut über die Ereignisse - ein Unterschied zwischen menschlichem Versagen und Verschwörungstheorien, die unterstellen dass diese Mordserie vielleicht gar vom deutschen Staat und seinen Organen protegiert worden sei und dass die Türkei hier mit Absicht provoziert werden soll.


Es ist zum Einen Ferkelstecherei und zum Anderen wird jetzt versucht, auch mit der Vergabe der begehrten Presseplätze, das Echo auf den Rechtsstaat Deutschland so gering wie möglich zu halten. Die Eintrittskarten waren wohl so schnell verkauft, so schnell konnte keiner gucken. Sogar noch schneller wie wenn im Europapokal eine deutsche gegen eine türkische Fußballmannschaft auf deutschem Boden aufeinandertrifft.




Wir leben in Deutschland weder in einem Unrechtsstaat oder einer Bananenrepublik, noch werden systematisch rechtsradikale Mordserien durch unsere Behörden willentlich gedeckt ...


Man sollte bei allem Verständnis und Respekt seine Emotionen etwas besser im Zaum halten!


Warum fühlst du dich jetzt angegriffen? Es ist meine Sicht auf das Geschehene und dieses Verfahren. Wir leben in Deutschland, im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, wo lieber alles unter den Teppich gekehrt wird als das ein Medienecho aufkommt, wo man sich für das Geschehene obendrein noch entschuldigen muss. Am Besten gleich alles im Keime ersticken lassen.



Zur Info: Ich schreibe, rede und denke nicht emotional.
 
Es ist zum Einen Ferkelstecherei und zum Anderen wird jetzt versucht, auch mit der Vergabe der begehrten Presseplätze, das Echo auf den Rechtsstaat Deutschland so gering wie möglich zu halten. Die Eintrittskarten waren wohl so schnell verkauft, so schnell konnte keiner gucken. Sogar noch schneller wie wenn im Europapokal eine deutsche gegen eine türkische Fußballmannschaft auf deutschem Boden aufeinandertrifft.


Das geht in der Tat so schnell - beim Pascal-Prozess im Saarland waren die Presseplätze binnen zwei Stunden alle belegt. Jedes anständige Presseunternehmen hockt in solchen Moment dem Pressesprecher des jeweiligen Gerichts fast aufm Schoß, um ja schnell genug eine Akreditierung zu bekommen.



Aber hey, dir kann man wohl mit jedem Argument kommen ...
 
Das geht in der Tat so schnell - beim Pascal-Prozess im Saarland waren die Presseplätze binnen zwei Stunden alle belegt. Jedes anständige Presseunternehmen hockt in solchen Moment dem Pressesprecher des jeweiligen Gerichts fast aufm Schoß, um ja schnell genug eine Akreditierung zu bekommen.


Aber hey, dir kann man wohl mit jedem Argument kommen ...


Mir auch *winke* Hab leider keine Antwort auf meinen letzten Beitrag (Nr. 19 in diesem Thread) bekommen.



Zusätzlich dazu noch:

Wer kann denn beweisen, dass die türkischen Zeitungen wirklich zu spät wären? Hier steht doch Aussage gegen Aussage. Das Gericht behauptet sie kamen zu spät und bspw die Hürriyet behauptet, sie habe sich am ersten Tag beworben und sich schon Tage vorher ständig beim Gericht gemeldet. Also genau das gemacht, was du ihnen vorwirfst nicht gemacht zu haben.
 
Zusätzlich dazu noch:

Wer kann denn beweisen, dass die türkischen Zeitungen wirklich zu spät wären? Hier steht doch Aussage gegen Aussage. Das Gericht behauptet sie kamen zu spät und bspw die Hürriyet behauptet, sie habe sich am ersten Tag beworben und sich schon Tage vorher ständig beim Gericht gemeldet. Also genau das gemacht, was du ihnen vorwirfst nicht gemacht zu haben.


Ich kann da bisher keinen Widerspruch erkennen. Wo wir oben schon bei den Beispiel mit den Tickets waren. Verkauf für Lautern gegen Bayern und du willst Karten. Diese gibt es ab 10 Uhr am Donnerstag. Dann nützt es dir nichts wenn du Montags davor Kontakt mit dem Verein aufnimmst. Genauso gut kann es passieren, dass du Donnerstag um 10 nicht kannst und erst um 16 Uhr die Karten kaufen willst. Zu spät, ausverkauft.

Du kannst dann sagen, dass du im Vorfeld bereits Kontakt aufgenommen hast und dass du am gleichen Tag versucht hast die Karten zu kaufen. Der Verein kann hingegen darauf verweisen, dass alles normal verlaufen ist. Wer hat Recht? Beide! Trotzdem ist alles so abgelaufen, wie es ablaufen sollte.



Damit möchte ich übrigens keine Stellung dazu nehmen, ob alles normal/gut abgelaufen ist. Ich wollte nur den scheinbaren Widerspruch auflösen.
 
Verhält sich so, wie's der Weber beschrieben hat, jonny. Reines Prioritätaprinzip: wer ab der Stichminute als erster anruft, kriegt den ersten Platz, und so weiter.



Ändert natürlich nichts daran, dass das in bescheuertem Maße unsensibel war und die Pressesprecher überhaupt nicht mitgedacht haben. Aber das ist etwas ganz anderes, als ihnen Absicht zu unterstellen. Die gesetzliche Regelung, die Grundlage dafür ist, sorgt übrigens grds. am ehesten für Gleichheit, weil dann nicht große Presseunternehmen oder die einer bestimmten Couleur bevorzugt werden können. Man hat dabei halt nie daran gedacht, dass mal ein Fall eintreten könnte, in denen die Anwesenheit bestimmter Presseorgane gewollt ist.
 
Fakt ist doch, das türkische Staatsbürger ermordet worden sind also keine deutschen Staatsangehörige.



Da muss man so viel Verstand und Feingefühl mitbringen und dem Bremer Radio o. ä. absagen oder gleich für türkische Vertreter ein Kontingent reservieren.
 
Fakt ist doch, das türkische Staatsbürger ermordet worden sind also keine deutschen Staatsangehörige.


Da muss man so viel Verstand und Feingefühl mitbringen und dem Bremer Radio o. ä. absagen oder gleich für türkische Vertreter ein Kontingent reservieren.


Ich gebe dir Recht, dass man es so wie bei Kachelmann hätte machen sollen. Eine bestimmte Anzahl an Sitzplätzen für türkische Vertreter reservieren. Schon hätte man das Problem nicht. Allerdings finde ich es zweifelhaft, dass du Bremer Radio gegen andere Medien abwägst. Wonach soll bemessen werden? Reichweite? Zählen Printmedien mehr als Radio? Wo ziehst du da die Grenzen?



In gewisser Weise sehe ich es aktuell positiv, dass dieser "Skandal" zustande gekommen ist. Die Aufmerksamkeit bezüglich der Verhandlung ist dadurch noch größer geworden. Um ehrlich zu sein hatte ich das Interesse an der Verhandlung verloren. Man hat einfach schon zu viel gehört/gesehen/gelesen über den Fall Mundlos. Vermutlich geht es noch mehr Leuten so wie mir, die jetzt wieder eher hinschauen.



Sollte es daher das Ziel des Gerichts gewesen sein, dass man ja die türkischen Medien aussperrt (Was ich nicht glaube/hoffe), dann ging dieser Schuss nach hinten los. Gerade in der Türkei dürfte die Kritik an dem Gericht noch schneller aufkommmen wenn Fehler gemacht werden sollten.



Positiv möchte ich übrigens mal viele deutsche Medien nennen. Ich fand es klasse, dass einige auf ihren Platz verzichten wollten oder diese zumindest teilen wollten.
 
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