Alb-Teufel
Well-Known Member
Über 90% reicht nicht, dafür ist das Risiko zu groß. Sollten schon über 99,9% sein und andernfalls gibt's halt keinen oder noch stärker eingeschränkten legalen waffenbesitz
Nun, das sind ja Zahlen wie in der DDR.Über 90% reicht nicht, dafür ist das Risiko zu groß. Sollten schon über 99,9% sein und andernfalls gibt's halt keinen oder noch stärker eingeschränkten legalen waffenbesitz
Das kommt eben noch dazu: Verstoß gegen bereits bestehende Gesetze. Eine Gesetzesverschärfung ändert hier gar nichts, außer dass die Kriminellen in Zukunft illegal die Waffen kaufen und die überwiegende Mehrheit, die sich im Einklang mit den Gesetzen bewegt, weiter in ihren Freiheitsrechten beschränkt wird.Wenn das Waffen für die Jagd sind, dürften die max. zwei Schuss abfeuern ohne nachzuladen. Da wohl mind 6 Schuß auf die Polizisten abgefeuert wurden, mussten die mehrfach nachladen.
Na dann erklär mir als Jäger, mal bitte, wie ich irgend jemanden mit Waffen bestücken soll? Wir haben was das betrifft, sehr strenge Gesetze.Ich frage mich bei dem Täter sogar eher, wie so jemand der gleich zweimal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verloren hat, überhaupt noch Zugang zu einer oder mehreren Schusswaffen haben konnte? Eine rechtswirksame Waffenerlaubnis hatte er den Presseberichten nach jedenfalls seit 2020 nicht mehr. Ich will hier niemanden verunglimpfen oder anprangern, aber ich könnte mir sehr gut vorstellen dass seine berufsbedingte "Nähe" zu anderen Jägern eine große Rolle gespielt hat und er aus diesen Kreisen mit seinem Jagdgewehr und der Schrotflinte unter der Hand bestückt wurde. Ich hoffe sehr dass die Polizei hier in alle Richtungen ermittelt und wirklich jeden rigoros aus dem Verkehr ziehen wird, der auch nur den Hauch einer Aktie an dieser feigen und hinterlistigen Tat genießt.
Wenn das Waffen für die Jagd sind, dürften die max. zwei Schuss abfeuern ohne nachzuladen. Da wohl mind 6 Schuß auf die Polizisten abgefeuert wurden, mussten die mehrfach nachladen.
Ein normaler Repetierer, hat oft schon ein 5 Schussmagazin. Eine Patrone kann zusätzlich im Patronenlager sein. Oder du hast einfach ein größeres Magazin.Handlung in Panik ist mir zu einfach. Wenn ich, gemäß der Presse wohl, gewerblich Straftaten begehe (in dem Fall Wilderei), muss ich irgendwann mit rechnen erschwischt zu werden. Falls de das ned vorher mal realisiert haben, passt eh schon was im Oberstübchen ned.
Wenn ich dann erwischt werde und dann mehrfach auf zwei Personen feuere, hat das für mich was mit Hinrichtung zu tun. Gemäß der PResse waren ne Schrotflinte und ein Jagdgewehr im Einsatz. Wenn das Waffen für die Jagd sind, dürften die max. zwei Schuss abfeuern ohne nachzuladen. Da wohl mind 6 Schuß auf die Polizisten abgefeuert wurden, mussten die mehrfach nachladen. Wenn es dabei noch einer nicht realisiert, sind die entweder eiskalt oder in der Birne falsch verkabelt. In beiden Fällen würden die bei mir nie wieder rausdürfen.
Würde mich aber wundern wenn es aber anders läuft. Bei uns ist dafür zuviel Kuscheljustiz. Da gibt es mehr Knast für Steuerhinterziehung wie für Mord oder ähnliches.
Halbautomaten dürfen maximal 2 Patronen im Magazin haben und eine im Patronenlager. Normale Repetierer, wie z.B. die Sauer 101 haben 5 SchussmagazineMeines Wissens sind das ganz normale Halbautomatische. Es darf nur 3 Schuss geladen haben auf der Jagd. Das ändert aber nichts daran, dass man ein normales Magazin einsetzen kann. Und we wildert, wird sich wohl als Letztes an das Jagdgesetz halten.
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Im schlimmsten Fall kann man sich die sogar über einen 3D-Drucker machen lassen. Wirklich funktionstüchtig sind die aber nicht.Ah und wie einfach es ist, an eine Illegale Waffe zu kommen, sollte jedem klar sein.
Umfangreiche Ermittlungen der saarländischen Polizei führten allerdings nicht zur Überführung des Tatverdächtigen. Nach SPIEGEL-Informationen präsentierte Andreas S. gleich mehrere Freunde aus der Jagdszene, die ihm für den betreffenden Tatzeitraum ein nicht widerlegbares Alibi verschafften. Das Verfahren wurde im Jahr 2019 eingestellt.
Um hier einmal den üblichen Fake News entgegen zu sprechen: Du wurdest zwei (2!) Mal markiert und beide Male von mir.Was ist denn jetzt los? Ich werde hier x-mal markiert, dabei habe ich nur gesagt, dass mir der Zugang zu Waffen zu einfach scheit.
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Motive und mögliche Überschneidungen starten. Vielmehr sollte sich Deutschland eventuell mal fragen, ob der Zugang zu Waffen nicht viel zu einfach ist.
In was für einem Land leben wir mittlerweile eigentlich? Wie verroht sind Teile dieser Gesellschaft mittlerweile? Mich macht das echt fassungslos. Zwei junge Menschen, die ihr Leben noch vor sich hatten - erschossen.
Vor wenigen Monaten wurde ein Bediensteter einer Tankstelle erschossen. Davor der Politiker Walter Lübcke auf seinem eigenen Grundstück ermordet. Die ganzen kranken Anschläge auf Synagogen und Co. will ich gar nicht erst erwähnen.
Ich will jetzt hier keine Diskussion über Motive und mögliche Überschneidungen starten. Vielmehr sollte sich Deutschland eventuell mal fragen, ob der Zugang zu Waffen nicht viel zu einfach ist.
Wenn ich z.B. meiner Frau(geht auch zur Jagd) eine meiner Waffen mitgebe brauch Sie einen Leihschein mit Datum von mir. Das gleiche wenn ich Waffen an Jagdfreunde verleihe. Kommt die Kreisverwaltung zur Kontrolle vorbei und eine Waffe wäre nicht im Schrank, würde ich wohl schon Probleme bekommen.@chris78: Danke für die Erläuterungen, wie schon gesagt wollte ich hier nicht pauschal die Jägerzunft an den Pranger stellen. Zu den genauen Auflagen und Gesetzmäßigkeiten für den Waffenbesitz fehlen mir die genauen Kenntnisse aber als ich heute bspw. auch den folgenden Ausschnitt zu dem Täter und seiner ersten Anklage der Wilderei in 2019 gelesen habe, kamen mir schon so einige Zweifel in welchen Kreisen er sich wohl bewegt haben muss. Ich glaube du wirst mir deshalb etwas nachsehen können, dass meine Vermutung zumindest ein verständlicher bzw. naheliegender Gedanke gewesen ist:
Wenn es a.G. der scharfen Gesetzesauflagen und stetigen Kontrollen nicht möglich ist Schusswaffen weiterzugeben, natürlich umso besser. Kannst du uns vielleicht auch sagen durch welche Umstände man eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gleich zweimal verliert? Müssen dafür nicht schon profunde Gründe vorliegen die über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen?
DU forderst mehr Gegenwehr gegen LEGALEN Waffenbesitz.Alter, hier wurden 2 Menschen ermordet und du hast nichts Besseres zu tun, als anderen Leuten Populismus vorzuwerfen und von freiheitlicher und demokratischer Gesellschaft zu schwafeln, wenn Leute mehr Gegenwehr gegen illegalen Waffenbesitz fordern?! Merkst du es noch?
Klarer Fall von: Don't feed the troll.
Ein normaler Repetierer, hat oft schon ein 5 Schussmagazin. Eine Patrone kann zusätzlich im Patronenlager sein. Oder du hast einfach ein größeres Magazin.
Aber soweit ich das verstanden habe, war es ein einzellader. Das heisst es musste jede Patrone einzel, nach jedem Schuss eingeführt werden. Das kostet Zeit und kann nicht in Panik gemacht werden.
...während der Polizist mit 14Schuss aus seiner Halbautomatik zurück feuert.
Zu sanft Genickschuss, aber so dass er überlebt und vom Hals an abwärts gelähmt.Schade dass keine davon getroffen hat. Diesem Abschaum würde man einen schönen Steckschuss im Genitalbereich wünschen.
Diese Wut wächst dann sogar noch etwas weiter an wenn man sich wieder die armselige "Leerdenker-Bewegung" betrachtet, die diesen feigen Mord im Netz auf den üblichen Plattformen sogar noch feiert und glorifiziert.Als ich das gestern gelesen habe ist solch eine Wut in mir entstanden.....
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(Im Ernst: Ich kenne Dich doch nicht einmal!)Ich hoffe, du merkst, dass Lancelot mich in ein schlechtes Licht rücken will.
Hm, welchen dieser Punkte siehst Du denn erfüllt?Ich sehe da schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Schwurgericht die „besondere Schwere der Schuld“ ( § 57a StGB) im Falle einer Verurteilung wegen Mordes feststellt:
Der Bundesgerichtshof verlangt eine „zusammenfassende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit“ anhand von Umständen, „die Gewicht haben“. In Betracht kommen beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder – im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene – weitere schwere Straftaten (BGH, 22.11.1994, GSSt 2/94, NJW 1995, 407).