Dann eröffne ich mal.
Morgen wirds aus deutscher Sicht recht interessant. Pana und Sporting sind heute weitergekommen, damit hängt alles vom Spiel Timisoara - Donezk ab. Gewinnt Donezk ist Stuttgart ungesetzt und hat als mögliche Gegner Arsenal, Olympique Lyon, Shaktar Donezk, Sporting oder Pana. Kann Timisoara dagegen das 2-2 aus dem Hinspiel retten ist man gesetzt und hat als mögliche Gegner Florenz, Atletico Madrid, Celtic/Dynamo Moskau, Anderlecht und Timisoara.
Gestern hab ich mal mit MythosBetze spontan durchgezählt wieviele wir hätten die eigentlich zu 100% direkt dabei wären. Da kamen doch einige zusammen.
Wie wäre es mit Sonntag, dem 14. März? Ist der Tag vom Cottbus-Spiel, da könnten wir doch direkt nach dem Spiel runtergehen. Hätten wir uns die extra Anreise gespart. Spiel ist aus um 15:15, ich denke 16:30 würden doch alle packen, oder nicht?
„Ökonomische Auswirkungen des 1. FC Kaiserslautern
für Kaiserslautern und Rheinland-Pfalz” Zur Jahreshauptversammlung 2009 stellte der FCK erstmals die komprimierten Ergebnisse einer Studie mit dem Titel „ÖKONOMISCHE AUSWIRKUNGEN DES 1. FC KAISERSLAUTERN FÜR KAISERSLAUTERN UND RHEINLAND-PFALZ” seinen Mitgliedern vor.
Nun steht diese Studie in einer von den Verantwortlichen der Universität Mainz und des Vereins freigegebenen Version zum Download bereit.
Pionierarbeit hat der 1. FC Kaiserslautern mit der unter der Obhut von Univ.-Prof. Dr. Holger Preuß erstellten Studie auf vielen Ebenen geleistet. Erstmals stellt ein Bundesligist in einer wissenschaftlich gestützten Untersuchung seine Bedeutung für Stadt und Region als Wirtschaftssubjekt heraus und stützt die Ergebnisse auf harte und belegbare Fakten.
Im Mittelpunkt der Studie stand der Impuls durch Konsumausgaben der Besucher der FCK-Heimspiele und die ökonomische Wirkung des 1. FC Kaiserslautern als Wirtschaftssubjekt.
Der Konsumimpuls für die Stadt Kaiserslautern durch Besucherausgaben in der Saison 2007/08 betrug demnach beispielsweise rund € 6,7 Millionen, die ökonomische Wirkung des Wirtschaftssubjekts FCK auf Basis der Mittelherkunft und Mittelverwendung im Geschäftsjahr 2007/2008 liegt bei € 12,36 Millionen.
Die Motivation des Vereins für diese Studie lag in der konkreten Herausarbeitung des ökonomischen Wertes des FCK für den Standort und die damit einhergehenden positiven Impulse. Finanzielle Sekundäreffekte für die Stadt und Region wurden bei dem Ergebnis einer ökonomischen Wirkung in Höhe von beinahe 20 Millionen Euro pro Jahr nicht berücksichtigt.
Diese Stadionordnung für das Fritz-Walter-Stadion auf dem Betzenberg findet bei allen Veranstaltungen des 1. FC Kaiserslautern e.V., sei es auf den 1. FCK-Sportanlagen, in den Gastronomie- und Tagungsräumen, auf den Nebenplätzen des Fritz-Walter-Stadions oder auf sonstigen vereinseigenen Anlagen und Räumlichkeiten Anwendung.
§ 1 – Geltungsbereich
Die Stadionordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung zum Fritz-Walter-Stadion und gilt für das gesamte zum Stadion gehörende Gelände.
§ 2 – Widmung
(2.1) Das Fritz-Walter-Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
(2.2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
(2.3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.
§ 3 – Aufenthalt
(3.1) In den Versammlungsstätten und Anlagen des Fritz-Walter-Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security vorzuweisen.
(3.2) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
(3.3) Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen dürfen nur die Bereiche genutzt, besucht und betreten werden, die geöffnet sind oder durch Kennzeichnung betreten werden dürfen.
§ 4 – Eingangskontrollen
(4.1) Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst bzw. WR-Security seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(4.2) Der Kontroll- und Ordnungsdienst bzw. WR-Security ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
(4.3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
§ 5 – Verhalten in den Stadionanlagen
(5.1) Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(5.2) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security, des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
(5.3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei, des Kontroll- und Ordnungsdienstes bzw. WR-Security andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken/Tribünenbereiche – einzunehmen.
§ 6 – Verbote
(6.1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial;
2. Waffen jeder Art;
3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Styroporblöcke, Reisekoffer, Rucksäcke;
7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
10. alkoholische Getränke aller Art;
11. Tiere;
12. Laser-Pointer.
(6.2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten;
4. mit Gegenständen aller Art zu werfen;
5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
6. ohne Erlaubnis des 1. FC Kaiserslautern e.V. Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
8. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
§ 7 – Haftung
(7.1) Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auch eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der 1. FC Kaiserslautern e.V. nicht.
(7.2) Unfälle oder Schäden sind dem 1. FC Kaiserslautern e.V. unverzüglich zu melden.
§ 8 – Zuwiderhandlungen
(8.1) Bei schweren Verstößen gegen die Stadionordnung oder bei Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit kann Anzeige erstattet werden.
(8.2) Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
(8.3) Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung bis eine Stunde nach Spiel zurückgegeben.
(8.4) Die Rechte des Inhabers des Hausrechtes, also des 1. FC Kaiserslautern e.V., bleiben unberührt.
Diese Stadionordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Ihre Meinung ist gefragt! Helfen Sie mit, die Zukunft der Stadt Kaiserslautern und die des Fritz-Walter-Stadions zu gestalten, indem Sie einen Fragebogen mit insgesamt zehn Fragen zur Zukunft des Betzenbergs beantworten.
Umfrage auf fck.de
Die Herausforderung: Im Fritz-Walter-Stadion stecken seit dem Umbau für die WM 2006 große Freiflächenpotentiale, die durch Optimierungskonzepte dem Maßstab moderner Multifunktionsarenen gerecht werden können. Die wirtschaftliche Situation des FCK und der Stadt Kaiserslautern erfordern zukünftig eine nachhaltig effiziente und rentable Nutzung des Fritz-Walter-Stadions.
Mit dieser Thematik beschäftigt sich eine studentische Arbeitsgruppe in einem Projekt, welches vom Lehrstuhl Stadtplanung unter der Leitung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerhard Steinebach sowie dem Fachgebiet Immobilienökonomie unter der Leitung von Herrn Jun.-Prof. Dr. Björn-Martin Kurzrock der TU Kaiserslautern betreut wird.
Umfrage auf fck.de
Das Ziel lautet, der Stadt und dem Verein als Hauptnutzer des Stadions benötigte Entwicklungsperspektiven für das Stadion und dessen Umgebung aufzuzeigen. Verantwortungsbewusste Lösungen sollen gefunden werden, um das Fritz-Walter-Stadion und dessen Umfeld zukünftig effizienter und rentabler nutzten zu können, so dass das Stadion keinen finanziellen Ballast mehr für den kommunalen Haushalt darstellt. Durch einen integrativen und transparenten Planungsprozess vielfältige Meinungen und Ideen von Ihnen zu erfahren.
In ein paar Minuten ist eine kritische und offene Meinung zum Fritz-Walter-Stadion gefragt. Mit etwas Glück gewinnt jeder Teilnehmer ein exklusives, handsigniertes Trikot, einen handsignierten Ball oder eines von fünf Autogrammkarten-Sets des FCK-Teams.
Die Auswertung dieser Umfrage erfolgt selbstverständlich streng vertraulich und anonym. Mitmachen unter: http://www.sozioland.de/uc/betzenberg
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